NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.
Behinderung & Menschenrecht
Lfd. Nr. 20 – Mai/Juni 2002 - Kurzfassung -
Das BGG ist da! – Das ZAG ist vorläufig beerdigt!
Nach über 12jährigem Kampf ist es nun da, das Behindertengleichstellungsgesetz – BGG. Seine letzten Stationen waren: 28. Februar – Verabschiedung durch den Bundestag, 22. März – Verabschiedung durch den Bundesrat, 27. April – Unterzeichnung durch Bundespräsident Johannes Rau, 30. April – Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, 1. Mai 2002 – das Gesetz tritt in Kraft! Mit einem Sektempfang, der vom NETZWERK ARTIKEL 3, veranstaltet wurde, bedankten sich behinderte Menschen am 28. Februar bei PolitikerInnen im Deutschen Bundestag. Jetzt sind noch zwei Rechtsverordnungen zum BGG in Arbeit: zum barrierefreien Internet und zur Gebärdensprache, die das BGG konkretisieren sollen. – Das zivilrechtliche ADG dagegen, ist für diese Legislaturperiode am Widerstand der Kirchen gescheitert (vgl. Bericht in dieser Ausgabe). Jedoch besteht weiterhin Hoffnung, da das Gesetz nach Maßgabe einer EU-Richtlinie bis Sommer 2003 umgesetzt werden muss.
Einschätzung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) aus vorwiegend juristischer Sicht
von Alexander Drewes
Diese Einschätzung finden Sie im Internet unter www.nw3.de/news/einschtzng.htm .
BGG: Das war eine Schaffe
Ein Kommentar von Ottmar Miles-Paul Ich erinnere mich noch gut an die ersten Berichte über zugängliche Busse, barrierefreie Gebäude
und die Centers for Independent Living in den USA, die Mitte der 80er Jahre von Leuten wie Andreas Jürgens, Uwe Frevert, Horst Frehe oder Lothar Sandford nach Deutschland gebracht wurden und in der Szene die Runde machten. Das hatte schon eine Faszination obwohl es aus den damals nicht sehr geliebten USA kam. Nicht nur faszinierend, sondern zum Teil sogar elektrifizierend wurde es dann, als Leute wie Marilyn Golden, Justin Dart und Judith Heumann nach Deutschland geholt wurden und uns mit dem amerikanischen Geist des Bürgerrechtsdenkens förmlich infizierten. Geimpft mit vielen Ratschlägen wie sich derartige Erfolge mit Gleichstellungsgesetzen erzielen lassen, mit einer kräftigen Portion amerikanischem Pragmatismus, viel Selbstbewusstsein und einer Prise Glauben an den Erfolg machten wir uns dann ab Anfang der 90er Jahre auf, für Gleichstellungsgesetz zu kämpfen.
Historisch betrachtet ist dies noch gar nicht so lange her, doch für einige von uns hat dieser fast 15jährige Kampf für die Gleichstellung Behinderter das halbe Leben dominiert. Dass wir einen historischen Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung erreicht haben, sollte Anlass bieten, einmal kurz inne zu halten und sich auch einmal gegenseitig auf die Schultern zu klopfen. Denn auch wenn das Gesetz sicherlich nicht perfekt ist, auch wenn wir uns noch viel mehr wünschen, auch wenn wir wissen, dass wir noch viel zu tun haben - das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz steht ja noch an - so haben wir mit diesem Erfolg Geschichte gemacht und die Stagnation im Bereich der Gleichstellung Behinderter endlich durchbrochen.
Das wichtigste an dieser Geschichte ist aber, dass wir diesen Erfolg gemeinsam mit einer breiten Bewegung erreicht haben, dass wir Brüder und Schwestern gefunden haben, die nicht mehr länger bereit sind, alles zu schlucken, was uns die nichtbehinderte Gesellschaft aufpfropft, dass wir uns vor allem für die Rechte Anderer mit eingesetzt haben und nicht nur auf unseren eigenen Teller geschaut haben und dass wir uns gegenseitig immer wieder beflügelt haben, wenn sich bei uns Zweifel über einen Erfolg eingeschlichen hatten.
So haben wir nun ein paar Instrumente in unserem Instrumentenkasten mehr, um die Rechte behinderter Menschen durchzusetzen, die es nun konsequent zu nutzen gilt. Vor allem aber haben wir eine Erfahrung eines gemeinsamen Erfolges, die uns niemand mehr nehmen kann und die hoffentlich Motivation bietet, sich auch weiterhin einzumischen, nicht zu resignieren und gemeinsam für eine Sache zu streiten ohne sich dabei selbst zu zerfleischen. Es lohnt sich, dies im Gedächtnis zu behalten, eine Zeit, auf die wir auch einmal stolz sein können.
OMP
Gleichstellungsgesetz ist große Genugtuung nach 30jährigem Kampf
kobinet-Interview mit Heinz Preis
Heinz Preis war ganz früh an vorderster Front dabei, als sich die Bewegung für ein Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte formierte. Gut eine Woche vor Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes für Behinderte führte kobinet folgendes Interview mit dem Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH):
kobinet: Heinz Preis, was bedeutet es für Sie als Mann der ersten Stunde im Kampf für ein Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte, dass dieses Gesetz nun verabschiedet wurde und am 1. Mai In kraft treten wird?
Heinz Preis: Nach 30 Jahren Kampf ist es am Ende meiner «Laufbahn» in der bundesweiten Behindertenpolitik eine große Genugtuung und Freude für mich, dass ich einen Beitrag dazu leisten konnte. Dies macht mich sehr zufrieden und glücklich.
kobinet: Welche waren für Sie die wichtigsten Schritte zur Durchsetzung dieses Gesetzes?
Heinz Preis: Die Gründung des Initiativkreises Gleichstellung vor ca. 12 Jahren, der die Änderung des Grundgesetzes erreichte, dann das Zusammenwirken der Behindertenverbände bis zur Gründung des Deutschen Behindertenrates und die Vorlage des Gesetzesentwurfs des Forums behinderter Juristinnen und Juristen. Letztendlich war es wieder wie bei der Änderung des Grundgesetzes der Zusammenhalt der Verbände, was wiederum einen starken Eindruck auf die Politik und die Öffentlichkeit gemacht hat. Wichtig ist auch gewesen, dass die Unterstützung durch die Politik, insbesondere durch den Beauftragten der Regierung für Fragen der Behinderten, echt spürbar und motivierend war.
kobinet: Welche neue Regelung finden Sie persönlich in dem neuen Gesetz am
wichtigsten?
Heinz Preis: Die Festlegung der breit gefächerten Barrierefreiheit und die wichtigsten Instrumente der Umsetzung des Gesetzes, die Verbandsklage sowie die Zielvereinbarung. Nicht zu vergessen die Anerkennung der Gebärdensprache.
kobinet: Sie haben schon Anfang der 90er Jahre einen heißen Herbst verkündet, um für die Gleichstellung Behinderter zu kämpfen. Diesen Herbst haben wir ja Bundestagswahlen. Wird es einen heißen Herbst geben, um auch das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz in den Wahlkampf einzubringen, falls es der Regierung nicht gelingt, das versprochene Gesetz zu verabschieden?
Heinz Preis: Wir waren meines Erachtens mit der Politik noch nie so nah zusammen, sodass ich davon ausgehe, dass man auch registriert hat, dass wir außerordentlich penetrant sein können, wenn es darum geht, unsere Forderungen durchzusetzen. Wenn wir unsere «Truppen» wieder so mobilisieren können wie bei der letzten Wahl, wovon ich überzeugt bin, kann es auch wieder einen heißen Herbst geben, wenn man meint, dass nun alles geschafft sei. Wir brauchen auch jetzt das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz und ich erinnere die Justizministerin an ihr Versprechen, alles zu tun, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in kraft zu setzen.
kobinet: Für welche Ziele werden Sie nun ganz persönlich als nächstes streiten?
Heinz Preis: Ich werde in wenigen Wochen aus der bundesweiten Behindertenpolitik ausscheiden, denn immerhin werde ich in diesem Jahr 72 Jahre. Ich kandidiere nicht mehr für den Vorstand in der BAGH. Ich werde aber im Main-Kinzig-Kreis, wo ich seit kurzem Vorsitzender eines jetzt schon mit relativ weitreichenden Kompetenzen ausgestatteten Behindertenrates bin, mit meinen Kolleginnen und Kollegen versuchen, die Positionen vom Gleichstellungsgesetz, die unseren Einsatz erfordern, schnell und dauerhaft umzusetzen. Dazu gehört auch die Einflussnahme auf die Verwirklichung eines hessischen Gleichstellungsgesetzes. Die praktische Sicht der Dinge hat mich schon immer mehr gereizt, als die theoretische Festlegung. Diese ist ja nun soweit ausgestanden und es geht darum, die Theorie in der Praxis auf den Prüfstand zu stellen, um dann auch in der Lage zu sein, kompetent und glaubwürdig an eventuellen Nachbesserungen zu arbeiten. Wir müssen auch noch dafür sorgen, dass eine gut funktionierende Struktur im gesamten Bundesgebiet geschaffen wird, die die Umsetzungsbemühungen koordiniert und unterstützt.
kobinet: Kobinet wünscht Ihnen dabei viel Erfolg und bedankt sich auf diesem
Wege bei Ihnen für Ihr jahrelanges Engagement.
(Das Interview führte kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul)
„Das war Spitze!“ – feierliche Zeitenwende in Berlin
von H. – Günter Heiden
„...fünf, vier, drei, zwei, eins, null – jetzt! Und Prost!“ Beifall brandet im Festzelt auf, Sektgläser werden
erhoben, Hände werden geschüttelt, strahlende Gesichter überall. Eine Silvesterfeier? Das kann eigentlich nicht sein, denn wir schreiben den 1. Mai 2002, null Uhr. Es ist nicht Silvester und doch eine historische Zeitenwende, die feucht-fröhlich im Festzelt vor dem Berliner Walter-Gropius-Bau gefeiert wird. Anlass der Feier ist das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz auch BGG genannt, das seit wenigen Sekunden in Kraft ist. Für viele behinderte Menschen ist das BGG eine nachgeholte Bürgerrechtserklärung, für die sie über zehn Jahre lang gekämpft haben, und nicht zuletzt deshalb ist die Stimmung im Festzelt hervorragend. Rund 350 Gäste sind hier seit 19 Uhr auf Einladung der Aktion Grundgesetz versammelt. Dies ist ein von der Aktion Mensch initiiertes und koordiniertes Aktionsbündnis von mehr als 100 Verbänden und Organisationen der Behindertenhilfe und –selbsthilfe, das 1997 unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten ins Leben gerufen wurde.
So anspruchsvoll wie die Zielsetzung des Aktionsbündnisses ist auch das dicht gedrängte Programm des Abends, das vom (rollstuhlnutzenden) „Marienhof“-Darsteller Erwin Aljukic moderiert wird. An der Spitze der Politprominenz kann Aljukic Arbeitsminister Walter Riester begrüßen.
Herzstück des Gesetzes, das betont Riester im Interview, ist für ihn das Instrument der Zielvereinbarung und da will er bei sich im Wahlkreis mit einer beispielhaften Zielvereinbarung vorangehen. In der anschließenden Podiumsdiskussion offenbart dann Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, freimütig, was ihn veranlasste, mit enormem Druck zum Gelingen des Gesetzes beizutragen: Er sei wütend gewesen, als ihm zu Beginn seiner Amtszeit so viel Kritik aus Behindertenkreisen entgegengebracht wurde, da er nicht behindert ist. „Denen werde ich es zeigen“, habe er sich damals vorgenommen und seinen Zorn produktiv umgelenkt. Und so entstand die Erfolgsgeschichte einer guten Zusammenarbeit mit den Betroffenen selbst, wie der Kasseler Amtsrichter und Sprecher des Forums behinderter JuristInnen, Dr. Andreas Jürgens, stolz ergänzt: „Wir haben es geschafft! Nicht einer von uns alleine hat es geschafft, zusammen haben wir es geschafft!“
Neben dem Stolz auf das Erreichte wird aber auch gemahnt, dass das versprochene zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz (ZAG) noch aussteht. Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher von Bündnis90/Die Grünen, ermuntert die Anwesenden, Druck auf die Regierung auszuüben, noch sei es nicht zu spät. Wie notwendig ein solches Gesetz ist, verdeutlicht Dr. Bernhard Conrads, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung und Vorstandsmitglied bei der Aktion Mensch. Er berichtet davon, wie es kürzlich einer Gruppe geistig behinderter Menschen verwehrt wurde, in der Hochsaison einen Urlaub zu buchen. Das müsse man verstehen, wurde der Gruppe gesagt, schließlich gäbe es auch Urlauber, die keine Hunde im Hotel haben wollten... Eine Welle der Empörung geht durch das Publikum.
Das Podium diskutiert noch über die fehlenden Landesgleichstellungsgesetze, über ein fehlendes Assistenzgesetz, über fehlende Regelungen zur selbstbestimmten Assistenz behinderter Frauen, über die
nicht erfolgte Änderung im Sexualstrafrecht zur Vergewaltigung Widerstandsunfähiger und über das europäische Jahr der Behinderten 2003.
Obgleich die chilenische Musikgruppe Corazon, der Pantomime JOMI oder das Theaterprojekt Blauschimmel mit kulturellen Beiträgen immer wieder für Auflockerung sorgen, werden manchem die Wortbeiträge schon zu viel: „Richtig feiern, das können wir noch gar nicht, das muss beim nächsten Gesetz besser werden“, resümiert eine Teilnehmerin. Nachdem die Aktion Mensch ihre neue Ethik-Kampagne und die neuen Förderprogramme vorgestellt hat, geht endlich die Post ab: Die Rock Band „Spirit Steps“ heizt mächtig ein. Kurz vor Mitternacht wird dann der Kampf der letzten Jahre noch einmal mit kurzen Stationen aufgezeigt und die Stimmung ist auf ihrem Höhepunkt: „Das war Spitze!“ hallt es nach jedem vorgetragenen Erfolg durch das Zelt. Und dann kommt es zur Punktlandung: Gemeinsam wird gezählt: „...fünf, vier, drei, zwei, eins, null – jetzt!“ Das BGG ist da!
DJ Helldriver bleibt es dann überlassen, mit fetziger Musik und Nebelschwaden die ersten Stunden des neuen Bürgerrechtsgesetzes zu begleiten.
HGH
„Schulen, schulen, schulen...“ - Strategieseminar von NETZWERK ARTIKEL 3 mit Marilyn Golden
Erst 14 Stunden war das BGG alt, als das NETZWERK ARTIKEL 3 am 1. Mai 2002 im Rahmen der AKTION GRUNDGESETZ ein Strategieseminar mit der amerikanischen Behindertenrechtlerin Marilyn Golden durchführte. Golden arbeitet als Politikanalystin bei der Behindertenrechtsorganisation DREDF in Berkeley/Kalifornien und hielt sich bereits mehrfach zu Strategieseminaren in Deutschland auf. Während im letzten Seminar noch die Frage diskutiert wurde, mit welchen Strategien man ein Gleichstellungsgesetz erkämpft, ging es an diesem Tag vor rund 20 MultiplikatorInnen um die Frage, wie man es durchsetzt und mit Leben erfüllt.
Den wichtigsten und von der deutschen Behindertenbewegung oft vernachlässigten Aspekt nannte Golden zuerst: „Seid stolz auf Euer Gesetz! Ihr habt es erkämpft! Strahlt diesen Stolz auch aus!“ Für den Prozess der Umsetzung nannte Golden dann drei Aspekte, die sich in der Geschichte der Umsetzung des Americans with Disabilities Act – ADA“ aus dem Jahr 1990 bewährt haben.
Erstens: Training und Empowerment,
zweitens: Verfügbarmachung aller Dokumente für unterschiedliche Zielgruppen und drittens: Interessenvertretung/Netzwerkarbeit.
Der wichtigste Aspekt sei jedoch eine konsequente Schulung, da ohne Schulung ein Gesetz erfolglos und nur eine Menge bedrucktes Papier sei. Im US-Gesetz war eine Schulung bereits verankert und so wurden viele Schulungskurse durch die US-Regierung bezahlt. Golden unterschied dann verschiedene Phasen der Schulung: Zunächst müsse man sich selbst schulen und
das Gesetz genau kennen. Ferner sollten eine Anzahl von Führungspersönlichkeiten aus der Behindertenbewegung das Gesetz und seine Reichweite bis in die kleinsten Verästelungen kennen. Diese Personen bildeten dann die Lehrkräfte für die zweite Phase des Trainings. Ziel war es, 400 Personen US-weit zu schulen und zwar sollten in fünf Städten jeweils 80 Leute unterrichtet werden. Anfangs war dafür eine Schulungszeit von fünf Tagen geplant, jedoch erwies es sich als sinnvoller, sechs Tage anzusetzen. Für das BGG, das im Gegensatz zum ADA nicht so umfangreich sei, hielt Golden drei Tage für ausreichend.
Im Vorfeld einer Schulung sei das Material den TeilnehmerInnen zugeschickt worden, falls erforderlich in verschiedenen Formen: Schwarzschrift, elektronisch, auf Kassette, in leichter Sprache. Es wurde den TeilnehmerInnen ans Herz gelegt, dies auch zu lesen, da nur die besten anschließend weitergeschult würden. Zu den Methoden der Schulung meinte Golden, dass bloße Vorträge oft wenig effektiv seien. Es habe sich als sinnvoll erwiesen, die Inhalte anwendungsbezogen auf unterschiedliche Weise in Gruppen zu erarbeiten, die von gut qualifizierten Personen moderiert werden. Ein Beispiel für diese Gruppenarbeit: Die Aufgabe lautet „Greta ist Rollstuhlnutzerin. Sie kommt zu einem Geschäft mit Stufen. Wie kann Greta in dieser Situation mit dem ADA argumentieren?“ Jede/r in der Gruppe sollte dann in einem Kurzvortrag zu Wort kommen. „Wenn die schüchternen Leute nichts sagen“, so Golden, „dann habt Ihr versagt.“ Zum Schluss der Schulung wurden die einzelnen inhaltlichen Bestandteile des Gesetzes ausgelost und jeder musste fünf Minuten zu seinem gelosten Thema vortragen.
Neben den Inhalten wurden aber auch die Techniken geschult, wie man gute/r InteressenvertreterIn wird. Wiederum sehr wichtig: „Wenn Ihr nicht stolz auf das Gesetz seid, werden auch die SchulungsteilnehmerInnen nicht stolz sein können! Seid gute Vorbilder und lobt viel!“ Auf diese Weise wurden MultiplikatorInnen geschult, die dann das erarbeitete Wissen und ihr Empowerment weiter tragen konnten.
Zum zweiten Aspekt, der Verfügbarkeitmachung aller Dokumente führte Golden aus, dass die Kenntnis des Gesetzes nicht nur für die Behindertenbewegung wichtig sei. Auch Leuten aus der Wirtschaft oder aus Rehakliniken etc. müsse das Gesetz nahe gebracht werden. Das könne in unterschiedlichen Broschüren erfolgen, denkbar sei jedoch auch eine Telefon-Hotline zum BGG oder ein Vortragsservice. Ziel müsse es sein, dass das ganze Land über das neue Gesetz informiert wird.
Der dritte Aspekt, die Vernetzung mit anderen gesellschaftlichen Gruppen, sei wichtig, um freiwillige Zustimmung zum Gesetz herzustellen. Dazu könne man zum Beispiel einen Bruder nehmen, der selber Restaurantleiter sei und nun sein Geschäft zugänglich mache. Dann müsse eine Medienkampagne erfolgen, die sich an andere RestaurantleiterInnen wende und mit dem guten Beispiel und dem geschäftlichen Erfolg werbe. Für den Fall, dass man doch klagen müsse, könne man aber auch wieder auf die freiwillig erfolgten Umrüstungen bei anderen hinweisen.
Fazit des Strategieseminars: „Schulen, schulen, schulen“ lautet die Devise der Zukunft!
HGH
100.000 Teilnehmer beim diesjährigen "Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen" am 5. Mai -
Mit Justitia für barrierefreie Städte
(AM) „Gleichstellung ...aber richtig!“: Unter diesem Motto haben über 100.000 Menschen rund um den 5. Mai trotz Dauerregens bei etwa 300 Aktionen zum „Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen“ in über 150 Städten und Gemeinden das Gleichstellungsgesetz des Bundes begrüßt. Zugleich demonstrierten sie für die „barrierefreie Stadt“. Dabei sorgten in diesem Jahr vor allem die Justitia-Aktionen für Aufsehen: Behindertenvertreter übergaben Kommunalpolitikern das Gleichstellungsgesetz, einen Musterantrag für eine barrierefreie Stadt und eine Justitia-Figur. Ziel: Bis Ende 2002 mindestens 100 Kommunen dazu zu bewegen, einen Beschluss für eine barrierefreie Stadt zu fassen – wie dies im Vorfeld zum diesjährigen 5. Mai beispielsweise Frankfurt am Main, Düsseldorf, Bonn, Gladbeck, Monheim, Münster und Osnabrück getan haben.
Denn das am 1. Mai in Kraft getretene Bundesgleichstellungsgesetz kann nach Ansicht der Menschen mit Behinderungen in Deutschland nur der Anfang eines Prozesses sein, der zum Beispiel auf Landes- und kommunaler Ebene und durch ein Zivilrechtliches Gleichstellungsgesetz fortgesetzt werden muss. Aus diesem Grund lautete das Motto des diesjährigen 5. Mai: „Gleichstellung ...aber richtig!“ Dementsprechend lag das Gleichstellungsgesetz in der Waagschale der Justitia. Ein Symbol, dass nun endlich auch Menschen mit Behinderungen in Deutschland auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung im Alltag sind.
12.000 Besucher allein in Freiburg
Daneben waren bei den Aktionen der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Die Stotterer-Selbsthilfe beispielsweise ließ 5 Tage lang einen Bus über 1000 Kilometer durch Deutschland touren, um an Schulen gegen die Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern mit Sprachbehinderungen zu werben. In Freiburg nutzte die Behindertenseelsorge des dortigen Erzbistums eine Großveranstaltung, rund 12.000 Menschen auf die Anliegen der Aktion Grundgesetz aufmerksam zu machen. In Magdeburg fuhren Vertreter verschiedener Behindertenorganisationen mit einer Straßenbahn durch die Stadt. Bei einer Veranstaltung des VdK Nordthüringen in Artern unterstrichen der Vertreter von Politik und Verwaltung, dass Gleichstellung von behinderten Menschen auf kommunaler Ebene weniger ein finanzielles, sondern vor allem ein ideologisches Problem sei. Es gelte, vor allem in den Köpfen Klarheit zu schaffen, dann sei vieles lösbar. Und im bayrischen Landsberg wurden sich Behindertenvertreter und Kommunalpolitiker trotz strömenden Regens schnell einig,
dass der Parkplatz an der Stadtkirche barrierefrei gestaltet werden kann. Gute Dienste erwies dabei eine von den Betroffenen mitgebrachte „Teerfolie“ in der Größe eines Behindertenparkplatzes (3 x 5 Meter), mit der gemeinsam nach einem optimalen Standort für einen Behindertenparkplatz gesucht wurde.
Lebenshilfe und VdK fordern Zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz
Auf der Bundesebene machten die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung und der VdK Deutschland nochmals Druck für die Verabschiedung des Zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz (ZAG) noch in dieser Legislaturperiode. Wenn man das Gesetz ernsthaft wolle, könne man es auch zu Stande bringen, erklärten die Verbände. Besonders für geistig behinderte und psychisch kranke Menschen sei dieses Gesetz von existenzieller Bedeutung.
„Gerade durch das Inkrafttretens des Bundesgleichstellungsgesetzes ist der diesjährige 5. Mai wieder zu einem gemeinsamen, beeindruckenden öffentlichen Plädoyer für die Umsetzung des Art. 3 Abs.3 des GG - Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden - geworden“, zog der Geschäftsführer der Aktion Mensch, Dieter Gutschick, eine erste Bilanz der Aktionen. Die dezentralen, aber einheitlichen Aktion in den Kommunen, die von mehr als hunderttausend Menschen mit und ohne Behinderung auf die Straße getragen wurden, hätten den bundesweiten Charakter der Aktion Grundgesetz betont. Dem könnten sich letztlich auch die Politikerinnen und Politiker nicht verschließen, so Gutschick.
NRW: Landesgleichstellungsgesetz noch in diesem Jahr
Düsseldorf (kobinet) Noch vor der Sommerpause will die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) einen Referentenentwurf für ein Landesgleichstellungsgesetz vorlegen. Dies teilte das Sozialministerium in Düsseldorf mit. Die parlamentarischen Beratungen sollen unmittelbar nach der Sommerpause beginnen.
Die bisher nur für den Bund und seinen Wirkungsbereich formulierten Ansprüche auf Barrierefreiheit und Gleichstellung sollen in NRW spätestens zum Beginn des nächsten Jahres auch in den Aufgabenbereichen des Landes eingelöst werden können. Einschränkend wurde jedoch zugleich angekündigt, dass «die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes die Finanzsituation der Kommunen und des Landes im Blick haben» müsse. Ebenso wie auf Bundesebene soll es auch in NRW Zielvereinbarungen geben. Bei allen öffentlichen Gebäude und Einrichtungen will das Land künftig «vom Grundsatz her» den Anspruch der Barrierefreiheit erfüllen. Auch der öffentliche Nahverkehr müsse weiter barrierefrei ausgestaltet werden. Weiterhin, so heißt es aus dem Sozialministerium, solle durch das Landesgleichstellungsgesetz die Situation der Behinderten in Schule und Ausbildung verbessert werden. Dazu gehöre, dass der Besuch von Regelschulen erleichtert werde und dass behinderungsbedingte Nachteile zum Beispiel bei der Regelstudienzeit ausgeglichen werden. Auch im Landesrecht ist ein Verbandsklagerecht vorsehen. (hjr)
Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz soll im Frühjahr 2003 kommen
München (kobinet) Es hätte eine völlig normale Podiumsdiskussion werden können, während der die verschiedenen Positionen ausgetauscht werden und man mal wieder mit dem Gefühl nach Hause geht, dass es noch Jahre dauert, bis sich was ändert. Doch dem war am 7. Mai in München nicht so, denn Dr. Baumann vom bayerischen Sozialministerium präsentierte nicht nur einen konkreten Zeitplan für die Verabschiedung eines bayerischen Landesgleichstellungsgesetzes für Behinderte, sondern verfocht diese Idee so engagiert, dass er der Star der Veranstaltung war.
Nachdem Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3 und Alexander Drewes vom Forum behinderter JuristInnen den Rahmen und die Herausforderungen des neuen Bundesgleichstellungsgesetzes skizziert hatten, gehörte die Bühne Dr. Baumann vom bayerischen Sozialministerium, der den ersten noch internen Entwurf eines bayerischen Landesgleichstellungsgesetzes für Behinderte in Händen hielt und erste Eckpunkte verkündete. Noch wichtiger dabei war jedoch, dass er einen konkreten Zeitplan verkündete, der so richtig Hoffnung machte. So soll der Gesetzesvorschlag nun mit den einzelnen Ressorts abgestimmt und dann vom Kabinett zum ersten Mal verabschiedet werden. Von Juli bis September sollen dann die Verbände die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen, so dass diese Wünsche noch eingearbeitet werden können bevor es dann zum zweiten Mal ins Kabinett und dann schließlich in den Landtag kommt. Voraussichtlich ist für März 2003 mit der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes zu rechnen.
In der 160. Stunde des In-Kraft-Tretens des Bundesgleichstellungsgesetzes für Behinderte war spätestens allen Anwesenden dieser Veranstaltung klar, welch große Signalwirkung dieses Gesetz nun auch auf die Länder hat, die nun endlich einen Rahmen und keine Ausrede mehr haben, um selbst in Sachen Gleichstellung aktiv zu werden. (hjr)
Musterantrag für barrierefreie Städte
Das Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte ist seit dem 1. Mai in Kraft und setzt dadurch auf Bundesebene neue Standards was die Barrierefreiheit angeht. Diese Entwicklung gilt es nun in die Kommunen zu tragen und auch dort für eine umfassende Barrierefreiheit zu sorgen. Daher war ein Schwerpunkt des diesjährigen Europäischen Protesttages so viele Kommunen wie möglich dazu zu bringen, entsprechende Beschlüsse für eine barrierefreie Stadt oder Gemeinde zu verabschieden.
Denn warum soll das, was in Städten wie Erlensee oder Kassel schon längst verabschiedet wurde, nicht auch in anderen Städten möglich sein?
Im Folgenden dokumentieren wir den Musterantrag der Aktion Mensch für eine barrierefreie Stadt, der je nach örtlicher Situation entsprechend angepasst werden kann:
Diesen Musterantrag finden Sie im Internet unter www.nw3.de/wsite/musterantrag.htm
Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen im Alltag
(Zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz – ZAG)
(Stand: 10. Dezember 2001)
von Dr. Sigrid Arnade für das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.
Diese Stellungnahme finden Sie im Internet unter www.nw3.de/news/stnm-zag.htm
Kirchliche Beerdigung für das ZAG
Ein Kommentar von H.- Günter Heiden
Das war es denn wohl für diese Legislaturperiode. Nachdem es Mitte Mai noch so schien, als habe die Kampagne der Behindertenbewegung für ein ziviles Antidiskrimierungsgesetz (ZAG) noch in letzter Minute
Erfolg gehabt, kam statt des Heiligen Geistes die Ernüchterung: Ein Treffen mit Vertretern beider großen Kirchen am Mittwoch vor Pfingsten ging ergebnislos zu Ende. Katholen und Evangelen weigerten sich beharrlich, das Kriterium „Religion“ in den Schutzkatalog des Gesetzes aufzunehmen. Im Gegensatz übrigens zum Zentralrat der Juden, der angesichts lauter werdender antisemitischer Töne auf eine rasche Verabschiedung eines Gesetzes mit dem Kriterium „Religion“ drängte. Die Bundesregierung geht nun davon aus, dass das Gesetz gestorben ist. Ruhe sanft, ZAG!
Wie man der aktuellen Berichterstattung entnehmen konnte, befürchteten die christlichen Kirchen, dass etwa ein konfessionell gebundener Kindergarten verklagt werden könne, wenn er ein andersgläubiges Kind ablehne. Auch wurde ein „Rattenschwanz von Prozessen“ durch das vorliegende ZAG phantasiert. Die Kirchen scheinen ja mächtig Angst davor zu haben, dass es ihrer antiquierten Kindergarten- und Personalpraxis an den Kragen geht. Behinderte Menschen dürfen lieber weiter diskriminiert werden, das ist nicht so schlimm. Wie war das noch mal? Die Kirchen setzen sich für die Behinderten, die Schwachen und Unterdrückten ein? Wenn dem so ist, dann haben sie in diesem Fall durch einen wohlkalkulierten Akt tätiger Nächstenliebe gezeigt, was sie wirklich unter Solidarität verstehen. Für die Behindertenbewegung bleibt nun die Aufgabe, nach den Parteien und den Wirtschaftsverbänden auch noch die beiden Kirchen vom Paradigmenwechsel zu überzeugen. Immerhin soll es ja so etwas wie „Auferstehung“ geben.
HGH
Aktivitäten für faire Assistenz im Wahlkampf
Mulfingen (kobinet) und Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen - ForseA -
(hjr)
Diesen Beitrag finden Sie im Internet unter www.nw3.de/news/fairastenz.htm
Persönliche Assistenz – eine Vorlage für ein Assistenzgesetz
AG «Persönliche Assistenz» im Berliner Landesbehindertenbeirat Diesen Beitrag mit der Vorlage für ein Assistenzgesetz finden Sie im Internet unter www.nw3.de/news/assistenzgesetz.htm
Holocaust-Mahnmal muss vollständig barrierefrei sein
Berlin (kobinet) Marilyn Golden ist nicht nur eine starke Frau, die einen Rollstuhl nutzt, sondern auch Jüdin. Daher war sie besonders empört, als sie erfahren musste, dass das geplante Holocaust-Mahnmal in Berlin nur so von Barrieren gespickt sein soll und schrieb gleich an Bundeskanzler Schröder, um dagegen zu protestieren. kobinet dokumentiert im Folgenden den Brief von Marilyn Golden vom Disability Rights, Education and Defense Fund:
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder,
als eine Schlüsselperson, die entscheidend an der Entwicklung des US-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetzes für Behinderte von 1990 mitgewirkt hat, hatte ich während der letzten Woche als das neue Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte in Kraft trat das Privileg und die Ehre nach Deutschland eingeladen zu werden, um mit Behindertenorganisationen Strategien zur Umsetzung dieses Gesetzes zu erarbeiten und unsere Erfahrungen bei der Umsetzung unserer Gesetze auszutauschen.
Als Jüdin verfolge ich schon seit längerem das Vorhaben, in Berlin ein Holocaust-Mahnmal zu errichten, mit großem Interesse und Wohlwollen. Als ich letzte Woche in Berlin angekommen bin, war ich jedoch schockiert darüber zu erfahren, dass das Mahnmal in einer äußerst diskriminierenden Art und Weise für mobilitätsbehinderte Menschen gestaltet werden soll, dass dies m. E. einer Beleidigung gleich kommt. Wie Sie sicherlich wissen, waren behinderte Menschen ebenfalls Opfer des Holocaust. Daher wäre es undenkbar, wenn ein Holocaust-Mahnmal nur eine Andeutung dieser Diskriminierung wiederholen würde.
Soweit ich informiert bin, wurden bereits einige Veränderungen in der Gestaltung für die Rollstuhlzugänglichkeit vorgenommen. Doch selbst mit den vorgenommenen Veränderungen erlaubt die gegenwärtige Planung des Mahnmals lediglich die rollstuhlgerechte Nutzung von einigen Wegen im Mahnmal – und noch schlimmer, ermöglichen die Wege, die breit genug sein sollen, nur einem Rollstuhlnutzer den Durchgang und sollen daher als Einbahnstraßen für Rollstuhlnutzer gekennzeichnet werden, während Andere die Wege in beide Richtungen nutzen können. Es soll nach meinem Verständnis also Schilder geben, dass Rollstuhlnutzer nur Einbahnstraßen nutzen können, während die Anderen sich frei bewegen können und im 21. Jahrhundert sollte sich die Geschichte soweit entwickelt haben, dass derartiges nie wieder passieren darf.
Als eine Jüdin, der ihre Religion sehr wichtig ist und als Rollstuhlnutzerin bitte ich Sie verzweifelt darum, diese schwierige Situation zu korrigieren. Das Holocaust-Mahnmal ist eine wunderbare Idee. Erlauben Sie nicht, dass diese eine Beleidigung für behinderte Menschen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Marilyn Golden
- Policy Analyst -
Jur§Ass bietet rechtliche Infos zum selbstbestimmten Leben
Jena (kobinet) Der Landesverband der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Thüringen e.V. hat mit der Veröffentlichung der juristischen Fachzeitschrift zum selbstbestimmten Leben Behinderter eine frühere Initiative aufgegriffen und veröffentlicht nun regelmäßig wichtige Infos zu neuen gesetzlichen Regelungen und Entwicklungen.
Die April-Ausgabe von Jur§ASS widmet sich dem Schlagwort des «Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik», dem SGB IX und dem BGG. Vor allem zum SGB IX gibt es praktische Fragen und Antworten.
Die Zeitschrift kann beim ISL Landesverband Thüringen, Drackendorfer Str. 12a, 07747 Jena Fon: 03641/ 361155 oder 398812 Fax: 03641/398814 für 5 EUR pro Heft bestellt werden. (omp)
Aus der Vorstandsarbeit
Mitgliederversammlung
Die nächste Mitgliederversammlung findet am 22. Juni 2002 in Kassel, Blaues Cafe, statt. Alle Mitglieder wurden dazu gesondert eingeladen. Falls jemand diese Einladung nicht erhalten hat, wird sie hiermit nachgeholt.
Neues Angebot
Der Jurist Alexander Drewes bietet für Mitglieder eine Rechtsberatung an. Drewes ist Mitglied im NETZWERK ARTIKEL 3 und im Forum behinderter JuristInnen. Sprechzeit ist jeweils montags von 16 – 18 Uhr. Tel.: 0561/286 1020-0. Sie können Alexander Drewes auch per Fax erreichen: 0561/286 1020-1 oder per E-Mail:
alexander.drewes@freenet.de
Gesucht
Für die inhaltliche Betreuung und weiteren Ausbau unserer Homepagerubriken suchen wir noch Unterstützung für unseren Webmaster. Wer hat Zeit und Interesse?
Impressum
"Behinderung & Menschenrecht" (ehem. "Netzwerk-Info") ist der Informationsdienst des NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.. Er erscheint 3 - 4 mal im Jahr und ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Redaktion freut sich über eingesandte Beiträge, weist jedoch darauf hin, dass Beiträge redaktionell bearbeitet werden, bzw. dass kein Anspruch auf Veröffentlichung besteht.
Redaktionsadresse: NETZWERK ARTIKEL 3, Krantorweg 1, 13503 Berlin, Tel.: 030/4317716 o. 030/4364441
Fax: 030/4364442, e-mail: HGH@nw3.de Webpage: http://www.nw3.de
Konto: Bank für Sozialwirtschaft Berlin BLZ 100 20 500 - Kontonummer: 300 75 00
Zusammenstellung und Bearbeitung: H. – Günter Heiden (V.i.S.d.P.)
Endredaktion und Gestaltung der Onlineversion: Rolf Barthel, webmaster@nw3.de
Versandadresse: ISL e.V., Kölnische Str.99, 34119 Kassel (InteressentInnen an der Kassettenversion
wenden sich bitte an die Versandadresse in Kassel.)
Antidiskriminierungshotline: 030/611 64 93 (Tel/Fax) jeden Montag von 18 – 20 Uhr
rainer.sanner@t-online.de
Rechtsberatung: 0561/2861020-0 (Tel.) jeden Montag von 16 – 18 Uhr
alexander.drewes@freenet.de
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