NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.
Behinderung & Menschenrecht Ein Informationsdienst des NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. Lfd. Nr. 19 – Januar/Februar 2002
Endlich auch zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz!
Däubler-Gmelin legt am Welttag der Behinderten Diskussionsentwurf vor
(Berlin-HGH) Die Einladung zur Pressekonferenz des Bundesjustizministeriums (BMJ) kam am späten Freitag Nachmittag und lud für Montag Vormittag, den 3. Dezember 2001 ein. Sollte jetzt doch der langerwartete Entwurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz (ZAG) vorgestellt werden? Im Vorfeld des 3. Dezember hatte die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland – ISL e.V. den Druck auf das Ministerium erhöht und ein „Walk-In“ zur Ministerin für den Weltbehindertentag angekündigt, falls nicht endlich ein Entwurf für das zivilrechtliche ADG vorgelegt werde.
Und in der Tat: Während im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die offizielle Feier zum UNO-Tag lief, wurde nur wenige Meter weiter ein Berg bedrucktes Papier ins BMJ hereingeschleppt: Ein „Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht“, der von Herta Däubler-Gmelin mit ausdrücklichem Bezug auf den UNO-Tag präsentiert wurde. Auch das Büro des Behindertenbeauftragten und der Deutsche Behindertenrat waren überrascht.
Was wäre das doch schön gewesen, wenn man daraus eine Veranstaltung hätte machen können... Nun denn, den Entwurf des ZAG und eine erste Einschätzung lesen Sie in dieser Ausgabe. Erste Anhörungen sind für Februar geplant. Da das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, hat es eine Chance, noch in dieser Legislaturperiode in Kraft zu treten.
Nicht überraschend, sondern angekündigt war das Landesgleichstellungsgesetz in Sachsen-Anhalt. Per Datum vom 26. November ist es im Gesetzblatt des Landes veröffentlicht worden. Wir haben es in dieser Ausgabe abgedruckt. Im Internet ist es – wie auch das ZAG – auf der Homepage des Netzwerkes zu finden. Das BGG ist planmäßig am 7. November vom Bundeskabinett verabschiedet worden, am 15. November war die erste Lesung, das lesenswerte Protokoll dieser Sitzung finden Sie in dieser Ausgabe. Am 23. Januar fand eine Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt. Das Gesetz soll am 1. Mai 2002 in Kraft treten.
Wenn es bei diesem Zeitplan bleibt, ist für den 30. April eine große Feier in Berlin geplant (bitte Termin vormerken und regelmäßig bei www.kobinet.de oder www.gleichstellung.behindertenrat.de vorbeischauen!) HGH
Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht
Den Entwurf dieses Gesetzes finden Sie in unserer Web-Site unter folgender Adresse www.nw3.de/wsite/adg-de.htm
Hintergrundbericht von kobinet-Korrespondent Ottmar Miles-Paul
Berlin (kobinet) – «Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht», lautet nun also der Arbeitstitel des heiß ersehnten und seit langem versprochenen zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes des Bundesministeriums der Justiz. Mit der Veröffentlichung eines «vorläufigen Diskussionsentwurfes» des Gesetzes zum Welttag der Behinderten liegt nun endlich auf dem Tisch, was angeblich schon seit Monaten in den Schubladen des Ministeriums festsaß. Nach Aussage der Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin soll das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Da das Gesetz so angelegt ist, dass der Bundesrat dieser Initiative nicht zustimmen muss und die ersten Verbandsanhörungen für den 19. Februar geplant sind, ist dieses Ziel durchaus noch realistisch. Worum geht es in diesem Diskussionsentwurf nun also konkret?
Das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot
Der ergänzte § 319 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ein Schlüssel für eine neue Nichtdiskriminierungspolitik. § 319a regelt zum Beispiel: «Niemand darf aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Beendigung oder Ausgestaltung von Verträgen, die öffentlich angeboten werden, eine Beschäftigung, eine medizinische Versorgung oder Bildung zum Gegenstand haben oder dem Zugang zu oder der Mitwirkung in Organisationen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, unmittelbar oder mittelbar benachteiligt oder belästigt werden». Dieses Benachteiligungs- und Belästigungsverbot bildet den Kern des Gesetzes und bezieht sich auf eine Vielzahl von zivilrechtlichen Verträgen, wie Mietverträge, Versicherungsverträge, Kaufverträge, etc.
Keine Bundesmittel für Diskriminierer
Neben dem individuellen Schutz vor einer Benachteiligung beim Abschluss von Verträgen findet sich im Diskussionsentwurf für das neue Gesetz mit der Änderung des § 44 der Bundeshaushaltsordnung eine weitere interessante Änderung, die von der Behindertenbewegung lange gefordert wird. Der vorgeschlagene § 44a regelt unter dem Obertitel «Beachtung des Benachteiligungsverbots» folgendes: «Zuwendungen dürfen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, nur gewährt werden, wenn der begünstigte Unternehmer das Benachteiligungsverbot nach § 319a des Bürgerlichen Gesetzbuches einhält». Dies heißt konkret, dass Förderungen und Subventionen an Unternehmen durch die Bundesregierung zukünftig daran gebunden werden, dass diese die oben genannten Gruppen nicht benachteiligen. Diese bereits in den USA sehr erfolgreiche Strategie der Bindung der Vergabe von Steuermitteln an die Nichtdiskriminierung wird durch die Ergänzung des §97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch den Anhang des folgenden Satzes noch verschärft: «Der Unternehmer muss die Gewähr dafür bieten, dass er das Benachteiligungsverbot nach § 319a des Bürgerlichen Gesetzbuches beachtet». Dies heißt, dass auch die Bindung an eine Nichtdiskriminierungspraxis bei der Vergabe von Aufträgen an Unternehmen berücksichtigt werden muss, so dass Unternehmen, die Menschen diskriminieren, zukünftig weitgehend von der Vergabe von Aufträgen durch die Bundesregierung ausgeschlossen werden. Wenn diese Vorschriften so verabschiedet werden, setzt der Staat ein kraftvolles Zeichen, das an der Wirtschaft nicht spurlos vorbei gehen und unserem Anliegen eine ganz neue Gewichtung geben wird.
Weitere Regelungen
Neben diesen Vorschriften beinhaltet der Diskussionsentwurf eine Reihe von Regelungen zur Verbesserung der Möglichkeiten von bisher geschäftsunfähigen Erwachsenen, für den gleichberechtigten Einsatz und die Finanzierung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen bei Gerichtsverfahren, für die bessere Information von Sehgeschädigten durch zugängliche Gerichtsbescheide, für die Verbesserung der Testiermöglichkeit für lese- und sprachbehinderte Menschen, sowie für die Leistung eines Eides durch sprach- und hörbehinderte Menschen.
Beweislastumkehr und Sanktionen
Vor allem regelt das Gesetz jedoch die von den Verbänden geforderte Beweislastumkehr in der Beweislastregelung in § 319c. Diese besagt: «Wenn im Streitfall der Betroffene Tatsachen glaubhaft macht, die eine Verletzung des Benachteiligungsverbots durch eine bestimmte Person vermuten lassen, trägt diese Person die Beweislast dafür, dass schon eine Benachteiligung nicht vorliegt oder eine zulässige Unterscheidung gegeben ist». Die beschuldigte Person trägt also die Beweislast, dass keine Benachteiligung vorliegt. Darüber hinaus wird in § 319e der «Anspruch auf Unterlassung, Folgenbeseitigung und Schadenersatz», also die rechtlichen Konsequenzen aus einer erfolgten Benachteiligung geregelt. Dabei kann von denjenigen, die eine Benachteiligung begangen haben, die Unterlassung dieser Handlung und eine barrierefreie Behandlung verlangt werden. Wenn sich dies so nicht mehr regeln lässt, kann der Betroffene eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Zudem sind einseitige Rechtsgeschäfte, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, nichtig. Das heißt also, es gibt eine breite Sanktionspalette, um die gesetzlichen Bestimmungen einzufordern.
Verbandsklagerecht
Mittels eines Verbandsklagerechtes, das sich an die Klagemöglichkeiten im Verbraucherschutz anlehnt, wird den Verbänden u.a. zukünftig folgende Möglichkeit eingeräumt: «Ein Unternehmer, der gegen das Benachteiligungsverbot des § 319a des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, soweit der Anspruch eine Handlung betrifft, durch die wesentliche Belange der benachteiligten Personengruppen berührt werden». Weiter wird im Diskussionsentwurf für das neue Gesetz geregelt: «Wer einer vollstreckbaren Anordnung nach §3 Abs. 2 zuwiderhandelt, die durch Urteil ergeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft». Das heißt, bei wiederholter Diskriminierung drohen auch saftige Strafen.
Was fehlt
Die seit langem von den Behindertenverbänden geforderte Streichung des § 828 Abs. 2 Satz 2 BGB, in dem gehörlose oder taubstumme Menschen unabhängig von ihrem Alter hinsichtlich ihrer Geschäftsfähigkeit Minderjährigen zwischen 7 und 18 Jahren gleichgestellt werden, erfolgt nicht im Rahmen dieses Gesetzes. Dies soll vielmehr im Rahmen des noch nicht abgeschlossenen 2. Schadenersatzrechtsänderungsgesetzes erfolgen. Die Frage der Benachteiligung behinderter Schöffen soll im Rahmen dieses Gesetzes ebenfalls nicht gelöst werden. Hier sieht das Bundesjustizministerium anscheinend keinen direkten gesetzlichen Handlungsbedarf. Die für blinde und sehbehinderte relevanten Urheberrechtsfragen hinsichtlich des gleichberechtigten Zugangs zu Informationen sollen ebenfalls nicht in diesem Gesetz, sondern im Zusammenhang mit der Multimediarichtlinie im Rahmen des anstehenden Urheberrechtsänderungsgesetzes geregelt werden. Last but not least soll die Forderung nach der Angleichung des Strafrahmens bei sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen an die allgemeine Vorschrift zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung gesondert geprüft und gegebenenfalls in einem Strafrechtsänderungsgesetz verfolgt werden
Konsequenzen aus dem Entwurf
Inwieweit die angekündigten Gesetzesvorhaben zusätzlich zum Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht in dieser Legislaturperiode wirklich noch verwirklicht werden und ob dabei die besonderen Belange behinderter Menschen eine entsprechende Berücksichtigung finden, bleibt erst einmal dahingestellt. Deutlich wird jedoch, dass der Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Verhinderung von Diskriminierungen im Zivilrecht zwar ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, aber längst nicht die Lösung all unserer Probleme darstellt. Besonders im Hinblick auf die noch äußerst unterentwickelte Beteiligungskultur der Betroffenen im Bundesjustizministerium wird noch erheblicher Druck nötig sein, um hier zu einem zufrieden stellenden Ergebnis zu kommen.
Dennoch ist es wichtig, dass es uns in dieser Legislaturperiode gelingt, den historischen Schritt für eine neue Bürgerrechtsgesetzgebung im zivilrechtlichen Bereich zu schaffen, der nicht nur behinderte Menschen, sondern auch Angehörige anderer benachteiligter Gruppen endlich aus dem Schatten der Diskriminierung in den Mainstream unserer Gesellschaft als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger führt. Wenn es uns gemeinsam gelingt, diesen Sprung zu schaffen, wird dies sicherlich eine Vielzahl von positiven Auswirkungen für uns alle und für eine Gesellschaft für alle haben. OMP
Neues in Kürze
Tagesaktuelle Nachrichten
Welche Ergebnisse hatte die Anhörung zum zivilrechtlichen ADG? Was diskutiert der Deutsche Behindertenrat? Welche Forderungen hat der Berliner Landesbehindertenbeauftragte? Seit Mitte Dezember 2001 hat „kobinet.de“ darauf eine Antwort: Professionell verfasste tagesaktuelle Nachrichten im deutschsprachigen Raum - ausschließlich zur Behindertenpolitik, aber ohne Wetterbericht. Die selbst behinderten Online-JournalistInnen nutzen ein barrierefreies Redaktions-System, und auch das Angebot ist barrierefrei zugänglich, also auch von blinden und sehbehinderten Interessierten abzurufen. www.kobinet.de (Kooperation Behinderter im Internet, darunter auch NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.)
Neues Ethik-Institut Am 1. März wird in Berlin ein neues Ethik-Institut eröffnet: IMEW – Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft ist sein Name. Es wird von neun Behindertenverbänden, darunter der ISL, der BAGH und dem VdK getragen, Unterstützung kommt von der Aktion Mensch. Unter der Berücksichtigung der Perspektive der Betroffenen sollen ethische Konzepte entwickelt und wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt werden. Kontakt: IMEW, Warschauer Str. 58 a, 10243 Berlin, Tel.: 030/293817-70, Fax: - 80, mail: I-M-E-W@web.de
Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte
Stellungnahme zum
a) Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 14/7420)
b) Antrag der FDP: Informationsangebot der Bundesregierung barrierefrei gestalten (Drucksache 14/5985)
Öffentliche Anhörung am 23. Januar 2002 im Reichstagsgebäude (incl. Kommentar zur Stellungnahme des Bundesrates) Stand: 22. Januar 2002 Diese Stellungnahme orientiert sich an dem Themenkatalog, der mit Schreiben vom 13. Dezember 2001 vom Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung vorgegeben wurde. Eine Bemerkung möchte ich vorwegschicken und daran die Ausführungen zum Themenkatalog anfügen. Daran schließen sich zwei Nachbemerkungen an, und es folgt eine Kommentierung der Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 928/01). Den Abschluss bildet eine Zusammenfassung.
A. Vorbemerkung
Definition von „Behinderung“
(§3): Diese entspricht nicht dem bürgerrechtsorientierten Verständnis von Behinderung und bleibt hinter der internationalen Diskussion zu dieser Frage zurück. Vielmehr steht die verwandte Definition immer noch für das individualisierende Verständnis von Behinderung, das behinderte Menschen als defizitäre Wesen begreift.
B. Ausführungen zum Themenkatalog
1) Barrierefreiheit a) Barrierefreiheit für die Bereiche Bau und Verkehr in dem öffentlichen durch Bundesrecht gestalteten Raum Die Definition von Barrierefreiheit sowie die vorgesehenen Vorschriften zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr sind zu begrüßen, jedoch ergänzungsbedürftig. Letzteres bezieht sich vor allem auf drei Punkte: - Um Barrierefreiheit für blinde Menschen zu gewährleisten, ist ein Paragraph 8a (Begleitung von Blindenführhunden) mit folgendem Wortlaut einzufügen:
„Blinde Menschen haben das Recht, in allen der Öffentlichkeit zugängigen Räumen und Außenbereichen einen ausgebildeten Blindenführhund mitzuführen, sofern nicht zwingende hygienische Erfordernisse oder Sicherheitsanforderungen dieses ausschließen. Für die Mitnahme dürfen keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden.“
- Damit fehlende Barrierefreiheit künftig kein Hindernis für behinderte Menschen im Erwerbsleben mehr ist, ist die Barrierefreiheit auch für alle Arbeitsstätten vorzuschreiben.
- Es fehlt die Androhung wirksamer Sanktionen für den Fall, dass gegen die Barrierefrei- Bestimmungen verstoßen wird
b) Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr Die Mobilität ist in unserer Gesellschaft ein hoher Wert. Deshalb muss sie auch für behinderte Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Bestimmungen zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs sind deshalb unerlässlich. Mit den im jetzigen Entwurf vorgesehenen Regelungen bleibt das BGG jedoch hinter EU-Recht zurück, in dem klare Fristen für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrs vorgesehen sind. Es ist behinderten Menschen nicht länger zuzumuten, sich auf Appelle und Formulierungen, die hauptsächlich aus Wörtern wie „sollte“, „möglichst“, „schrittweise“ bestehen, zu verlassen. Deshalb sind klare Fristen für die Umgestaltung von Verkehrsmitteln und Verkehrsanlagen wünschenswert. Mindestens muss das BGG jedoch ein klares Datum enthalten, ab wann die neuen Fahrzeuge und Verkehrsanlagen barrierefrei sein müssen. Das könnte durch die Aufnahme folgender Formulierung realisiert werden:
„Beförderungsmittel und Verkehrsinfrastruktur, die nach dem ... 200. beschafft oder hergestellt werden, müssen barrierefrei im Sinne dieses Gesetzes sein.“
Ein weiterer Bereich, in dem internationale Beschlüsse über das BGG hinausgehen, sind die Regelungen zum Luftverkehr. Deshalb muss der Artikel 53 um zwei Punkte ergänzt werden: - um das Verbot diskriminierender Behandlung behinderter Fluggäste und - um das Verbot diskriminierender Vorschriften in den Beförderungsbedingungen.
c) Barrierefreiheit der Informationstechnik In diesem Punkt schließen wir uns der Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. vom 19.12.2001 an und unterstützen den FDP-Antrag.
d) Barrierefreie Wahlen Wir unterstützen die vorgesehene Änderung der Bundeswahlordnung
2) Zielvereinbarungen
Wir halten das Instrument der Zielvereinbarung zur Herstellung umfassender Barrierefreiheit für einen interessanten Ansatz, über dessen Wirksamkeit erst nach einer gewissen Zeit der Erprobung geurteilt werden kann. Die Ansiedlung des Zielvereinbarungsregisters beim BMA halten wir für eine sinnvolle Maßnahme, da das Zielvereinbarungsregister damit einerseits in „neutralen“ Händen ist, andererseits der Gesetzgeber einen direkten Überblick über die Auswirkungen der gesetzlichen Vorgaben hat.
3) Gender-Mainstreaming
Wir begrüßen einen eigenständigen Paragraphen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von behinderten Frauen und Männern an prominenter Stelle im Gesetz (§2) ausdrücklich. Diese Vorschrift ist auch aus der Geschichte der Gleichstellungsbestrebungen behinderter Frauen zu verstehen: Behinderte Frauen weisen seit rund 25 Jahren immer wieder auf ihre besondere Benachteiligung als Frauen und als Behinderte hin. Sie machen die Erfahrung, primär als geschlechtslose behinderte Wesen und erst in zweiter Linie als Frauen wahrgenommen zu werden. Daraus resultierten und resultieren eine Vielzahl von Benachteiligungen, die sich unter anderem in benachteiligenden Gesetzesvorschriften wieder finden. Deshalb ist der § 2 unerlässlich. Er muss allerdings noch ergänzt werden: Die offensichtlichste und folgenreichste Benachteiligung behinderter Frauen ist ihre besondere Bedrohung durch sexualisierte Gewalt, von der behinderte Frauen nach UNO-Angaben doppelt so häufig betroffen sind wie nichtbehinderte Frauen. Um derartige Straftatbestände wirkungsvoll ahnden zu können, sind Änderungen im Sexualstrafrecht an verschiedenen Stellen notwendig, s.a. Stellungnahme des NETZWERK ARTIKEL 3 vom 26. September 2001. Außerdem ist es zur Prophylaxe notwendig, das „Recht auf Frauenpflege“ gesetzlich zu verankern. Allein aus diesen Gründen ist der § 2 um folgenden Satz zu ergänzen:
„In Bereichen bestehender Benachteiligungen behinderter Frauen sind konkrete Maßnahmen zum Abbau und zur Beseitigung dieser Benachteiligungen zu treffen.“
Im Sinne der Gender Mainstreaming gibt es weitere drei erfreuliche Aspekte:
• Das Gesetz wurde in einer nicht diskriminierenden Sprache verfasst.
• Umgesetzt wurde die Forderung behinderter Frauen, in Gleichstellungsgesetzen, die sich auf die Gleichstellung von Frauen und Männern beziehen, berücksichtigt zu werden (§ 7, Absatz 1).
• Der oder die Beauftragte/r für die Belange behinderter Menschen hat sich für die Beseitigung geschlechtsspezifischer Benachteiligungen einzusetzen (§ 15, Absatz 1). Aus der Sicht behinderter Frauen bleibt das Gesetz in der vorliegenden Form trotz mancher positiver Ansätze primär ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Männer, da die drängendsten Probleme und damit wichtigsten Forderungen behinderter Frauen (Ahndung und Schutz vor sexualisierter Gewalt) nicht berücksichtigt wurden.
4) Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
Wir begrüßen die Anerkennung der Gebärdensprache. Die entsprechenden Paragraphen sind allerdings noch ergänzungsbedürftig: In § 6 (Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen) und § 9 (Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen) fehlen die Gruppen der Menschen mit Lernschwierigkeiten, der Taubblinden und der Hörsehbehinderten. Diese Gruppen sind aufzunehmen, ebenso wie Beispiele für „andere Kommunikationshilfen“, beispielsweise leichte Sprache mit Bildern und Zeichen oder technische Verständigung wie gestützte Kommunikation mit Computern und Sprachtafeln. Auch in § 10 (Gestaltung von Bescheiden, amtlichen Informationen und Vordrucken) müssen auch Menschen mit Lernschwierigkeiten aufgezählt werden. Die Kosten für ergänzende Texte und Unterstützung müssen auch für diesen Personenkreis übernommen werden.
5) Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
Wir begrüßen das in § 7 verankerte Verbot der mittelbaren Diskriminierung behinderter Menschen, vermissen jedoch das Verbot der mittelbaren Diskriminierung behinderter
6) Vertretungs- und Klagerechte
Wir begrüßen die Verankerung der Verbandsklage, sind jedoch der Auffassung, dass dieses Recht ausschließlich den originären Behindertenverbänden zustehen sollte, da es bei anderen Gruppierungen zu Interessenkollisionen kommen kann.
7) Gaststätten Wir begrüßen die in Artikel 41 getroffenen Regelungen
8) Finanzierung keine Stellungnahme
C. Nachbemerkungen
a) Amt der oder des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen (§ 14):
Bei der Bestellung der jeweiligen Person sind die Behindertenverbände zu beteiligen. Aus diesem Grunde schlagen wir im Absatz 1 einen neuen Satz 2 mit folgendem Wortlaut vor:
„Dem Deutschen Behindertenrat wird ein Vorschlags- und Vetorecht eingeräumt.“
b) Fehlende Sanktionsmöglichkeiten: Grundsätzlich ist ein Gesetz nur dann wirkungsvoll, wenn es auch durchsetzbar ist. Deshalb plädieren wir für die Verankerung wirksamer Sanktionen für den Fall, dass gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen wird
D. Kommentar zu Stellungnahme des Bundesrates
1) Generelle Einschätzung
In der Stellungnahme des Bundesrates wird zwar betont, man begrüße das Gesetzvorhaben und Maßnahmen zugunsten behinderter Menschen. Gleichzeitig werden aber alle konkreten Vorhaben, die tatsächlich zu einer substantiellen Verbesserung für behinderte BürgerInnen führen könnten, in Frage gestellt oder gänzlich abgelehnt. So bleibt der Eindruck, dass die positive Gesamtbewertung lediglich ein Lippenbekenntnis (möglicherweise aus Gründen des guten Anstands) ist. Mehr als zufällige Verbesserungen für behinderte Menschen wollen die Länder aber nicht zulassen. Ganz im Gegenteil hängen sie anscheinend an der gängigen Praxis, gegen geltendes Recht (z.B. Bestimmungen zum Bauen oder zum Verkehr) ungestraft verstoßen zu können, und wollen auf alle Fälle vermeiden, dass derartige Verstöße künftig geahndet werden. Die Länder haben offensichtlich noch nicht den Perspektivenwechsel vollzogen, den die Bundesregierung anmahnt und umzusetzen versucht. Aus der Stellungnahme spricht, dass behinderte Menschen immer noch als Objekte wahrgenommen werden, denen man hin und wieder etwas Gutes tun muss, nicht aber als BürgerInnen mit denselben Bürgerrechten und schon gar nicht als Wirtschaftsfaktor, den es endlich zu erschließen gilt.
2) Konkrete Kommentierung
a) Finanzielle Belastungen der Länder und Kommunen (Nr. 1 der Stellungnahme) Es werden enorme finanzielle Belastungen der Länder und Kommunen durch die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit im nicht schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr erwartet. Dazu wird eine Schätzung für das Land Brandenburg von 1 Mrd. DM angeführt. Da diese Schätzung aus dem Jahr 1999 stammt, als es das BGG noch gar nicht gab, ist die hier getroffenen Aussage von vorneherein mit großer Skepsis zu betrachten. Wenn man betrachtet, welche Maßnahmen in die Kostenschätzung eingeflossen sind, so stellt man fest, dass die Kosten für eine Umrüstung aller bestehenden Anlagen einberechnet wurden – Maßnahmen, die im BGG so nicht vorgesehen sind. Im übrigen sind die Länder und Kommunen laut Grundgesetz, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und den jeweiligen Ländergesetzen zum ÖPNV sowieso verpflichtet, die Belange behinderter Fahrgäste zu berücksichtigen. Dass hier in der Vergangenheit gegen geltendes Recht verstoßen wurde, ist keine Rechtfertigung für eine Fortsetzung dieser Praxis. Des Weiteren erhalten die Länder vom Bund jährlich fast 150 Millionen Euro für die kostenlose Beförderung schwerbehinderter Fahrgäste, also für eine Leistung, die sie nicht in vollem Umfang erbringen, da der ÖPNV für viele schwerbehinderten BürgerInnen nicht zugänglich ist. Würde wenigstens dieses Geld, das den Länder quasi aufgrund der Existenz behinderter Menschen geschenkt wird, für einen barrierefreien Umbau eingesetzt, so könnten behinderte BürgerInnen den ÖPNV bald nutzen.
b) Ergänzungen zu § 2 BGG (Nr. 4 und 5 der Stellungnahme) Die Vorschläge in den Punkten 4 und 5 der Stellungnahme begrüßen und unterstützen wir.
c) Verbandsklagerecht (Nr. 10 der Stellungnahme) Der Vorschlag, das Verbandsklagerecht zu streichen, ist für uns unannehmbar: das Verbandsklagerecht ist für uns ein unverzichtbares Kernstück des Gesetzes. Wie unter A. erläutert, wird auf Kosten behinderter Menschen laufend gegen geltendes Recht verstoßen, ohne dass sich die Betroffenen bislang dagegen wehren können. Deshalb muss im BGG ein Verbandsklagerecht verankert werden, damit nicht weiterhin schöne Bestimmungen Papier schmücken, diese aber keine praktische Auswirkungen auf die Lebensrealität der Betroffenen haben
Wir brauchen ein Instrument, unsere Rechte einklagen zu können, und das Verbandsklagerecht im BGG ist ein erster, in jedem Fall unverzichtbarer Schritt in diese Richtung. d) Bundeswahlgesetz (Nr. 11 der Stellungnahme) Die Ängste der Länder vor einem definitiven Termin, von dem an Wahlen barrierefrei durchführbar sein müssen, sind nicht zu verstehen. Gerade das elementare demokratische Grundrecht der Wahl muss von allen BürgerInnen barrierefrei auszuüben sein. Hierzu verweise ich des Weiteren auf die generelle Einschätzung. e) Gaststättengesetz (Nr. 17 der Stellungnahme) Auch die Änderung des Gaststättengesetzes ist für uns ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesetzes. Jahrzehntelange Appelle haben nicht verhindern können, dass bis heute immer wieder neue Gaststätten gebaut werden, die nicht barrierefrei zugänglich sind.
Mit einer Festschreibung der Verpflichtung zum barrierefreien Bauen werden in erster Linie die Investoren in die Pflicht genommen, so dass den späteren PächterInnen weitere Kundengruppen erschlossen werden. Die Bestimmungen zur Änderung des Gaststättengesetzes lassen sich also auch als indirekte Wirtschaftsförderung begreifen. Leider scheinen die Länder diese Chance noch nicht erkannt zu haben. In jedem Falle ist für uns die Änderung des Gaststättengesetzes genauso unverzichtbar für dieses Gesetz wie das Verbandsklagerecht und die konkrete Bestimmungen zum öffentlichen Nah- und Fernverkehr.
E. Zusammenfassung
Insgesamt ist das Gesetz zu begrüßen, da es einen wichtigen, längst überfälligen, ersten Schritt zur Umsetzung des Benachteiligungsverbotes im Grundgesetz darstellt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist in vielen Teilen aber noch ergänzungs- bzw. änderungsbedürftig. Das bezieht sich vor allem auf
• die Definition von Behinderung
• die fehlende Barrierefreiheit für Menschen mit Blindenführhunden
• die fehlende Barrierefreiheit an Arbeitsstätten
• fehlende verbindliche Termine für barrierefreie neue Verkehrsanlagen und Verkehrsmittel
• die Notwendigkeit weitergehender Vorschriften für den Luftverkehr
• die fehlende Verpflichtung, bestehende Benachteiligungen behinderter Frauen abzubauen
• fehlende Regelungen zu den drängendsten Problemen behinderter Frauen
• die fehlende Berücksichtigung der Kommunikationsbedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten, taubblinden und hörsehbehinderten Menschen
• fehlende Sanktionsmöglichkeiten im Falle der Zuwiderhandlung Es stellt sicherlich einen behindertenpolitischen Meilenstein dar, dass es ein Behindertengleichstellungsgesetz geben wird. Auf der inhaltlichen Ebene ist das Gesetz in der vorliegenden Form jedoch noch nicht mehr als ein Minimalkonsens. Sigrid Arnade – NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.
Weitere Stellungnahmen zum Bundesgleichstellungsgesetz finden Sie in unserer Web-Site unter der Adresse www.nw3.de/wsite/stgn-bgg.htm
Erste Lesung im Bundestag - Protokoll
Bundestag – 201. Sitzung vom 15. November 2001 (1. Lesung BGG) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9 a und 9 b auf: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze
- Drucksache 14/7420 -
Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (f) Innenausschuss Rechtsausschuss Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Haushaltsausschuss
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Heinrich L. Kolb, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Informationsangebot der Bundesregierung barrierefrei gestalten - Drucksache 14/5985 - Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung (f) Rechtsausschuss Ausschuss für Kultur und Medien Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Beratung eine Dreiviertelstunde vorgesehen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der Bundesminister Walter Riester das Wort.
Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, das 1994 im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot auch durchzusetzen. Zuerst kam das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter, dass das ganz beachtliche Ergebnis zeitigte, dass wir die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter zwischenzeitlich um über 25 800 absenken konnten. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Als Zweites folgte das Sozialgesetzbuch IX. Heute bringen wir als drittes behindertenpolitisches Vorhaben in dieser Legislaturperiode das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ein. Der vorliegende Gesetzentwurf zeugt von einem neuen Selbstverständnis behinderter Menschen und einem neuen Denken in der Behindertenpolitik. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Er dreht sich nicht mehr nur um Fürsorge und Versorgung. Heute geht es um den bürgerrechtlichen Anspruch auf Chancengleichheit. Von Anfang an haben Betroffene an dem Gesetzentwurf mitgearbeitet. Der Text wurde von einer Projektgruppe des Bundesarbeitsministeriums auf der Grundlage eines Entwurfes des Forums behinderter Juristinnen und Juristen entwickelt. (Dr. Ilja Seifert [PDS]: Immer weiter verwässert!) Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack, hat als Vorsitzender der Koalitionsarbeitsgruppe Behindertenpolitik entscheidend mitgewirkt. Dafür möchte ich mich bei ihm herzlich bedanken. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung von Barrierefreiheit. Barrierefreiheit ist dabei nicht nur die Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte. Sie umfasst beispielsweise auch die Verwendung der Gebärdensprache durch hör- oder sprachbehinderte Menschen. Barrierefreiheit bedeutet ferner Kommunikationsmöglichkeiten sehbehinderter Menschen in den elektronischen Medien. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Um die Barrierefreiheit umzusetzen, haben wir das neue Instrument der Zielvereinbarung geschaffen. Unternehmen und Behindertenverbände sollen selbstständig vereinbaren, wie und in welchem Zeitraum Barrierefreiheit vor Ort verwirklicht wird. Rollstuhlfahrern, blinden und gehörlosen Menschen soll es künftig möglich sein, sich selbstständig in den Gebäuden des Bundes zu bewegen. In neue Dienstgebäude müssen zum Beispiel für Blinde wahrnehmbare Orientierungshilfen eingebaut werden. Die Selbstverpflichtung des Bundes soll Vorbildcharakter auch für die Länder haben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auch Gaststätten in neu errichteten Gebäuden müssen künftig barrierefrei sein. Unnötige Baukosten werden vermieden, weil die Barrierefreiheit schon in die Planung einfließt. Nahverkehr, Bahnverkehr, Luftverkehr - drei Symbole für Bewegungsfreiheit und Mobilität, die das Leben in unserer heutigen Zeit prägen. Künftig sollen behinderte Menschen hier möglichst wenig Barrieren vorfinden, damit auch sie selbstbestimmt von ihrem Recht auf Mobilität Gebrauch machen können. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hörbehinderten soll künftig das Recht eingeräumt werden, mit allen Bundesbehörden in Gebärdensprache zu kommunizieren. Sehbehinderte können Bescheide - zum Beispiel vom Arbeitsamt - auf Wunsch zusätzlich in Brailleschrift oder auf einem Tonträger erhalten. Das Internet bietet Information und ist heute fast unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitswelt. Insbesondere sehbehinderten Menschen soll ein ungehinderter Zugang zu diesem Medium ermöglicht werden. Vorreiter hierfür werden die Bundesdienststellen sein, die ihre Internetangebote barrierefrei gestalten werden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, die unbehinderte Teilnahme an geheimen Wahlen sollte in einer Demokratie selbstverständlich sein. Bisher konnten Blinde oder Sehbehinderte aber nur wählen, wenn sie eine Hilfsperson in die Kabine mitgenommen haben. Das wird sich ändern.
Künftig muss eine Wahlschablone bereitgehalten werden, mit der Sehbehinderte ihren Stimmzettel allein ausfüllen können. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bei der Auswahl der Wahllokale soll künftig besonders auf Barrierefreiheit geachtet werden, damit Rollstuhlfahrer problemlos die Wahlkabinen erreichen können. Über 3 Millionen schwerbehinderte Frauen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen sind oft einer doppelten Benachteiligung ausgesetzt: als Frauen und als behinderte Menschen. Das Gleichstellungsgesetz erklärt Maßnahmen ausdrücklich für zulässig, die eine Gleichstellung behinderter Frauen fördern. Wir stärken im Gleichstellungsgesetz auch die Rechte der anerkannten Behindertenverbände. Sie sollen sowohl die Möglichkeit zur Prozessvertretung als auch ein Verbandsklagerecht erhalten. Damit können Verbände insbesondere unabhängig von einem konkreten Einzelfall die Gleichstellung behinderter Menschen auch gerichtlich durchsetzen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ganz wichtig ist es aber auch, dass die Bundesländer nun den Ball aufnehmen. Es besteht für Länder und Kommunen ein großer Gestaltungsspielraum insbesondere in den Bereichen Bau, Verwaltung und Verkehr. Diesen Spielraum gilt es zu nutzen; denn nur dann, wenn auch in den Landesgesetzen de tailliert ausgestaltete und einklagbare Rechte für behinderte Menschen verankert sind, kann eine barrierefreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Realität werden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem wichtigen dritten großen Schritt in der Behindertenpolitik einen Meilenstein setzen werden, mit dem das Behindertenrecht völlig neu geregelt wird und der bei der aktiven Einbeziehung Behinderter sowie beim Abbau von Barrieren in unserer Gesellschaft hilft. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Klaus Brandner [SPD]: Ein gutes Gesetz!)
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Als nächste Rednerin hat das Wort die Kollegin Claudia Nolte von der CDU/CSU-Fraktion. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt loben Sie einmal die Koalition!)
Claudia Nolte (CDU/CSU): Dazu habe ich wenig Veranlassung, Herr Beck. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mir Ihren Gesetzentwurf angeschaut habe, war ich mir nicht mehr sicher, ob das wirklich das Gesetz ist, an das Sie gedacht haben, als Sie die Koalitionsvereinbarung beschlossen haben. Man muss schon sehr genau hinschauen, um zu entdecken, was überhaupt drinsteht. Gemessen an dem, wovon Sie immer geredet haben, ist das Gesetz nur noch ein Schatten seiner selbst. (Widerspruch bei der SPD)
Ich finde, ähnlich wie bei den Beratungen über das SGB IX ist dank der vielen Konsensrunden, die im Vorfeld stattgefunden haben, das Gesetz so "abgenudelt", dass am Ende nicht mehr zu erkennen ist, wo Ihr großer Wurf und Ihre Visionen in der Frage, was Gleichstellung in dieser Gesellschaft eigentlich heißen soll, geblieben sind. (Zuruf von der SPD: Sie haben gar nicht erst versucht, einen Wurf zu machen!) - Nein, schauen Sie sich bitte an, was substanziell von dem, was Sie einmal gefordert haben, noch übrig geblieben ist. In der Tat ist verdammt wenig übrig geblieben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Man mag boshaft sagen, dass Sie auf uns Rücksicht nehmen wollten, damit wir zustimmen können; denn die Union - das wissen Sie ganz genau - war lange Zeit sehr skeptisch gegenüber einem Gleichstellungsgesetz. Aber das hat vor allen Dingen damit zu tun gehabt, dass in der politischen Auseinandersetzung nur mit Schlagworten operiert worden ist. Ich wüsste angesichts dessen, was hinter uns liegt, nicht, welche unüberwindbaren Widerstände es gegeben haben sollte, die einen Konsens verhindert haben. Das, was jetzt vor liegt, tut zwar am Ende niemandem weh. Aber ob damit das erreicht werden kann, was wir alle wollen, ist fraglich. Sie selber müssen im Moment zugeben, dass sich vieles nicht so einfach umsetzen lässt, wie Sie ursprünglich geglaubt haben. Einen wesentlichen Teil, der eigentlich in ein Gleichstellungsgesetz hineingehört, haben Sie heraus genommen: Der ganze zivilrechtliche Teil fehlt, nicht nur, weil man noch anderes hineinnehmen möchte - ich weiß, dass dieses Argument sofort kommen wird -, sondern weil es sich in der Realität in der Tat komplizierter darstellt, als man es gedacht hat. Aber das ist nicht das eigentliche Hauptproblem. Wenn man das verabschieden kann, worüber man sich einig ist, weil es eine Mehrheit gibt, dann kann man auch einmal andere Sachen nach hinten schieben. Das ist in Ordnung. Nur, Sie selbst haben eine viel höhere Messlatte angelegt. Ich muss feststellen: Sie sind wieder einmal haarscharf unter Ihrer eigenen Messlatte durchgelaufen. (Beifall bei der CDU/CSU) Einige inhaltliche Anmerkungen: Sie haben - um Bereiche einzubeziehen, in denen Sie keine gesetzgeberischen Kompetenzen haben - den Weg gewählt, über Zielvereinbarungen Entwicklungen im Unternehmensbereich in Gang zu setzen. Dieser Weg hat mich überrascht. Ich finde ihn bemerkenswert, nicht weil ich ihn nicht unterstützen würde. Ich glaube, dies ist in der Tat ein Weg, auf dem man Schritt für Schritt Veränderungen und Verbesserungen durchsetzen kann und der auch große Flexibilität zulässt; denn man muss immer die konkrete Situation der Unternehmen vor Ort sehen. Das lassen Zielvereinbarungen in der Tat zu. Zu fragen wäre, wie es bei den kleinen Unternehmen aussieht, ob das alles auch dort praktikabel ist. Darüber werden wir, denke ich, im Ausschuss noch sprechen. (Zuruf von der SPD: Sie können uns ruhig mal loben!) Bemerkenswert fand ich das deshalb, weil mich das sehr daran erinnert hat, welchen Weg wir im Rahmen der Frauenförderung im Gleichberechtigungsgesetz gegangen sind. Für die Frauenförderpläne haben wir auch Ziel vorgaben gewählt. Sie haben sie vehement bekämpft. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das ist wahr! Daran kann ich mich noch erinnern!)
Eine gute Idee setzt sich eben letztlich doch durch. Sie haben Regelungen für Gebärdensprachdolmetscher und für die verstärkte Zulassung solcher Dolmetscher - ähnlich wie im SGB IX - aufgenommen, was ich sehr begrüße. Es wäre gut, wenn auch die Kostenfragen eindeutig geregelt werden würden. Wichtig ist mir - das möchte ich an dieser Stelle nur anmerken -, dass wir bei all diesen Angeboten nicht vergessen, dort, wo es möglich ist - das ist sicherlich nicht über all möglich -, auch das Erlernen der Lautsprache zu fördern, was der Unterstützung bedarf und was auch kostenintensiv ist, wenn man zum Beispiel bleibende Taubheit - ein Hindernis für das Erlernen der Lautsprache - verhindern will. Es gibt in dem Bereich gute Weiterentwicklungen. Ich denke an die Möglichkeit von Implantaten, die eine enorme Entwicklung hatten. Sie sind teuer und da hat es bislang keinen Durchbruch gegeben. Wir hatten auch schon bei der Anhörung zum SGB IX den Fall, dass Hilfsmittel verstärkt unterstützt werden sollten. Es wäre mir lieb, wenn wir im Ausschuss einmal einen Bericht vom Ministerium darüber bekämen, wie denn in dem Bereich die finanzielle Unterstützung aussieht. Wir dürfen nicht vergessen: Lautsprache ist dort, wo sie möglich ist, immer noch der beste Weg zur Integration. Wir dürfen nicht zulassen, dass das verhindert wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der wichtigste Punkt in diesem Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen ist in der Tat das Thema Barrierefreiheit. Das ist der Punkt, der letztlich darüber entscheidet, ob eine Integration in unser Alltagsleben möglich ist oder ob weiterhin unüberbrückbare Hürden bestehen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Was dazu in dem Gesetzentwurf steht, wird nicht dazu beitragen, dass wir in der nächsten Zeit deutliche Verbesserungen erreichen. Uns ist eine Begriffsbestimmung vorgelegt worden, die ich gut finde. Was aber an Konkretisierungen enthalten ist, etwa betreffend Personenbeförderung, Eisenbahn, Luftverkehr, Umgestaltung der Gebäude, ist in meinen Augen außerordentlich marginal. Ich sehe die Schwierigkeiten durchaus. Wir haben nur begrenzte Kompetenzen auf Bundesebene. Die meisten Menschen werden nicht unbedingt Bundesbehörden für ihr Leben brauchen; es sind mehr andere Stellen, die in ihrem Alltag eine entscheidende Rolle spielen. Man muss sich überlegen: Wie kommt man eigentlich an das heran, was für uns wirklich wichtig ist? Das sind nun einmal Straßen, Fußgängerüberwege, Gebäude. Man erkennt, dass versucht worden ist, mit den kommunalen Spitzen verbänden einen Kompromiss zu finden, was etwa den ÖPNV betrifft. Es ist kostenintensiv, den ÖPNV umzubauen. Soweit es um Neuanschaffungen geht, ist das, denke ich, nicht so schwierig; da sollte man von vornherein an das Not wendige denken. Wir werden letztlich nur dann erfolgreich sein, wenn wir auch mit ein ganz klein wenig Zwang arbeiten. Auf Zeithorizonte gänzlich zu verzichten wird schwierig. Es sind auch wenig Vorstellungen dazu entwickelt worden, wie denn Kontrollmöglichkeiten aussehen werden. Ich frage mich, ob man nicht auch in dem Bereich über so etwas wie Zielvereinbarungen zwischen Verbänden und Kommunen nachdenken kann, ob das vielleicht ein Weg ist. Darauf gibt es sicherlich noch keine abschließenden Antworten. Darüber müssen wir im Ausschuss noch dringend reden. Das ist noch nicht ausgefeilt
Ich möchte an dieser Stelle das Forum behinderter Juristinnen und Juristen zitieren, das in diesem Bereich sehr engagiert tätig ist und auch sehr viele Vorschläge eingebracht hat. In seiner Stellungnahme heißt es: Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen wird jedenfalls keinen Gesetzentwurf unterstützen können, in dem wirksame Vorschriften zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Personenverkehrs fehlen. Hiermit steht und fällt aus unserer Sicht das gesamte Projekt. Weiter wird dargelegt, welche Vorstellungen es dazu gibt und was eigentlich fehlt. Es bleibt also durchaus Beratungsbedarf und ich wünsche uns für die Beratungen in den nächsten Wochen viel Erfolg. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Volker Beck vom Bündnis 90/Die Grünen.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vollmundigen Äußerungen der Kollegin Nolte haben mich sehr erfreut. (Zuruf von der CDU/CSU: Dann hat sich Ihr Kommen ja gelohnt!) Sie hat jetzt entdeckt, dass man hier ganz forsch voranschreiten muss. Ich wünschte mir nur, dass sie hier einmal ihre Vorschläge zu Papier brächte, damit wir wissen, wo es bei der Union langgeht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Ich erinnere mich daran, dass wir in der letzten Wahlperiode mit den Vorschlägen meiner Fraktion und auch denen unseres Koalitionspartners zur Behindertenpolitik von Ihnen immer eine Abfuhr bekommen haben. (Claudia Nolte [CDU/CSU]: Ich habe Ihnen das ja begründet! Sie haben nicht gesagt, was Sie wirklich wollten!) Wir wollen den zentralen Paradigmenwechsel, das heißt weg von der Behindertenpolitik (Claudia Nolte [CDU/CSU]: Das haben Sie aber nicht geschafft!) als bloßer Fürsorgepolitik hin zu einer Politik, durch die Barrieren abgebaut werden, damit behinderte Menschen als gleichberechtigte Subjekte am Alltag des gesellschaftlichen Lebens möglichst immer ohne Hilfe für die Überwindung aufgerichteter Barrieren partizipieren können. Heute ist ein historischer Tag, weil wir mit dem Barrierefreiheitsgesetz einen Umdenkprozess in der Politik einleiten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir haben hiermit eine völlig neue Situation geschaffen. - Frau Nolte will bei diesem Punkt offenbar gar nicht zuhören. (Claudia Nolte [CDU/CSU]: Ich höre Ihnen sehr gut zu!) Mit dem Instrument der Zielvereinbarung, das wir gesetzlich verankern, schaffen wir in den Bereichen, in denen der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat, die Möglichkeit, genau das,
was Sie für die Kommunen fordern, aufgrund einer klaren Rechtsgrundlage zu schaffen. In den Bereichen, in denen der Bund Gesetzgebungskompetenz hat, verpflichten wir die Träger, insbesondere die im Bereich der Verkehrsdienstleistungen, solche Zielvereinbarungen abzuschließen. Ich meine, dieser Weg ist sehr klug, weil damit vor geschrieben wird, dass die Verhandlungspartner etwas regeln und was sie regeln; sie müssen sich einigen und die Behindertenverbände können am Ende eine Einigung auch durchsetzen. (Zuruf von der CDU/CSU: Erzwingen kann man eine solche Vereinbarung nicht!) Wir als Gesetzgeber maßen uns aber nicht an, die vielfältigen Behinderungen, die es im Alltag gibt, besser zu kennen als die Menschen, die davon betroffen sind. Deshalb ermächtigen wir die Behindertenverbände, solche Zielvereinbarungen mit der Anbieterseite zu formulieren. Damit kann, ungefiltert durch Politik, insbesondere durch parteipolitische Rücksichtnahme, die gesamte Kompetenz der Behindertenarbeit in die Ausgestaltung einer barrierefreien Republik einfließen. Ich finde, das ist der richtige Ansatz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir haben in dem ganzen Verfahren eine sehr enge Abstimmung mit der Behindertenbewegung, mit den Behindertenverbänden gesucht, ehe wir den vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet haben. Auch das ist beispielhaft für den Respekt vor der Kompetenz der Menschen, die am besten darüber Bescheid wissen, wie diese Gesellschaft sie behindert. Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh darüber, dass sich die Union endlich dazu durchgerungen hat zu sagen, dass wir auch ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz brauchen. Ich kann Sie beruhigen, Frau Nolte, auch insoweit macht die rot-grüne Koalition noch in dieser Wahlperiode Ihre Träume wahr. (Zuruf von der CDU/CSU: Wenn es noch dazu kommt!) Wir werden ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz einbringen. Die Rechtspolitiker der Koalition sind in den Vorarbeiten dazu schon sehr weit vorangeschritten. Auch dafür werden Sie uns dann Beifall zollen können. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf regeln wir in ganz vielen Bereichen, dass Behinderte am Alltag partizipieren können. Für mich war es wirklich ein ganz wichtiger Schritt - das will ich hier betonen -, dass wir als Gesetzgeber den ideologischen Streit über die deutsche Gebärdensprache endlich beenden. Wir sagen jetzt endlich: Die deutsche Gebärdensprache wird als Sprache anerkannt, lautbegleitende Gebärden werden als Kommunikationsmittel respektiert. Das ist sehr wichtig, weil sich viele Betroffene lange Zeit wehren mussten gegen Pädagogen, die es angeblich besser wussten als sie selbst, wehren mussten gegen eine Erziehung, bei der ihnen nicht die Chance gegeben wurde, sich in vollem Umfang kommunikativ emotional zu entwickeln. Ich finde es sehr gut, dass der Gesetzgeber jetzt sagt: Letztendlich sollen die betroffenen Menschen entscheiden, welchen Weg sie zum Erwerb von Kommunikationsfähigkeit gehen. Wir erkennen das an. Im Übrigen schaffen wir - damit gehen wir voran - gegenüber den Behörden des Bundes und der Länder einen Rechtsanspruch dahin gehend, dass sich die jeweilige Behörde darum kümmern muss, dass sie sich mit denjenigen, die hörgeschädigt oder ertaubt sind, verständigen kann.
Die betroffenen Menschen werden also, nachdem sie sich bei einer Behörde angemeldet haben, dort einen Gebärdendolmetscher vorfinden. Dadurch werden übrigens auch Arbeitsplätze geschaffen, weil sehr viele Gebärdendolmetscher zwar hoch engagiert sind, aber leider keine gesicherte Einkommenslage oder Auftragslage haben. Da werden sich die Behörden etwas einfallen lassen, zum Beispiel gemeinsame Servicezentren, um das sicherzustellen. Dadurch werden die Kommunikationsmöglichkeiten der betroffenen Menschen gesichert. Ich bin stolz, dass wir das erreicht haben. Ich bin ebenfalls stolz darauf, dass wir mit dem Entwurf zum so genannten Barrierefreiheitsgesetz dem Anspruch des Gender Mainstreaming gerecht werden und die besondere Situation von behinderten Frauen ausdrücklich regeln. Sehr wichtig ist unter demokratiepolitischen Gesichtspunkten, dass wir den Behindertenverbänden mit dem Verbandsklagerecht die Möglichkeit verschaffen, die Rechte der behinderten Menschen durchzusetzen. Wir legen die Durchsetzung dieser Rechte nicht allein in die Hand von paternalistischen Beauftragten, auch wenn es im Bund einen sehr guten Beauftragten gibt und auch wenn in den Ländern und Kommunen sehr engagierte Beauftragte arbeiten. Vielmehr können sich die Behindertenorganisationen künftig selber ihrer Haut wehren. Sie erhalten konkrete Rechtsansprüche und dadurch die Möglichkeiten, das von uns geschaffene Recht durchzusetzen. Dieses Vorgehen ist meines Erachtens zielführend und beispielhaft. Ich bin froh, dass man endlich nicht mehr in die USA fahren muss, um zu sehen, dass die Verschiedenheit der Menschen für die Gesellschaft eigentlich keine Last darstellt, wenn man diese Verschiedenheit beim Bau von Gebäuden und bei der Anschaffung von Verkehrsmitteln berücksichtigt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD - Claudia Nolte [CDU/CSU]: Aber die haben es doch genau anders gemacht, Herr Beck!) Zehn Jahre nach Verabschiedung des so genannten Barrierefreiheitsgesetzes werden wir unsere Republik nicht mehr wiedererkennen, weil wir bei der Anschaffung unserer Verkehrsmittel und beim Bau der Gebäude an die Menschen, die behindert sind, gedacht haben. (Claudia Nolte [CDU/CSU]: Das glauben Sie doch selbst nicht! Da wird sich nichts ändern!) Mit diesem Gesetz setzen wir die Forderung um, um die es uns bei der Grundgesetzänderung 1994 ging: Behindertes Leben gehört zur Vielfalt einer Gesellschaft und muss gleichberechtigt behandelt werden. Es ist Teil des Normalen. Die behinderten Menschen haben das von der Grundgesetzänderung erwartet. Wir erfüllen nun ihre Forderungen. Nach der Grundgesetzänderung machte sich bei den Betroffenen eine sehr große Enttäuschung breit, weil in der Behindertenpolitik bis 1998 nichts Wesentliches passiert ist, obwohl es einen klaren verfassungsrechtlichen Auftrag gab. Diesen Auftrag haben wir mittlerweile umgesetzt. (Claudia Nolte [CDU/CSU]: Jetzt sind Überschriften geschaffen, mehr nicht!) - Frau Nolte, es kränkt Sie, dass Sie dazu keinen Beitrag geleistet haben. Aus diesem Grund rufen Sie pausenlos dazwischen; das verstehe ich gut. (Claudia Nolte [CDU/CSU]: Jeder Redner ist doch dankbar für Zwischenrufe! - Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Wir wollten Ihren Redefluss nicht bremsen!) Die Behinderten wissen, auf wen sie hier vertrauen können. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Heinrich Kolb von der FDP-Fraktion.
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Beck, ich befürchte, dass Ihre Annahme, in zehn Jahren werde man die Republik nicht wiedererkennen, ein bisschen zu optimistisch ist. Es ist nicht so, dass wir uns das nicht wünschen würden; aber man sollte realistische Aussagen machen, um bei den betroffenen Menschen nicht unnötig falsche Hoffnungen zu wecken. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Fraktion begrüßt grundsätzlich - zu Vorbehalten komme ich später - den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen. Sie nehmen damit ein altes Anliegen der Liberalen und insbesondere der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag auf, was die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben angeht. Der Abbau möglichst vieler Barrieren, welche Menschen mit Behinderungen an dieser Teilhabe hindern, sie im Alltag diskriminieren und benachteiligen, ist das Ziel, dem sich alle Fraktionen in diesem Hause verpflichtet fühlen. In diesem Geist haben wir unlängst das SGB IX über alle Fraktionsgrenzen hinweg beschlossen. Ich wäre froh, wenn uns das auch bei diesem Gesetzentwurf gelänge. Dazu bedarf es meines Erachtens aber der Berichtigung eines grundlegenden Fehlers in Ihrem Gesetzentwurf, nämlich der Ungleichbehandlung der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Träger. Während Sie sich nicht scheuen, den privaten Unternehmen in größerem Umfang Pflichten aufzuerlegen, schonen Sie die öffentlichen Träger. Das ist in meinen Augen nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich rege an, über eine genaue Formulierung der Zielvereinbarung in § 5 dieses Gesetzentwurfs nachzudenken. Problematisch ist, dass laut § 5 jedes Unternehmen, unabhängig vom Unternehmenszweck, von Art und Umfang der Kundenkontakte, von seiner Größe, von seiner Leistungsfähigkeit usw., betroffen ist. Das heißt, alle Unternehmen, auch kleine und kleinste, sehen sich einer für sie nicht überschaubaren Vielzahl von Verbänden gegenüber, die sich zum Teil mit sehr speziellen Anliegen befassen, und müssen mit jedem Verband in Verhandlungen eintreten, außer in den Fällen des Absatzes 4. Hier finden wir, dass die dort geregelten Fälle zu kurz greifen, weil auch nicht klar ist, was im Falle des Scheiterns einer Zielvereinbarung geschehen soll. Außerdem werden Unternehmen, die bereits Maßnahmen er griffen haben, um Barrierefreiheit herzustellen, für diese freiwillige Vorleistung nicht ausreichend belohnt. In § 12, wo es um die Vertretungsbefugnis der Verbände geht, wird den Verbänden ein Klagerecht eingeräumt, das sie anstelle und mit Einverständnis der Menschen mit
Behinderungen, die sich in ihren Rechten auf Barrierefreiheit möglicherweise verletzt sehen, ausüben können. Hier kommt es darauf an sicherzustellen, dass die behinderten Menschen selbst Herr des Verfahrens bleiben, dass im Ergebnis nicht ein sie bevormundendes Klagerecht geschaffen wird. Darüber sollten wir uns unterhalten. (Beifall bei der FDP) Wir sollten uns in den Ausschussberatungen auch durchaus überlegen, ob man nicht die Befugnisse von Angehörigen behinderter Menschen hier noch stärker als bisher vorgesehen einbeziehen kann. Wir stehen - das muss ich hier auch noch sagen - der in § 13 des Entwurfs vorgesehenen Einführung einer Verbandsklage mit Skepsis gegenüber. Auf Bundesebene haben wir dieses sensible Instrument der Verbandsklage bisher mit Zurückhaltung eingesetzt. Dieser Übung, nämlich der Zurückhaltung, wird das in § 13 vorgesehene Verbandsklagerecht nicht gerecht. Zwar werden dort bestimmte Gesetzesvorschriften aufgelistet, es wird dann aber auf sonstige Vorschriften des Bundesrechts verwiesen, die einen Anspruch auf Herstellung von Barrierefreiheit vorsehen. Das bedeutet, jeder Verband könnte zukünftig, ohne in seinen Rechten verletzt zu sein, jedes Unternehmen verklagen, und zwar nicht nur mit dem Ziel, Verhandlungen über Zielvereinbarungen aufzunehmen, sondern wegen jeder auch noch so geringfügigen Beanstandung in diesem Bereich. Wir müssen uns noch einmal gemeinsam überlegen, ob hier das Klagerecht nicht zu weit ausgestaltet ist und wie man es alternativ fassen könnte. (Beifall bei der FDP) Während Sie - das habe ich eingangs schon gesagt - bei der Verpflichtung von privaten Unternehmen doch sehr großzügig gewesen sind, wirkt es dann schon fast peinlich, wie zugeknöpft Sie sich geben, wenn es um die Verpflichtungen der öffentlichen Hand geht. In § 10 des Gesetzentwurfes wird den sehbehinderten und blinden Menschen ein Anspruch auf Bescheide und Vor drucke in einer Form, die sie wahrnehmen können, eingeräumt. So weit, so gut. Aber in Absatz 2 wird dieser Anspruch schon wieder relativiert und der Umfang des Anspruches der sehbehinderten und blinden Menschen in das Ermessen von BMI und BMA gestellt. Eine solche Selbstdefinition der Verpflichtung räumen Sie der Wirtschaft nicht ein. Warum eigentlich wollen Sie hier die öffentliche Hand besser stellen und bevorzugen? Ich denke, das darf der Gesetzgeber nicht zulassen, wenn wir wirklich vorankommen wollen. (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Auch in § 11 Ihres Gesetzentwurfes, der die öffentliche Hand zu einer barrierefreien Informationstechnik verpflichten soll, kann noch einmal eingegriffen werden. Sie hatten im Referentenentwurf noch die Barrierefreiheit von Intranets vorgeschrieben; das findet sich jetzt nicht mehr. Wesentlich schlimmer noch, Sie stellen auch hier die barrierefreie Informationstechnik unter einen Verordnungsvorbehalt, der sich insbesondere an den technischen und finanziellen Möglichkeiten der Verwaltung orientieren soll. So steht es in § 11 Abs. 1 Satz 2. Das kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Unausgewogenheit, über die wir noch einmal miteinander diskutieren müssen. Wir sehen hier eine illegitime Ungleichbehandlung. Das ist auch ein Punkt, den wir in unserem Antrag zum Informationsangebot der kritisieren. Nur wenn die Organe des Bundes, nur wenn die öffentliche Verwaltung, die auch über die Einhaltung dieses Gesetzes wachen wird, mit gutem Beispiel vorangeht, werden wir im Interesse unserer Mitbürger mit Behinderung eine breite Akzeptanz auch in der Wirtschaft erreichen können. Wir als FDP-Bundestagsfraktion bitten Sie daher, in einem konstruktiven Prozess mit uns diese Punkte neu zu überdenken - zum Wohle der Menschen mit Behinderung in Deutschland, um die es uns geht. Danke schön. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Ilja Seifert von der PDS-Fraktion.
Dr. Ilja Seifert (PDS): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich empfinde es als sehr erfreulich, dass alle hier im Hause sagen, sie wollen etwas dafür tun, dass Menschen mit Behinderungen in diesem Land gleichberechtigt und besser leben können. Wenn ich mir aber den vorliegenden Gesetzentwurf anschaue, stelle ich im Gegensatz zu Ihrer Interpretation, Herr Minister, fest, dass Sie völlig auf eine entsprechende Politik verzichten. Welche Inhalte finden sich denn noch unter den Überschriften? Die Kollegin Nolte wies bereits darauf hin. Eine entsprechende Gestaltung der Politik kann doch nur darin bestehen, dass man denjenigen, die es schwerer haben, ein klein wenig Erleichterung verschafft. In die Sprache der Behindertenpolitik umgesetzt heißt das, dass bestehende behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden müssen. Gleichstellung erreicht man doch nicht durch Gleichbehandlung, sondern durch Ungleichbehandlung. Wenn man ungleiche Dinge gleich behandelt, reproduziert man doch nur die Ungleichheit. (Beifall bei der PDS) Weil ich nur wenig Zeit habe, möchte ich mich auf einen einzigen Punkt konzentrieren. Sie haben die absolut unbefriedigende Definition von Behinderung, die sich im SGB IX findet, in dieses Gesetz übernommen. Dort definieren Sie: Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, ihre geistigen Fähigkeiten oder ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und da her ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Behinderung ist aber nicht der Schaden an einem Menschen, sondern Behinderung ist eigentlich jede Verhaltensweise, jede Maßnahme, jede Struktur, die Menschen daran hindert, ihre Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Wenn Sie diese Definition in das Gesetz aufnehmen würden, kämen Sie nicht zu solch komischen Vorschriften, wie wir sie jetzt hier finden. (Beifall bei der PDS) Wir müssen endlich begreifen, dass Behinderung, wie die WHO gesagt hat, das ist, was die Gesellschaft den Menschen antut, nicht das, was diese an Fehlern haben. Schauen wir uns jetzt einmal Ihre grandiosen Zielvereinbarungen an. Was, bitte schön, hindert denn eine Behindertenorganisation jetzt schon daran, mit irgendeinem Konzern darüber zu verhandeln, dass dafür gesorgt wird, dass alle Bereiche barrierefrei gestaltet werden? Das ist möglich, aber das Problem ist, dass nichts passiert, wenn der Konzern nichts tut. Deshalb nützt das Recht auf Verhandlungen wenig, wenn keine Sanktionen drohen, wenn die Verhandlungen nicht zu dem Ergebnis führen, dass Barrierefreiheit hergestellt wird. Hier ist der entscheidende Punkt. (Beifall bei der PDS) Sie haben in dem Gesetz keine Sanktionen bei Diskriminierung vorgesehen. In der Fragestunde gestern haben wir gehört, dass das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg gebracht werden soll. Wiederum soll dieser defektologische Behinderungsbegriff und nicht der moderne der WHO verwandt werden. Deshalb reicht das, was Sie hier vorgelegt haben, auch wenn engagierte behinderte Menschen daran mitgearbeitet haben, noch längst nicht aus. Wir müssen daran arbeiten und es in wesentlichen Punkten verändern. Es stimmt: Menschen mit Beeinträchtigungen können ihre Angelegenheiten selber regeln, wenn sie überhaupt etwas selber regeln können. Dafür, dass sie in die Lage versetzt werden, etwas selber zu regeln, muss die Politik, müssen wir, müssen Sie sorgen, indem die Nachteile ausgeglichen werden, die sie gegen über anderen haben. Dann können sie denen wenigstens auf gleicher Augenhöhe begegnen. Herr Minister, Sie haben gesagt, dass in den Ländern Gleichstellungsgesetze folgen sollen. Aber auch diese dürfen nicht auf einem falschen Behinderungsbegriff aufbauen. Deshalb ist es so wichtig, dass auf Bundesebene ein vorbildlicher Behinderungsbegriff eingeführt wird, der tatsächlich dem Stand der Technik entspricht. Dann können wir Stichtage für die Barrierefreiheit einführen, die wir brauchen. Dann wird auch der Sturm der sehbehinderten Menschen gegen die Regelung abebben - Herr Kolb hat bereits davon gesprochen - und dann werden wir vernünftige Regelungen erreichen, die tatsächlich zur Barrierefreiheit und vor allem zur Gleichstellung führen, indem die Ungleichheit beseitigt wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe auf sehr intensive, aber auch nützliche Diskussionen im Ausschuss, die hoffentlich zu Veränderungen zugunsten der behinderten Menschen führen. Danke schön. (Beifall bei der PDS sowie bei Abgeordneten der FDP)
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt die Kollegin Silvia Schmidt von der SPD-Fraktion.
Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist höchste Zeit für ein Gleichstellungsgesetz. Seit 1972 fordern die betroffenen Verbände dieses Gesetz ein. In mehr als 40 Staaten gibt es bereits Antidiskriminierungsvorschriften. Deutschland ist in dieser Beziehung ein Entwicklungsland - dank Ihnen. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Dank wem? Muss man jede Beschimpfung und jeden Blödsinn entgegennehmen?)
Das ist besonders beschämend für ein Land, das auf einen dunklen Abschnitt seiner Geschichte zurückblicken muss, in dem behinderte Menschen verfolgt und ermordet wurden. Ich denke nicht, dass das Blödsinn ist. Ein Gesetz zur Gleichberechtigung behinderter Menschen ist längst überfällig. Für uns Sozialdemokraten war das einfach eine Verpflichtung. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aber mit einem Gesetz allein ändert sich noch nichts. (Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: So eine Revolution ist Ihr Gesetz nun wirklich nicht!) Gesetze sind zunächst nur ein Stück Papier. Dennoch sind Gesetze Instrumente, die genutzt werden müssen, um die Gesellschaft tatsächlich zu verändern. (Manfred Grund [CDU/CSU]: Ist das möglich?) Auf das vorliegende Gleichstellungsgesetz trifft diese Aussage besonders zu. Gleichstellung und Gleichberechtigung - ich habe es in diesem Hause schon oft gesagt - fangen zuerst in den Köpfen der Menschen an. Die Barrieren, die der vorliegende Gesetzentwurf abbauen wird, müssen zuallererst in den Köpfen der Menschen abgebaut werden. Der Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik wird von diesem Gedanken getragen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Politik für behinderte Menschen - das war die Politik des ehemaligen Fürsorgestaates, der die Menschen teilweise entmündigt hat - wird endlich durch eine Politik mit und von behinderten Menschen abgelöst. Dieser Paradigmenwechsel fand wohl noch nie so klar Ausdruck wie auf dem Kongress "Gleichstellungsgesetz jetzt" im Oktober des letzten Jahres in Düsseldorf. "Gleichstellungsgesetz jetzt" war die ultimative Aufforderung an uns und an die Gesellschaft, der Benachteiligung behinderter Menschen endlich und sofort ein Ende zu setzen. Das war die Aussage, die wir mitgenommen haben. Frau Nolte, auch Sie waren an wesend. Ich denke, dass auch Sie diese Aussage so verstanden haben. (Claudia Nolte [CDU/CSU]: Die Teilnehmer wollten doch was anderes als das, was Sie hinein geschrieben haben!) Die Behindertenverbände waren sich im Klaren, dass Diskriminierung trotz aller gut gemeinten Vorsätze, die wir alle schon Jahre vorher gefasst haben, nur durch deutliche und klare gesetzliche Vorgaben beendet werden kann. Diese Meinung fand auch auf dem Kongress eine breite Zustimmung, auch von den Vertretern der Wissenschaft und der Wirtschaft. Das wissen Sie. Herr Ulrich Gruber von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fasste die Stimmung wie folgt zusammen: Wir sehen Gleichstellungsgesetze sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene als sehr positiv an. Der endlich vorliegende Gesetzentwurf basiert auf der Grundforderung, dass behinderte Menschen uneingeschränkt all das nutzen können, was für uns selbstverständlich ist, damit sie das tägliche Leben wie wir genießen können. Was unter dem Begriff Barrierefreiheit im Sinne des Gesetzentwurfes zu verstehen ist, wurde hier bereits deutlich gemacht. Deshalb möchte ich in Bezug auf Barrierefreiheit einen Irrtum ansprechen, der immer wieder geäußert wird. Es sind die Bedenken hinsichtlich vermeintlich hoher Kosten, die das Gleichstellungsgesetz zur Folge haben soll. Seriöse Berechnungen in den USA haben aber ergeben, dass es letzten Endes viel teurer wird, wenn wir behinderte Menschen ausschließen oder besonders behandeln. Ich muss das jetzt einfach so krass formulieren; denn es ist schlimm genug, dass dieser Beweis überhaupt geführt werden muss. Über eines müssen wir uns im Klaren sein. Mehr als die Hälfte aller Schwerbehinderten in Deutschland, und zwar 3,5 Millionen Menschen, sind älter als 65 Jahre. Schauen wir in die Zukunft, so wird die Zahl der Schwerbehinderten und der älteren Menschen noch steigen. Frau Nolte, so wundert es nicht, dass selbst der BDA-Geschäftsführer Christoph Kannegießer in Düsseldorf betonte, dass es für Unternehmen lohnend sei, Barrierefreiheit auch als einen Wettbewerbsvorteil im Marktsegment der größer werdenden Gruppe älterer und behinderter Kunden zu sehen. Die Erfahrungen aus anderen Staaten zeigen, dass Gleichstellungsgesetze sogar wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. Wir brauchen Gleichstellungsgesetze - und das kann man nicht häufig genug betonen, meine Damen und Herren - auch zur Sicherung unseres wirtschaftlichen Standortes. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wird uns aber nur gelingen, unsere Zielvorgaben zu erreichen, wenn wir gemeinsam - Behindertenverbände, Politik, Länder, Kommunen, Wirtschaft - die Umsetzung von Barrierefreiheit vorantreiben. Es wird eine Berichtspflicht geben, um den Erfolg und die Auswirkungen besonders dieses Instruments der Zielvereinbarungen zu prüfen. Es wird ein Verbandsklagerecht geben. Unser Entwurf ist auch Rahmenvorgabe für die noch folgenden Landesgleichstellungsgesetze. Mit Stolz kann ich sagen, dass mein Land Sachsen- Anhalt, neben Berlin natürlich, hier eine aktive Vorreiterrolle gespielt hat. Angesichts des Engagements aller Beteiligten, mit denen wir den Weg unserer Behindertenpolitik bis heute so erfolgreich gegangen sind, bin ich überzeugt, dass uns das vorliegende Gesetz unserem Ziel, Menschen mit Behinderungen zu integrieren, entscheidend näher bringt; denn das Ziel, die Teilhabe aller Mitbürger und Mitbürgerinnen am gesellschaftlichen Leben, muss einfach erreicht werden. Ein Anliegen ist mir noch besonders wichtig; es wurde bereits erwähnt. Behinderte Frauen sind besonders benachteiligt, doppelt benachteiligt. Was wir mit dem Schwerbehindertengesetz begonnen und im Sozialgesetzbuch IX fortgesetzt haben, findet auch im Gleichstellungsgesetz seine ausdrückliche Verankerung. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind den Forderungen der Verbände behinderter Frauen gefolgt. Frauenförderung wird in § 2 unseres Entwurfes festgeschrieben. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung hat die Aufgabe, unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern zu berücksichtigen und geschlechtsspezifische Benachteiligungen zu beseitigen. Natürlich ist mir bewusst, dass Frauen und Männern ein Wahlrecht einzuräumen ist, ob ein Mann oder eine Frau von einem Mann oder einer Frau gepflegt wird. Das muss natürlich im Pflegeversicherungsgesetz geregelt werden. Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Frau Schmidt, kommen Sie bitte zum Schluss. Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD): Das mache ich. - Natürlich muss auch dringend eine Änderung des diskriminierenden Sexualstrafrechts erfolgen. Meine Damen und Herren, wir werden weiterhin alles dafür tun, Diskriminierungen und Benachteiligungen behinderter Frauen und Männer zu beseitigen, und zwar endgültig. Danke. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Das Wort hat jetzt der Kollege Peter Weiß von der CDU/CSU-Fraktion.
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, in Gesellschaft und Politik ist in den letzten Jahrzehnten ein hohes Maß an Verbesserungen für unsere Mitbürger und Mitbürgerinnen mit Behinderung erreicht worden. (Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Das ist auch gut so!) Das zeigen die vielfältigen, hervorragend ausgestatteten Einrichtungen, Werkstätten, Wohneinheiten und ambulanten Dienste für Behinderte. Das zeigen die vielfältigen, wenn auch noch nicht ausreichenden Bemühungen, Barrierefreiheit in unseren Gemeinden und Städten tatsächlich Realität werden zu lassen. Frau Kollegin Schmidt, wenn Sie behaupten, Deutschland sei in Sachen Behindertenpolitik ein Entwicklungsland, dann empfinde ich das als eine Beleidigung all derjenigen, die sich seit Jahrzehnten in diesem Sektor engagieren und Erfolg gehabt haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP - Widerspruch bei der SPD) Frau Schmidt, vielleicht hängt das mit Ihrer eigenen Herkunft zusammen. Ich kenne allerdings eine Grenze zwischen entwickeltem Land und Entwicklungsland. Als vor über zehn Jahren die Wiedervereinigung möglich wurde, war ich im Auftrag des Caritasverbandes unter anderem in den neuen Bundesländern unterwegs und habe viele Behinderteneinrichtungen besucht. Das war ein Entwicklungsland. Wir können stolz darauf sein, dass wir im letzten Jahrzehnt für die behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger auch in den neuen Bundesländern endlich eine Situation geschaffen haben, die menschenwürdig und nicht mehr menschenunwürdig ist, wie sie es unter dem Sozialismus viele Jahrzehnte war. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Diesem erfreulich gewachsenen Bewusstsein für die Belange behinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger muss nun auch das Gesetz zur Gleichstellung gerecht werden. Die hohen Erwartungen, die mit einem solchen Gleichstellungsgesetz verbunden sind und die Sie selber genährt haben, werden durch den vorliegenden Entwurf leider nicht erfüllt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Wolfgang Meckelburg [CDU/ CSU]: Endlich sagt das mal einer! Die Überschriften sind mehr als der Inhalt!) Sie wissen und gestehen das auch selber zu, dass zentrale und berechtigte Forderungen von Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden zur zivilrechtlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in diesem Entwurf nicht vorkommen: keine Änderung der Vorschriften zur Geschäftsfähigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch (Erika Lotz [SPD]: Sie haben immer ein Gesetz versprochen und nichts gemacht!) - Frau Lotz, ich sage es schon -, keine Berücksichtigung von Behinderungen bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Versicherungsvertragsrecht. Es fehlen Regelungen zum Schutz vor Diskriminierungen im Mietrecht und im Arbeitsrecht. Diese Liste ließe sich fortsetzen. Was ist passiert? Alle zivilrechtlichen Vorschriften, die im Vorentwurf zum Gleichstellungsgesetz noch enthalten waren, wurden herausgenommen. Begründung von Rot-Grün: Alle betreffenden Regelungen sollen in einem eigenen zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz geregelt werden; (Susanne Kastner [SPD]: Warum haben Sie denn keines gemacht? Sagen Sie das doch mal! Wir wollen das hören!) dieses werde nicht vom BMA, sondern vom BMJ, dem Justizministerium, vorbereitet. Weil beides zusammengehört, Herr Minister Riester, hätten wir eigentlich schon erwartet, dass Sie hier eine Auskunft darüber geben, wie weit die Bundesregierung mit dem Entwurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz ist. Wann können wir mit einem Entwurf rechnen? (Susanne Kastner [SPD]: 16 Jahre geschlafen und jetzt so was!) Es wäre übrigens auch nicht nur ein Gebot der Höflichkeit gewesen, wenn das Bundesjustizministerium in dieser Debatte mit vertreten gewesen wäre. Ob den berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderungen von Rot-Grün insgesamt Rechnung getragen wird, das kann man erst beurteilen, wenn beide Gesetzentwürfe vorliegen. Nun belobigen Sie sich, (Erika Lotz [SPD]: Das können Sie ruhig auch mal machen! - Wolfgang Meckelburg [CDU/ CSU]: Die Überschrift ist besonders gut geraten!) dass der vorliegende Gesetzentwurf vor allem dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit zum Durchbruch verhilft. Der Begriff der Barrierefreiheit muss neben körperlichen auch die geistigen Behinderungen mit im Blick haben. Auch für Menschen mit geistigen Behinderungen können und müssen Zugangsschranken in ihrem Lebensumfeld abgebaut werden. Hier darf kein Wertunterschied zwischen körperlicher und geistiger Behinderung gemacht werden. Aber auch sonst fällt es Ihnen wohl schwer, alle Arten von Behinderungen in diesem Gesetz in den Blick zu nehmen. Sozusagen in letzter Sekunde erst haben Sie auf Druck der Behindertenverbände zugestanden, dass sich die Vorschriften des Gesetzentwurfs zur Gleichstellung Behinderter, die Kommunikationshilfen betreffen, nicht nur auf hörbehinderte Menschen, sondern auch auf sprachbehinderte Menschen erstrecken. Auch diese Menschen müssen selbstverständlich das Recht haben, geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Erika Lotz [SPD]: Von Ihnen ist mir da überhaupt kein Antrag bekannt!) Was heißt Barrierefreiheit denn heute wirklich? Sicherlich denken wir dabei zuerst an den Zugang zu Gebäuden und Verkehrsmitteln. Aber in einer modernen Informationsgesellschaft wird auch der barrierefreie Zugang zu Informationen immer bedeutender werden. (Jörg Tauss [SPD]: Das habt ihr heute abgelehnt!)
Viele behinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger waren durchaus davon angetan, dass im Referentenentwurf ein Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit bei Informationsangeboten von Bundesbehörden auf CD-ROM und im Internet vorgesehen war. Doch in dem jetzt vorliegenden Regierungsentwurf ist der Paragraph "Barrierefreie Informationstechnik" in wesentlichen Punkten geändert worden. Nun soll eine ministerielle Rechtsverordnung vorgeben, welche amtlichen Informationen zu welchem Zeitpunkt nach welchem Standard welchen behinderten Menschen barrierefrei anzubieten sind, abhängig von den jeweiligen technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten. Die Betroffenen befürchten zu Recht, dass die erhoffte Wirkung des Gesetzes, was den barrierefreien Zugang zu Informationen anbelangt, zumindest stark verzögert wird. (Wolfgang Meckelburg [CDU/CSU]: Da haben sie wohl Recht!) Auch die Ausgestaltung des Verbandsklagerechts, für die Sie sich rühmen, wird von Experten, zum Beispiel vom Deutschen Richterbund, als "Hemmschuh" für das Geltendmachen der Rechte von behinderten Menschen bezeichnet. Der Richterbund beklagt, dass "monströse prozessuale Formalitäten" einzuhalten sind. Auch die Frage nach den Kosten von Verbandsklagen für die betreffenden Organisationen bleibt offen. Rot-Grün propagiert also erst das Instrument der Verbandsklage, lässt es dann aber in der Praxis letztlich am Geld fehlen. (Erika Lotz [SPD]: Daran seid ihr doch schuld! - Weiterer Zuruf von der SPD: Das ist doch nicht wahr!) Dann könnte man sich die ganze Regelung auch gleich schenken. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt und unterstützt grundsätzlich das Vorhaben, ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu verabschieden. Doch der von Ihnen vorgelegte Entwurf wird diesem Ziel in vielen Punkten nicht gerecht. (Beifall bei der CDU/CSU) Deshalb werden wir in den Beratungen darauf drängen, dass dieses Gleichstellungsgesetz im Sinne der Menschen mit Behinderungen in unserem Land tatsächlich seinen Namen verdient und nicht nur eine schöne Überschrift bleibt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Erika Lotz [SPD]: Mal sehen, was ihr in den Ländern macht!)
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat das Wort der Kollege Karl-Hermann Haack von der SPD-Fraktion.
Karl-Hermann Haack (Extertal) (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eine grundsätzliche Bemerkung machen: Dies hier ist die erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen. Dieser Entwurf ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit des Forums behinderter Juristinnen und Juristen, eines Gremiums, welches auf gleicher Augenhöhe vollumfänglich in die Beratungen dieses Gesetzentwurfes einbezogen worden ist nach dem Grundsatz: Experten in eigener Sache gestalten ihre Angelegenheiten mit uns in der Koalitions- und auch in der Projektarbeitsgruppe. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Frau Nolte, Sie haben Visionen angemahnt. (Claudia Nolte [CDU/CSU]: Ja!) In diesem Gesetzentwurf wird eine Vision verwirklicht, indem man die Bürgerinnen und Bürger selber, die Organe der Zivilgesellschaft sind, an der Gestaltung des Prozesses der sie betreffenden Gesetzgebung teilnehmen lässt. Sie sollten sich zu dem bekennen - dies hat zu der von Ihnen angesprochenen Vision geführt -, was wir im Bundestag 1994 gemeinsam beschlossen haben. In unsere Verfassung wurde folgender Satz hineingeschrieben: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." (Zuruf von der SPD: Das war schwer genug hineinzukriegen!) Dieser Satz in Art. 3 des Grundgesetzes bedeutet, dass daraus ein Bürgerrechtsanspruch ableitbar ist. Meine Kollegin Silvia Schmidt hat gesagt: Wir haben etwas Neues eingeführt; das Alte muss jetzt anders betrachtet werden. (Susanne Kastner [SPD]: Da hat sie Recht!) Hierin liegt der paradigmatische Sprung. Wir nämlich sagen - auch Herr Beck hat das ausgeführt -: Menschen mit Behinderungen sind nicht mehr Objekt der Fürsorge. Vielmehr setzen wir sie in den Stand, ihr Leben als Experten in eigener Sache selber zu regeln. Dabei bin ich bei einem Kernstück dieses Gleichstellungsgesetzes: Der bürgerrechtliche Anspruch realisiert sich in den Zielvereinbarungen. Diese Zielvereinbarungen haben den Sinn, den Behindertenorganisationen in den Bereichen, in denen der Bund nicht ausschließlich tätig werden kann - da, wo er es konnte, haben wir substanzielle Regelungen getroffen -, die Möglichkeit zu geben, als Experten in eigener Sache Regelungen zu treffen. (Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben uns davon leiten lassen, dass uns der Behindertenbeauftragte des Landes Berlin einen Bericht vorgelegt hat, wie sich in Berlin auf der Grundlage eines solchen Instrumentes die Situation im öffentlichen Personennahverkehr substanziell verändert hat. (Dr. Ilja Seifert [PDS]: Dazu brauchen wir das Gesetz nicht! Das ging schon vorher!) Dass nun alle nach dem Motto "Ihr habt nicht genug getan, nun müsst ihr endlich etwas tun, weil ihr die Mehrheit habt" fordern, den Knüppel aus dem Sack zu holen, kann uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass die jetzige Zug- und Busgeneration 20, 25 oder 30 Jahre in Betrieb ist. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: So ist es!) Angesichts dessen ist es besser, mit der Deutschen Bahn AG eine Zielvereinbarung über barrierefreie Einstiege zu treffen. Diese ist jetzt zugesagt worden. Zusammen mit der Deutschen Bahn AG ist bereits der Entwurf einer Zielvereinbarung über eine Transportkette von der Adresse A zur Adresse B besprochen worden. Damit kommt man eher zu einem Ergebnis, als wenn man sich in dem Gestrüpp von Verordnungen und Gesetzen sowie den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden verheddert. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Darum ziehen wir das Instrument der Zielvereinbarung in einem föderativen System vor, das bisher - das sage ich sehr kritisch - verhindert hat, dass sich die Alltagssituation von Menschen mit Behinderungen in irgendeiner Form verändert hat. Die Gesetzgebung ist im Fluss, wie wir es nennen. Wenn man das Leben von Menschen mit Behinderungen neu gestalten will, muss man sehen, dass man einen Gestaltungsrahmen über einen längeren Zeitraum setzen muss. Das bedeutet, dass, obwohl heute die erste Lesung des Gesetzentwurfes stattfindet, einige Probleme noch der weiteren Erörterung bedürfen. Herr Kolb hat ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem Anspruch an die öffentliche Hand und dem an die private Wirtschaft angemahnt. Dies müsse noch einmal überdacht werden. Über das, was nun in Form des Gesetzentwurfes vorliegt, haben wir uns mit der Wirtschaft verständigt. Wir nehmen den Gedanken aber gerne auf. Gemäß unserer Pflicht haben wir gemeinsam am 19. Mai 2000 die Bundesregierung aufgefordert, ein Gleichstellungsgesetz und ein SGB IX zu verabschieden, die Gebärdensprache der Lautsprache gleichzustellen und ein Programm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen aufzustellen. Dies haben wir gemeinsam verabschiedet. Das bedeutet natürlich auch, dass Ihre Argumente in die Beratungen aufgenommen und geprüft werden. (Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das höre ich gern!) Es gibt den Wunsch einer anderen Gruppierung, sich noch einmal dezidiert mit der Festlegung eines konkreten Zeitpunktes auseinander zu setzen, ab dem neu in Betrieb genommene Beförderungsmittel beziehungsweise eine neue Verkehrsinfrastruktur barrierefrei sein müssen. Die Fragen, inwieweit alle Neubauten des Bundes künftig barrierefrei er- richtet werden müssen und wann Verbände zur Verbandsklage zugelassen werden müssen, konnten angesichts des Gestrüpps der Regelungen über die Finanzen und die Länderverantwortlichkeiten nicht abschließend beantwortet werden. Hierüber werden wir noch nachzudenken haben. Bei der Neugestaltung der Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen ist von entscheidender Bedeutung, dass die 16 Bundesländer in der Frage der Begrifflichkeiten und der Verfahren das Konzept des Bundesgleichstellungsgesetzes übernehmen. Es kann nicht sein, dass der Bund ein Gleichstellungsgesetz verabschiedet, welches in unserer Republik einen Vorbildcharakter haben wird, und gleichzeitig die 16 Bundesländer eigene Landesgleichstellungsgesetze machen, sodass die Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen zum Schluss von 16 Landesgleichstellungsgesetzen, dem Bundesgleichstellungsgesetz und demnächst wahrscheinlich noch von einer EU-Richtlinie bestimmt wird. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn man nicht mit den Ländern in ein konsultatives Gespräch darüber eintritt, wird sich die Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen angesichts dieser Situation nicht wesentlich verändern. Wenn sie sich verändern soll, müssen wir in einen konstruktiven Dialog mit den Ländern eintreten. Insofern begrüße ich es, dass die Beantwortung dieser Frage Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat werden wird, da dieses Gesetz zustimmungspflichtig ist. Von dieser Stelle will ich - damit will ich schließen, Herr Präsident - den Richtern Frehe und Dr. Jürgens vom Forum Behinderter Juristinnen und Juristen danken, die eine lange Zeit in der Projektgruppe mitgearbeitet und zu ihrem Erfolg beigetragen haben, und zwar in der Form, dass der Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form von den Verbänden und Organisationen begrüßt worden ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 14/7420 und 14/5985 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Gleichstellungsgesetz in Sachsen-Anhalt
Stellungnahme
Gesetz zur Gleichstellung behinderter und nichtbehinderter Menschen in Sachsen-Anhalt
beschlossen durch den Landtag am 12. Oktober 2001 Sachsen-Anhalt ist nach Berlin das zweite Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, das ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen verabschiedet hat (vgl. Volltext des Gesetzes unter www.nw3.de/news/n-gg-lsa.htm). Während andere Bundesländer erst aktiv werden wollen, wenn ein Gleichstellungsgesetz auf Bundesebene beschlossen wurde, hat Sachsen-Anhalt hier einen mutigen Schritt getan, der selbst BeobachterInnen der Szene in seiner Geschwindigkeit überraschte. Diese Stellungnahme ist aus der Sicht behinderter Frauen verfasst worden, wobei allgemeine Aspekte auch eine Rolle spielen
1. Positive Aspekte aus der Sicht behinderter Frauen
• § 1 Ziel des Gesetzes:
In Absatz 3 dieses Paragraphen heißt es „Geschlechtsspezifische Diskriminierungen und Benachteiligungen behinderter Menschen sind abzubauen und zu verhindern.“ Diese Zielbestimmung ist begrüßenswert.
• § 14 Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt:
In Absatz 3 heißt es „Bei der Auswahl der Vorschläge (für die Besetzung des Behindertenbeirats, Anm. d. Autorin) ist dafür Sorge zu tragen, dass ... Frauen und Männer in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander vertreten sind.“ Auch wenn die Formulierung hinter der Forderung behinderter Frauen nach paritätischer Gremienbesetzung zurückbleibt, ist die gefundene Formulierung als Appell besser als nichts. Es ist zu überprüfen, inwieweit der Behindertenbeirat tatsächlich mit Frauen und Männern paritätisch besetzt wird.
• § 18 Grundsätzliche Aufgaben:
Hier wird festgeschrieben, dass in Gesetzgebungsverfahren die Auswirkungen auf behinderte Menschen und die Sicherung der Gleichstellung behinderter Frauen und Männer zu überprüfen ist. Diese Regelung ist begrüßenswert.
• Sprache:
Der Gesetzestext ist schwerpunktmäßig in einer nicht frauendiskriminierenden Sprache abgefasst worden. Das ist positiv zu bewerten. Es gibt Ausnahmen, wie in § 4, Abs. 4: „Empfänger öffentlicher Zuwendungen
2. Sonstige positive Aspekte
• § 2 Begriffsbestimmungen:
Die Begriffsbestimmungen von behinderten Menschen, Diskriminierung und Benachteiligung sind sehr begrüßenswert und gehen in ihrem emanzipatorischen Gehalt über die auf Bundesebene verwandten Begriffe hinaus. Deutlich wird die gesellschaftliche Dimension der Behinderung, wobei Sachsen-Anhalt die Diskussion der WHO aufgreift und umsetzt, während sie auf Bundesebene weitgehend unbeachtet bleibt.
• § 3 Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot:
Diese Regelungen sind einschließlich der Regelung zur Beweislastumkehr aus der Sicht behinderter Menschen positiv zu bewerten.
• § 5 Leitlinien für Hilfen, Dienste und Einrichtungen:
Bei den hier zusammengefassten Regelungen wird das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen festgeschrieben – auch das ist begrüßenswert.
• § 17 Klagerecht:
Positiv zu bewerten ist weiterhin die Einführung der Verbandsklage.
3. Lücken aus der Sicht behinderter Frauen
• § 6 Planung, Koordination und Beratung:
Im Absatz 4 dieses Paragraphen wurde für die Beteiligung der Verbände behinderter Menschen eine Formulierung aus dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) übernommen – nur das Wort „Frauen“ wurde durch das Wort „Menschen“ ersetzt, so dass die Interessenvertretungen behinderter Frauen nicht mehr vorkommen.
• § 8 Aufgaben und Zusammenarbeit:
Behinderte Frauen fordern, dass es eine Aufgabe des oder der Landesbeauftragten für Behinderte sein muss, sich für den Abbau der geschlechtsspezifischen Benachteiligungen einzusetzen. Solch eine Formulierung fehlt hier.
• § 13 Runder Tisch für behinderte Menschen:
Hier fehlt die Festschreibung einer paritätischen Besetzung durch Frauen und Männer. Nicht einmal solch eine weiche Formulierung wie in § 14 wurde gefunden.
• Frauenfördergrundsatz: Solch ein Grundsatz fehlt.
• Geschlechtsdifferenzierte Berichtspflicht:
Da im Gesetz keine Berichte vorgesehen sind, wird diese Forderung behinderter Frauen nicht realisiert.
• Frauenpflege:
Für pflegebedürftige Personen fehlt das Wahlrecht, ob sie von einer Frau oder von einem Mann gepflegt werden wollen.
4. Sonstige Lücken
• § 16 Deutsche Gebärdensprache: In Absatz 1 heißt es: „Gehörlose, Hörbehinderte und Stumme ...“ Mit dem Ausdruck „Stumme“ ist ein nicht zeitgemäßer Begriff in ein nagelneues Gesetz geschrieben worden.
• Artikel 4, Änderung des Schulgesetzes:
Der Vorrang der gemeinsamen Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder ist zwar begrüßenswert. Das Ziel eines echten Elternwahlrechts wird jedoch nicht erreicht, solange die gemeinsame Beschulung unter einem Haushaltsvorbehalt steht.
• Artikel 6, Änderung des Denkmalschutzgesetzes:
Positiv zu bewerten ist zwar, dass die Belange behinderter Menschen berücksichtigt werden sollen; der Denkmalschutz genießt aber letztlich immer noch Priorität vor diesen Belangen.
• Barrierefreiheit: In dem Gesetz fehlt eine Definition des Begriffs der Barrierefreiheit.
• Landesbauordnung: Ebenso fehlen einklagbare Normen für die Landesbauordnung. Berlin, den 26. Oktober 2001 / von Dr. Sigrid Arnade
Impressum
"Behinderung & Menschenrecht" (ehem. "Netzwerk-Info") ist der Informationsdienst des NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.. Er erscheint 3 - 4 mal im Jahr und ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Redaktion freut sich über eingesandte Beiträge, weist jedoch darauf hin, dass Beiträge redaktionell bearbeitet werden, bzw. dass kein Anspruch auf Veröffentlichung besteht.
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