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NETZWERK ARTIKEL 3 |
Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz haben fast ohne Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände eine deutsche Version der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren, sind gescheitert.
Deshalb hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. dazu entschlossen, eine sogenannte "Schattenübersetzung" zu veröffentlichen. Der Begriff „Schattenübersetzung“ wurde gewählt, weil die sogenannten „Schattenberichte“ (shadow reports) im Berichtswesen zu bestehenden UN-Konventionen eine gute Tradition haben: Die Vertragsstaaten von UN-Konventionen sind verpflichtet, regelmäßig Berichte zur Umsetzung der jeweiligen Konvention zu erstellen und diese dem überwachenden Komitee zuzuleiten. Parallel dazu werden von den Nichtregierungsorganisationen Schattenberichte erstellt, die ebenfalls in die Bewertung des überwachenden Komitees einfließen. Wenn die Bundesrepublik beispielsweise einen Bericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention veröffentlicht, verfassen der Deutsche Frauenrat und andere Frauenorganisationen parallel einen Schattenbericht, in dem Fakten aufgelistet werden, die im Regierungsbericht nicht auftauchen.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. hält eine korrekte Übersetzung des Konventionstextes für unerlässlich, da die Wortwahl zur Bewusstseinsbildung beiträgt. Die Bewusstseinsbildung der gesamten Gesellschaft ist ein wichtiges Anliegen der Konvention, denn der Artikel 8 der Konvention beschäftigt sich mit diesem Thema. Deshalb soll mit der Schattenübersetzung eine deutsche Version des Konventionstextes zur Verfügung gestellt werden, die den authentischen Fassungen mehr entspricht als die offizielle deutsche Übersetzung.
Zur Kennzeichnung unserer Änderungsvorschläge sind diese in der Schattenübersetzung in blauer Farbe hinterlegt und die unseres Erachtens falschen Übersetzungen durchgestrichen.
Dr. Sigrid Arnade
(Vorstand NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.)
Schattenübersetzung als RTF-Dokument
Die Broschüre kann ab sofort zum Preis von 1,- Euro pro Exemplar (plus Versandkosten) bei der Geschäftsstelle des Netzwerks bestellt werden.
Fliegen ist mittlerweile so normal wie Auto- und Bahnfahren - für fast alle Menschen in Europa. Nicht aber für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. So hat diese Zielgruppe auch nach Inkrafttreten der EU Flugverordnung vom Juli 2008 beispielsweise keine Chance, auf Kurz- und Mittelstreckenflügen eine Toilette aufzusuchen.
Europäische Fluggesellschaften - darunter auch die Deutsche Lufthansa - verweigern Ihren mobilitätseingeschränkten Passagieren bis heute den Zugang zu einer Toilette. Zwei bis drei Stunden, manchmal sogar länger, wird ihnen zugemutet keine Toilette aufzusuchen. Wer die Frage des Stewarts "Müssen Sie in dieser Zeit eine Toilette aufsuchen?" mit "Ja" beantwortet, kann gleich wieder vom Flieger gehen. Er wird schlichtweg nicht befördert.
Auch bei Vorabanmeldung weigern sich Fluggesellschaften einen sogenannten Bordrollstuhl an Bord mitzuführen. Dieser ermöglicht den Transfer vom Sitzplatz zur Toilette. So antwortet zum Beispiel die Deutsche Lufthansa in einer E-Mail vom 9.1.2008 lakonisch: "In der Tat ist es bedauerlicherweise auch auf Voranmeldung hin nicht möglich, auf Kurzstreckenflügen einen Bordrollstuhl zur Verfügung zu stellen" und versichern zynisch weiter "dass wir alles dafür tun, damit Ihre Reisen reibungslos verlaufen." Bis heute (14.11.2008) verweigert die Deutsche Lufthansa eine eindeutige Zusage, dass sie bei Bedarf einen Bordrollstuhl zur Verfügung stellt (Quelle www.rechtaufklo.de).
Ein Flug, auf dem mehrere Stunden lang keine Toilette aufgesucht benutzt werden kann, kann nicht "reibungslos" verlaufen und verfehlt zentrale Bedürfnisse der Passagiere. Man stelle sich vor, drei Stunden in einem Fahrstuhl fest zu sitzen - das ist in etwa die Zeit, die die deutschen und europäischen Fluggesellschaften ihren mobilitätseingeschränkten Passagieren zumuten, keine Toilette zu benutzen.
Der Bundestag hatte die Petition "Barrierefreies Fliegen" unter dem Namen "Öffentliches Luftrecht - Barrierefreiheit im Flugverkehr" veröffentlicht.
Die Petition hatte eine Mitzeichnungsfrist von 6 Wochen und endete am 19.12.2008.
Erster Erfolg: Siehe kobinet-nachrichten.
Da europäische und internationale Behindertenpolitik für viele noch ein "Buch
mit sieben Siegeln" ist, hat das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. eine neue Broschüre
erarbeitet, die u.a. von der Aktion Mensch gefördert wurde.
Unter dem Titel
"Einfach Europa?! - Einführung in die europäische und internationale
Behindertenpolitik" ist die Broschüre am 5. Mai 2006 erschienen. Sie ist in zwei
Fassungen (Standardsprache + Leichte Sprache) geschrieben, die bei der
Printausgabe zusammengefasst sind. Man kann die Broschüre deshalb von vorne oder
von hinten lesen.
Die Broschüre ist kostenlos, es wird jedoch für den
Einzelversand der Printversion eine Schutzgebühr von 2,- Euro für Porto/Verpackung
erhoben.
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Diese Seite wurde aktualisiert am Dienstag, 10.02.2009, 08:41