Behinderung & Menschenrecht
Ein Informationsdienst des NETZWERK ARTIKEL 3 -
Lfd. Nr. 18 – Oktober/November 2001
Lobbybrief
für verbindliche Fristen für einen barrierefreien Verkehr im Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte
(Wir rufen dazu auf, diesen oder einen ähnlichen Brief an die verkehrs- und behindertenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsfraktionen zu schreiben. Eine Adressliste finden Sie in diesem Dokument und im Internet unter www.gleichstellung.behindertenrat.de )
Absender
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Klare Fristen für Barrierefreiheit im Verkehr setzen! Nicht hinter EU-Regelungen zurückfallen!
Sehr geehrte/r
im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Gleichstellung Behinderte (BGG) spielt die Herstellung der Barrierefreiheit eine wichtige Rolle. Das ist auch richtig so, denn erst Barrierefreiheit bedeutet meine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, mein gleichberechtigtes Mitwirken als behinderte/r Bürger/in. Leider weist der Gesetzentwurf meines Erachtens noch Schwachstellen im Bereich der Zugänglichmachung der öffentlichen Verkehrsmittel auf. Wünschenswert wären Fristen für die Umrüstung von Verkehrsmitteln und Verkehrsanlagen. Mindestens aber müssen klare Fristen vorgeschrieben werden, ab wann die neuen Fahrzeuge und Anlagen barrierefrei sein müssen. Ich bitte Sie deshalb, sich für eine Ergänzung des BGG in folgendem Sinne einzusetzen:
"Beförderungsmittel und Verkehrsinfrastruktur, die nach dem .. .. 200?. beschafft oder hergestellt werden, müssen barrierefrei im Sinne dieses Gesetzes sein."
Es muss ein Zeitpunkt gewählt werden, der auf der einen Seite den Betreibern eine sinnvolle Umstellung und Planungssicherheit lässt und auf der anderen Seite eine möglichst rasche barrierefreie Gestaltung für behinderte Bürgerinnen und Bürger sicherstellt. Ab diesem Zeitpunkt muss endgültig klar sein, dass kein Euro und kein Cent mehr in neue Fahrzeuge und in neue Verkehrsinfrastruktur investiert werden darf, die nicht für alle zugänglich sind.
Die kürzlich beschlossene Busrichtlinie der EU setzt ebenfalls klare Fristen für zugängliche Busse. Auch deshalb ist es mir nicht ersichtlich, warum in einem Bundesgleichstellungsgesetz auf konkrete Fristen verzichtet werden sollte. Ich bitte Sie, sich für eine klare Terminierung für Neufahrzeuge und Neuanlagen im Verkehrsbereich des BGG einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sachsen-Anhalt hat Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet – Fahrplan für Bundesgesetz steht !
Während viel darüber spekuliert wurde, welches Bundesland das nächste Landesgleichstellungsgesetz für Behinderte verabschiedet, hat Sachsen-Anhalt das Rennen still und heimlich gemacht. Am 12. Oktober hat der Landtag von Sachsen-Anhalt mit 60 Stimmen der SPD und der PDS bei 34 Enthaltungen der CDU und der Rechten Parteien ein Landesgleichstellungsgesetz für Behinderte verabschiedet und ist damit nach Berlin das zweite Bundesland, das über ein solches Gesetz verfügt. Die damals noch regierende große Koalition von CDU und SPD hatte bereits vor zwei Jahren in Berlin das erste Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet, durch das u.a. die Position des Behindertenbeauftragten festgeschrieben und eine Reihe von Regelungen zum Abbau und zur Vermeidung von Barrieren beschlossen wurden.
"Das Gleichstellungsgesetz in Sachsen-Anhalt kommt genau zur richtigen Zeit, um dem Gesetzgebungsprozess für ein Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte die nötige Unterstützung von Länderseite zu signalisieren. Vor allem zeigt das Beispiel Sachsen-Anhalt aufs Neue, dass die Länder sehr wohl selbst aktiv werden können und nicht erst auf den Bund warten müssen, was häufig als Ausrede für ausbleibendes Handeln von Länderseite angeführt wird," so H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 . Das neue Ländergesetz wird voraussichtlich im November 2001 im Landesgesetzblatt veröffentlicht und kann dann in Kraft treten.
Vergleichbare Landesgesetze haben Niedersachsen, Brandenburg, Schleswig- Holstein Bayern und Nordrhein-Westfalen angekündigt. Nachdem zuletzt das Kabinett des Freistaates Bayern am 25. September beschloss, in Kürze ebenfalls ein Landesgleichstellungsgesetz für Behinderte zu verabschieden, genießt die Forderung nach Gleichstellungsgesetzen mittlerweile eine parteiübergreifende Unterstützung, die hoffentlich auch dazu beiträgt, dass das Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte fahrplanmäßig verabschiedet wird.
Dessen „Fahrplan“ sieht nach unseren Informationen wie folgt aus: Am 31. August wurde der Referentenentwurf versandt. Erste Anhörungen der Verbände am 4. Oktober und der Länder am 5. Oktober sind positiv verlaufen. Das Gesetz soll nun am 7. November im Bundeskabinett zu beschlossen werden, daran anschließend wird es am 16. November zur 1. Lesung in den Bundestag eingebracht und am 20. Dezember in den Bundesrat. Am 21. Januar sollen die Ausschussanhörungen sein, am 20. Februar die Schlussberatung im Kabinett, im März sollen dann die 2. und 3. Lesung im Bundestag und die Verabschiedung durch den Bundesrat sein, am 1. Mai 2002 soll das Gesetz dann in Kraft treten.
Leider sieht es so aus, dass das ebenfalls notwendige zivilrechtliche ADG, dessen Federführung beim Justizministerium liegt, in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr realisiert werden wird. Eine erste Anhörung, die das Ziel hat, Eckpunkte für ein solches Gesetz zu formulieren, ist für den 7. November geplant.
OMP/HGH
Lobbyadressen – behinderten- und verkehrspolitische SprecherInnen der Bundestagsfraktionen
Behindertenpolitische SprecherInnen der Bundestagsfraktionen
Behindertenbeauftragte der SPD-Fraktion
MdB Helga Kühn-Mengel
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030/227- 71124
Fax: 030/227- 76778
E-Mail: helga.kuehn-mengel@bundestag.de
Behindertenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion
MdB Claudia Nolte
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030/227- 94464
Fax: 030/227- 96918
E-Mail: claudia.nolte@bundestag.de
Behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion von B90/DIE GRÜNEN
MdB Katrin-Dagmar Göring-Eckardt
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030/227- 71928
Fax: 030/227- 76275
E-Mail: katrin-dagmar.goering-eckardt@bundestag.de
Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion von B90/DIE GRÜNEN
MdB Volker Beck
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030/227- 71512
Fax: 030/227- 76880
E-Mail: volker.beck@bundestag.de
Behindertenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion
MdB Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030/227- 73597
Fax: 030/227- 76238
E-Mail: heinrich.kolb@bundestag.de
Behindertenpolitischer Sprecher der PDS-Fraktion
MdB Dr. Ilja Seifert
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030/227- 72279
Fax: 030/227- 76923
E-Mail: ilja.seifert@bundestag.de
Verkehrspolitische SprecherInnen der Bundestagsfraktionen
Verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
MdB Reinhard Weis
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030/227- 79234
Fax: 030/227- 76722
E-Mail: reinhard.weis@bundestag.de
Verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion
MdB Dirk Fischer
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030/227- 77031
Fax: 030/227- 76031
E-Mail: dirk.fischer@bundestag.de
Verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion von B90/DIE GRÜNEN
MdB Albert Schmidt
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030/227- 73429
Fax: 030/227- 76429
E-Mail: albert.schmidt@bundestag.de
Verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion
MdB Horst Friedrich
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030/227- 73259
Fax: 030/227- 76736
E-Mail: horst.friedrich@bundestag.de
Verkehrspolitischer Sprecher der PDS-Fraktion
MdB Winfried Wolf
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. 030/227- 71788
Fax: 030/227- 76068
E-Mail: winfried.wolf@bundestag.de
Referentenentwurf eines Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen an Länder und Verbände versandt
Anlässlich der Versendung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen erklärte Ulrike Mascher, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung am 31. August in Berlin: "Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte unserer Gesellschaft. Etwa 6,6 Mio. Schwerbehinderte leben zur Zeit in Deutschland. Davon sind nur 4,5 % - rd. 300.000 von Geburt an behindert. Die meisten werden es im Laufe ihres Lebens - etwa durch Unfälle oder im Alter. Diese Fakten machen uns deutlich: Es kann jeden von uns jederzeit treffen. Wenn 8 Prozent unserer Bevölkerung schwerbehindert sind, zeigt dies, dass Behindertenpolitik kein Randbereich politischen Handelns sein kann und darf. Deshalb legt die Bundesregierung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und dem Sozialgesetzbuch IX zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft nun das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen vor."
Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche.
Behinderte Menschen sollen zu allen Lebensbereichen einen umfassenden Zugang und eine uneingeschränkte Nutzung haben. Das Ziel einer allgemeinen Barrierefreiheit umfasst neben der Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrer/innen und Gehbehinderte, auch die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für Sehbehinderte sowie die barrierefreie Kommunikation etwa mittels Gebärdendolmetscher oder über barrierefreie elektronische Medien.
Von zentraler Bedeutung ist das Instrument der Zielvereinbarungen. Unternehmen und Verbände behinderter Menschen sollen hierzu selbständig und in eigener Verantwortung Vereinbarungen treffen können, wie und in welchem Zeitraum Barrierefreiheit vor Ort konkret verwirklicht wird. Den Beteiligten vor Ort bleibt es überlassen,
flexible Regelungen zu treffen, die den jeweiligen Verhältnissen und Bedürfnissen angepasst sind. Dies ist für die behinderten Menschen die deutlichste Form des Paradigmenwechsels vom Objekt zum Subjekt.
Dr. Andreas Jürgens, vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen und Mitglied der Projektgruppe im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bemerkte hierzu: "Die Organisationen behinderter Menschen können künftig ihre Interessen unmittelbar am Verhandlungstisch verfolgen. Dabei wird sich die Beharrlichkeit mit der viele behinderte Menschen ihr tägliches Leben bewältigen müssen, in ein Verhandlungsgeschick umsetzen, über das sich noch manche wundern werden."
Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, begrüßte den vorgelegten Referentenentwurf: "Ein wesentliches Ziel unserer Politik ist die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Unsere moderne Zivilgesellschaft kann es sich nicht leisten, Barrieren für ihre Bürgerinnen und Bürger zu errichten. Nach dem Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes sollte deshalb Barrierefreiheit beim Bauen oder im Verkehrswesen nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel sein.
Ein gesetzgeberisches Projekt wie das Gleichstellungsgesetz muss in mehrfacher Hinsicht gesellschaftlich eingebunden sein. Deshalb wurden auch die Kompetenzen der Betroffenen - insbesondere durch die enge Zusammenarbeit mit dem Forum behinderter Juristinnen und Juristen - einbezogen; bereits anlässlich des Kongresses "Gleichstellungsgesetze jetzt" am 20. und 21. Oktober 2000 in Düsseldorf hatten intensive Gespräche mit Betroffenenorganisationen, Wirtschaftsverbänden und Ländern stattgefunden.
Das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen wird ein Markstein in der gesellschaftspolitischen Entwicklung Deutschlands sein. Als Behindertenbeauftragter weiß ich, dass die Aufgabe der Integration und Nichtdiskriminierung von behinderten Menschen aber auch künftig noch vieler Anstrengungen von Gesellschaft, Verbänden und Politik bedarf."
Horst Frehe, vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen, der für die Mitarbeit in der Projektgruppe im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung abgeordnet wurde, stellte hierzu fest: "Mit dem Entwurf zu einem Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Beseitigung von Diskriminierungen getan. Die Bundesländer müssen nun nachziehen, da wichtige Bereiche wie Bauen, Verkehr und Bildung ausschließliche Länderkompetenz ist."
Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen - Anwendungsbeispiele -
Behinderung und Barrierefreiheit
Die Definition der Behinderung wurde aus dem Sozialgesetzbuch IX übernommen:
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter
typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."
Hierbei wird auf die beeinträchtigte Teilhabe des/der Einzelnen am Leben in der Gesellschaft (Partizipation) und nicht mehr auf vermeintliche und tatsächliche Defizite abgestellt.
Kernstück des Gleichstellungsgesetzes ist die Barrierefreiheit. Barrierefreiheit setzt einen umfassenden Zugang und eine uneingeschränkte Nutzung aller Lebensbereiche voraus. Behinderten Menschen soll ermöglicht werden, alle Lebensbereiche wie bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Kommunikationseinrichtungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu nutzen. Das Ziel einer allgemeinen Barrierefreiheit umfasst neben der Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrer/innen und Gehbehinderte, auch die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für Sehbehinderte, sowie die barrierefreie Kommunikation etwa mittels Gebärdendolmetscher oder über barrierefreie elektronische Medien.
Belange behinderter Frauen / Gender-Mainstreaming
Über 3 Millionen schwerbehinderte Frauen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen sollen nicht mehr sagen müssen, sie seien doppelt benachteiligt, nämlich als behinderte Menschen und als Frauen.
Aus diesem Grunde haben wir bereits im Sozialgesetzbuch IX, mit dem wir das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zum 1. Juli dieses Jahres erstmals einheitlich zusammengefasst haben, die besonderen Bedürfnisse behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen berücksichtigt. Zum Beispiel durch die Entwicklung von passgenauen Angeboten zur beruflichen Rehabilitation wie wohnortnah und in Teilzeit nutzbar. Damit wird behinderten Frauen die gleiche Chance im Erwerbsleben gesichert. Auch das Gleichstellungsgesetz trägt dem Frauenfördergrundsatz Rechnung, indem die Belange behinderter Frauen zu berücksichtigen und besondere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung behinderter Frauen zulässig sind.
Um Benachteiligungen für behinderte Frauen abzubauen, ist es wichtig, dass ihre Belange und Bedürfnisse konkret wahrgenommen werden. In Zukunft sollen daher grundsätzlich alle einschlägigen Statistiken, Jahresberichte und Untersuchungen die Situation behinderter Frauen gesondert darstellen.
Zielvereinbarungen
Zielvereinbarungen spielen künftig eine wichtige Rolle. Unternehmen und Verbände behinderter Menschen sollen hierzu in eigener Verantwortung Vereinbarungen treffen können, wie und in welchem Zeitraum Barrierefreiheit vor Ort konkret verwirklicht wird. Den Beteiligten vor Ort bleibt es überlassen, Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit zu vereinbaren, die den jeweiligen Verhältnissen und Bedürfnissen angepasst sind. Zielvereinbarungen sollen so flexible und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigende Regelungen ermöglichen.
Ein Beispiel: Der Behindertenverband X schließt mit der Kaufhauskette Y eine Vereinbarung darüber, wie die Verkaufsräume künftig barrierefrei gestaltet werden können. Ein anderes Beispiel: Ein Verband könnte mit einer Fernsehanstalt vereinbaren, Nachrichtensendungen mittels Gebärdendolmetscher zu übersetzen. Mit Abschluss
derartiger Vereinbarungen wird das Gesetz mit Leben erfüllt. Die Verbände der behinderten Menschen werden hier selbstständig und in eigener Verantwortung als Verhandlungspartner der Wirtschaft ihre Ziele und Vorstellungen einbringen können. Dies ist für die behinderten Menschen die deutlichste Form des Paradigmenwechsels vom Objekt zum Subjekt. Der Staat ist zunächst nur Beobachter dieses Prozesses. Er ist erst dann wieder gefordert, wenn er bei der Evaluierung feststellt, dass das Instrument der Zielvereinbarungen in bestimmten Bereichen nicht die gewünschten Erfolge bringt.
Benachteilungsverbot für Behörden
Durch das Gleichstellungsgesetz wird das Diskriminierungsverbot des Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" für Behörden konkretisiert. Ein Beispiel: Künftig wird es nicht mehr möglich sein, dass eine Behörde die Ausübung des Berufs wegen einer Behinderung untersagt. Diese nur pauschale Begründung würde gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, wonach behinderte Menschen nicht ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden dürfen.
Barrierefreiheit im Bau- und Verkehrsbereich
Konkrete und verbindliche Regelungen für die Bundesverwaltung sollen etwa die Barrierefreiheit neuer Dienstgebäude sicherstellen. Neue Gebäude des Bundes müssen künftig rollstuhlgeeignet sein. Das wird verbindlich vorgeschrieben.
Von besonderer Bedeutung sind die schrittweise Verwirklichung der Barrierefreiheit bei der Personenbeförderung der Eisenbahn, im Nah- sowie Luftverkehr.
Zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs sollen die Träger des öffentlichen Verkehrs ihre Neufahrzeuge und neuen Verkehrsanlagen so gestalten, dass behinderte Menschen diese ohne besondere Erschwernisse in der allgemein üblichen Weise selbständig nutzen können. Im Nahverkehrsplan wird künftig festgelegt, wie schrittweise etwa bei Haltestellen und Fahrzeugen künftig eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit erreicht wird. Auch die Deutsche Bahn AG soll in Zukunft nach Anhörung des Deutschen Behindertenrates ein Programm aufstellen, das Bahnanlagen und Fahrzeuge für behinderte Menschen möglichst barrierefrei erreichbar sind (z.B. durch Aufzüge, Rampen, Fahrzeuglifte, Behindertentoiletten).
Von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennah- wie Fernverkehr profitieren alle in unserer Gesellschaft. Dies sind nicht nur die behinderten Menschen, sondern auch andere Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind wie Mütter und Väter mit Kinderwagen sowie alte Menschen.
Barrierefreiheit in der Informationstechnik
Ziel ist es, die Benutzeroberfläche so zu gestalten, dass vor allem Sehbehinderte und Blinde Zugang zum Internet haben. Für die freie Wirtschaft soll die Bundesregierung insoweit den Abschluss von Zielvereinbarungen fördern. Bundesdienststellen erhalten darüber hinaus konkrete Vorgaben, ihre Internetangebote barrierefrei zu gestalten. In der Praxis kann dies z. B. bedeuten, Graphiken, Bilder, multimediale Darstellungen und Animationen durch ergänzende Texte zu erläutern, damit diese Informationen auch für Sehbehinderte wahrnehmbar sind.
Anerkennung der Gebärdensprache, Gestaltung von Bescheiden
Künftig haben Hörbehinderte das Recht, im Verwaltungsverfahren mit allen Bundesbehörden etwa in Gebärdensprache zu kommunizieren. Hierfür tragen die Behörden die Kosten. Konkrete Verbesserungen sieht das Gesetz auch für Seh-behinderte vor: Sie können künftig Bescheide - beispielsweise vom Arbeitsamt - auf Wunsch zusätzlich in Brailleschrift oder auf einem Tonträger erhalten.
Verbandsklagerecht
Bereits im SGB IX wurde die Durchsetzung eigener Ansprüche behinderter Menschen verbessert: Ein Verband kann den Anspruch des einzelnen behinderten Menschen mit dessen Zustimmung gerichtlich geltend machen. Das Gleichstellungsgesetz geht nun noch weiter. Zusätzlich eröffnet es anerkannten Verbänden behinderter Menschen die Möglichkeit, direkt als Verband unabhängig von einem bestimmten Einzelfall zu klagen, um die Gleichstellung behinderter Menschen durchzusetzen. Dies ist eine weitere Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht.
Barrierefreiheit von Gaststätten
Künftig sollen Gaststätten in neu errichteten Gebäuden barrierefrei sein. Dazu können zum Beispiel gehören: ebenerdige Eingänge für Rollstuhlfahrer/innen, Aufzüge oder Rampen, sowie Behindertentoiletten. Dadurch, dass die Barrierefreiheit schon in die Planung einfließt, werden unnötige Kosten vermieden. Außerdem eröffnet sich die Chance, neue Kunden zu gewinnen. Denn nicht nur für behinderte Menschen, sondern auch für junge Mütter und Väter mit Kinderwagen und ältere Menschen werden Gaststätten durch barrierefreie Ausgestaltung attraktiver, weil kunden-freundlicher.
Barrierefreie Wahlen
Blinde Menschen sollen künftig mit Hilfe von Wahlschablonen bei Bundestagswahlen wählen können. Das heißt konkret, sie sind beim Ausfüllen des Wahlzettels nicht mehr auf eine Hilfsperson angewiesen, sondern schaffen dies mittels Schablone alleine. Damit können auch sehbehinderte Menschen künftig ihr Bürgerrecht auf eine selbständige Wahl weitestgehend durchsetzen, wozu ebenfalls gehört, dass Wahllokale möglichst barrierefrei zugänglich sind.
Barrierefreies Hochschulstudium
Im Hochschulrahmengesetz soll ein allgemeines Benachteiligungsverbot zu Gunsten von behinderten Menschen geregelt und insbesondere Chancengleichheit bei Prüfungen durch die Berücksichtigung der besonderen Belange behinderter Studierender ermöglicht werden. Dies betrifft sowohl die Gestaltung der Prüfungsunterlagen als auch die Wahl der Prüfungsräume. Chancengleichheit kann für Prüfungen beispielsweise bedeuten, dass man einem behinderten Menschen ohne Arme eine Schreibkraft und eine verlängerte Prüfungszeit gewährt.
Wichtige Gleichstellungsregelungen in anderen Gesetzen
Reform des Mietrechts
Behinderte Mieter haben nach dem Mietrechtsänderungsgesetz einen Anspruch
darauf beispielsweise ihre eigene Wohnung, das Treppenhaus oder den Eingangsbereich so umzugestalten, dass sie sie barrierefrei nutzen können. Hierzu kann ein Treppenlift oder die Verbreiterung von Türrahmen gehören, um sie mit einem Rollstuhl durchfahren zu können. Selbstverständlich muss dabei auch das berechtigte Interesse des Vermieters an der unveränderten Erhaltung der Mietsache berücksichtigt werden. Behinderte Menschen sollen so in die Lage versetzt werden, mit Hilfe von baulichen Anpassungen in der vertrauten Umgebung zu bleiben.
§ 81 SGB IX - Benachteiligungsverbot
Bereits im Sozialgesetzbuch IX wird die Benachteiligung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben mit einem Schadensersatzanspruch sanktioniert. Bewirbt sich etwa ein Schwerbehinderter um einen Arbeitsplatz und wird von dem Arbeitgeber wegen seiner Behinderung abgelehnt, kann der Schwerbehinderte eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. Diese kann den Gegenwert mehrerer Monatsgehälter ausmachen.
BMA-Pressestelle Berlin, den 31. August 2001
Definition von „Behinderung“
Der Berliner Behindertenverband (BBV) hat sich mit einer dringenden Bitte an Minister Walter Riester und den Behindertenbeauftragten Karl Hermann Haack gewandt, in das geplante Gesetz eine bürgerrechtsorientierte Definition von „Behinderung“ aufzunehmen. In einer Presseerklärung lehnte der BBV-Vorsitzende Ilja Seifert die Übernahme der Definition aus dem SGB IX ab, und verlangte, den Vorschlag der BAGH (der auf eine frühere Definition des Forum behinderter JuristInnen zurückgeht) zu übernehmen:
„Behinderung ist jede Verhaltensweise, Maßnahme oder Struktur, die Menschen mit nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten nimmt, beschränkt oder erschwert.“
(BBV)
Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte bald im politischen Prozess
Interview von KoBI-Redakteur Ottmar Miles-Paul mit Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3
Ottmar Miles-Paul: Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat sich in den letzten Jahren immer wieder für ein Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte stark gemacht. Wie weit ist dieses Vorhaben mittlerweile fortgeschritten?
Dr. Sigrid Arnade: Die rot-grüne Regierungskoalition hat ja immer wieder versprochen, dass das Bundesgleichstellungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Seit einigen Monaten arbeiten nun die verschiedenen Ministerien auch tatsächlich fieberhaft daran, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Ende August wurde der Referentenentwurf auf der Bundespressekonferenz vorgestellt und jetzt fanden die ersten Anhörungen der Verbände und der Länder im Bundesministerium für Arbeit statt. Da die Grundrichtung des Gesetzes allgemein positiv bewertet wurde, gehe ich davon aus, dass der Plan, das Gesetz am 7. November im Kabinett zu verabschieden, eingehalten wird. Dann könnte recht schnell die erste Lesung im Deutschen Bundestag erfolgen. Das heißt, jetzt wird´s richtig Ernst. Von der Verwirklichung des Vorhabens, ein für verschiedene benachteiligte Gruppen relevantes zivil-rechtliches Gleichstellungsgesetz zu verabschieden, ist bisher allerdings noch gar nichts zu sehen. Hier sind wir besonders von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin enttäuscht, deren vielen schönen Worten bisher keine praktische Umsetzung folgte.
Ottmar Miles-Paul: Der Referentenentwurf wurde also positiv aufgenommen. Wo gibt es denn noch Schwachstellen aus der Sicht der Behindertenbewegung?
Dr. Sigrid Arnade: Der Referentenentwurf ist keinesfalls das perfekte Werk unserer Träume, es enthält aber eine Reihe von sehenswerten Regelungen, die die Durchsetzung der Gleichstellung Behinderter zukünftig erleichtern werden. Schwachstellen weist der Referentenentwurf meines Erachtens noch im Bereich der Zugänglichmachung der öffentlichen Verkehrsmittel auf. Hier müssen unbedingt klare Fristen vor-geschrieben werden, ab wann die neuen Fahrzeuge und Anlagen barrierefrei sein müssen. Ab einem gewissen Zeitpunkt muss klar sein, dass kein Cent mehr in eine Verkehrsinfrastruktur investiert werden darf, die nicht für alle zugänglich ist. So darf es auch keine Verweichlichung des Entwurfes geben, so dass auch klar ist, dass ab 2010 alle Wahllokale in Deutschland barrierefrei zugänglich sein müssen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die bisherige Formulierung in §13 des Referentenentwurfs des Bundesgleichstellungsgesetzes zur Zulassung von Verbänden, die verbandsklageberechtigt sind. Die bisherige Formulierung, nach dem der Eintritt als Mitglied, das in der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht hat, jedermann ermöglicht werden muss, der die Ziele des Vereins unterstützt, schließt Verbände aus, die bewusst nur behinderten Menschen ein Stimmrecht einräumen. Dies wäre ein unakzeptabler Rückschritt in der Behindertenpolitik. Wichtig ist uns auch, dass ähnlich wie im Berliner Gleichstellungsgesetz, auch auf Bundesebene dem Deutschen Behindertenrat ein Vetorecht bei der Berufung des Behindertenbeauftragten durch
die Bundesregierung eingeräumt wird. Im Hinblick auf das Konsensprinzip des Behindertenrates wäre dies überhaupt kein Problem und würde wirklich nur dann wirken, wenn alle Mitgliedsorganisationen des Deutschen Behindertenrates erhebliche Probleme mit der Berufung des oder der entsprechenden Beauftragten hätten.
Ottmar Miles-Paul: Wie schätzt du die Chancen ein, noch positive Veränderungen zu erreichen?
Dr. Sigrid Arnade: Hinsichtlich der Verbandsklage und der Benennung des Behindertenbeauftragten rechne ich mir noch sehr gute Chancen aus. Was die Festschreibung von konkreten Fristen für barrierefreie neue Verkehrsmittel angeht, bedarf es sicherlich noch erheblicher Lobbyanstrengungen, denn die Widerstände scheinen mir hier besonders groß.
Ottmar Miles-Paul: Was kann man dafür tun, dass wir in dieser wichtigen Frage erfolgreich sind?
Sigrid Arnade: Gerade jetzt in der heißen Phase der Verabschiedung des Gesetzes ist es wohl wichtiger denn je, dass wir uns einmischen. Dabei sollten wir bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit deutlich machen, dass ein solches Gesetz einen Fixpunkt setzen muss, ab dem keine neuen Verkehrsmittel mehr geduldet werden, die nicht für alle zugänglich sind. Also, Briefe schreiben, Veranstaltungen mit Abgeordneten organisieren, sich bei Veranstaltungen zu Wort melden, Resolutionen in den Verbänden verabschieden und an die Abgeordneten schicken, etc. etc. Wir müssen besonders jetzt ganz praktisch deutlich machen, welch große Ungerechtigkeit der noch weitgehende Ausschluss von der Mobilität für uns darstellt. Es gibt also sehr viel, das wir tun können, um hier noch mehr zu erreichen.
Ottmar Miles-Paul: Vielen Dank und viel Erfolg!
EU beschließt uneingeschränkten Zugang zu Bussen
Nachdem das Europäische Parlament am 3. Oktober 2001 einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses mit dem EU Ministerrat zugestimmt hat, werden in der EU zukünftig neue Richtlinien für den Betrieb und die Anschaffung von Bussen gelten. Den Mitgliedsstaaten bleiben nun 18 Monate, bevor diese Richtlinie in Kraft tritt.
Dem Bericht über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz zufolge zielten die wichtigsten Änderungsanträge darauf ab, voll-ständigen Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Personen mit eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten. Diese wesentlichen Punkte der Einigung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
• Die Herstellung von Niederflurbussen mit einer Gangneigung von 12,5 % soll innerhalb von drei Jahren eingestellt werden; damit wird eine bessere Zugänglichkeit für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität
gewährleistet, und die Hersteller von Bussen werden verpflichtet, bei neuen Fahrzeugtypen an weiteren Verbesserungen der Zugänglichkeit zu arbeiten;
• für solche Fahrgäste, insbesondere Rollstuhlfahrer, sollen bessere Vorrichtungen vorgesehen sein, indem im Fahrzeug technische Lösungen entsprechend der Richtlinie angewandt werden;
• Einführung einer umfassenderen Definition des Begriffs "Personen mit eingeschränkter Mobilität", die nicht nur alte und behinderte Menschen beinhaltet, sondern alle, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel bestimmte Schwierigkeiten haben, wie Personen mit Behinderungen der Sinnesorgane und geistigen Behinderungen, Rollstuhlfahrer, Körperbehinderte, kleinwüchsige Personen, Personen mit schwerem Gepäck, Schwangere, Personen mit Einkaufsrollhilfen und Personen mit Kindern (einschließlich Kindern in Kindersportwagen);
• alle geneigten Bereiche sollen mit einer rutschfesten Oberfläche versehen werden;
• Busse im Stadtverkehr müssen mit einer Absenkvorrichtung sowie einer Rampe oder einer Hebeplattform ausgestattet sein, um Rollstuhlfahrern unter allen Umständen einen uneingeschränkten Zugang zu gewährleisten, insbesondere in den Fällen, in denen sich der Bürgersteig nicht auf einer Ebene mit dem Boden des Busses befindet.
Das heißt, dass das Europäische Parlament damit eine gute Grundlage geschaffen hat, durch die nun hoffentlich auch in der EU sicher gestellt wird, dass jeder neue Bus für alle Menschen zugänglich gemacht wird. "Es gibt nun also überhaupt keinen Grund mehr, weshalb in einem Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte keine verbindlichen Fristen für die Einführung von behindertengerechten Verkehrsmittel in Deutschland festgeschrieben werden können," erklärte Barbara Vieweg, die neue Bundesgeschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL e.V.
Ottmar Miles-Paul
barrierefreie Internetangebote
– Beschluss der Kasseler Stadtverordnetenversammlung
Kassel. - Nachdem der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bereits im Ausschuss für Sicherheit, Recht, Integration und Gleichstellung einstimmig beschlossen worden war, war die Verabschiedung des Antrages für eine barrierefreie Gestaltung der Internetangebote der Stadt Kassel durch die Stadtverordnetenversammlung eigentlich nur noch Routine. Doch für die Kasseler Behindertenorganisationen stellt dieser Beschluss ein weiterer Meilenstein zur Umsetzung des Konzeptes für ein barrierefreies Kassel dar.
«Wir freuen uns, dass die Stadt Kassel mit diesem Beschluss eine Vorreiterrolle für die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten übernimmt und damit auch blinden, seh- und hörbehinderten Menschen einen barrierefreien Zugang zum Internet ermöglicht. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Konzeptes für ein barrierefreies Kassel, dem noch weitere folgen müssen», so Dr. Andreas Jürgens vom Vorstand des Vereins zur Förderung der Autonomie Behinderter - fab e.V.
Mit dem am Montag, dem 27. August 2001 von der Kasseler Stadtverordnetenversammlung einstimmig verabschiedeten Beschluss wird der Magistrat der Stadt Kassel aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die von der Stadt Kassel betriebenen Internetangebote barrierefrei gestaltet werden, so dass diese auch gleichberechtigt von behinderten Menschen genutzt werden können.
Noch viel interessanter an diesem Beschluss ist laut Jürgens, dass der Magistrat mit diesem Beschluss auch aufgefordert wird, auf die Gesellschaften und Körperschaften, an denen die Stadt Kassel beteiligt ist, dahingehend einzuwirken, dass auch deren Internetangebote barrierefrei gestaltet werden. «Wir hoffen, dass mit Hilfe dieses Beschlusses verhindert wird, dass neben den ohnehin schon bestehenden Barrieren in der reellen Welt, keine neuen Barrieren in der virtuellen Welt aufgebaut werden», so Jürgens.
«Wie fast alle Initiativen zur Verbesserung der Nutzbarkeit für behinderte Menschen, trägt auch eine barrierefreie Gestaltung der Internetangebote zur besseren Nutzbarkeit für alle bei», so der Grünen Fraktionsvorsitzende im Kasseler Rathaus, Wolfgang Friedrich, der den Antrag eingebracht hatte.
In den letzten Monaten seit der Kommunalwahl im März hatte sich die Kasseler Stadtverordnetenversammlung mehrfach mit Fragen befasst, die behinderte Menschen betreffen. So wurde der Magistrat zum Beispiel einstimmig aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Fahrzeuge der neuen Regiotram mit Hubliften ausgestattet wird und dass die documenta barrierefrei gestaltet wird. Zur Zeit arbeiten die Abgeordneten fraktionsübergreifend an einem Antrag für ein barrierefreies Rathaus, der noch in diesem Jahr eingebracht werden soll.
Ottmar Miles-Paul
Chancengleichheit im Netz: nur mit barrierefreiem Internet!
Aus Anlass des in Berlin stattfindenden Kongresses: "Internet für Alle - Chancengleichheit im Netz" hat Andrea Fischer als erste Bundestagsabgeordnete ihre Internet-Präsenz vollständig neu überarbeitet. Ihr Web-Auftritt wurde konsequent nach den Richtlinien des von der Aktion Mensch initiierten Internet-Projektes "Einfach für Alle" ( www.einfach-fuer-alle.de ) gestaltet. Hierzu erklärt Andrea Fischer:
"Das Internet ist das Informations- und Kommunikationsmedium von Gegenwart und Zukunft. Deshalb darf Politik nicht zulassen, dass manche Menschen von seiner Nutzung ausgeschlossen sind. Doch es ist nicht nur eine Frage des Zugangs zum Internet, sondern auch, wie die einzelnen Web-Sites gestaltet sind.
Bislang wird von einer "digitalen Spaltung" gesprochen. Damit meint man bestimmte Bevölkerungsgruppen, denen die Nutzung des Internets zum Beispiel aufgrund geringer Einkommen erschwert ist. Übersehen werden dabei aber oftmals Menschen mit Handicap!
Insbesondere sie schätzen das Internet, weil es Kommunikation mit anderen erleichtert oder gar erst ermöglicht. So können zum Beispiel blinde oder sehbehinderte Menschen das Netz nutzen, indem Sie spezielle technische Geräte verwenden, die Web-Sites in Lautsprache oder in Brailleschrift "übersetzen". Hierfür muss man allerdings bereits bei der Programmierung entscheidende Voraussetzungen schaffen. Denn beliebte Flash-Anwendungen und aufwendige Intros können von diesen technischen Hilfsmitteln nicht gelesen werden.
Der Anspruch der Barrierefreiheit hat uns bei der Gestaltung meiner Web-Site vor einige Herausforderungen gestellt. Es war mir aber wichtig, eine Site für alle zu haben! Ich hoffe, dass dieser in den Vereinigten Staaten bereits selbstverständliche Standard auch in Deutschland immer mehr Nachahmer findet," erklärt Andrea Fischer, Mitglied im Wirtschaftsausschuss. Mehr über die barrierefreie Web-Site von Andrea Fischer unter: www.andrea-fischer.de . Kontakt:
Büro Andrea Fischer, MdB
Tel: 030-227-71601
Fax: 030-227-76250
E-Mail: andrea.fischer@bundestag.de
Pressemitteilung Andrea Fischer MdB vom 21.09.2001
Impulse aus Sachsen-Anhalt für Bundesgleichstellungsgesetz aufgreifen
Zu der für den 12. Oktober in Sachsen-Anhalt angekündigten (und auch mittlerweile erfolgten, d.Red.) Verabschiedung eines Landesgleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen erklärte der behindertenpolitische Sprecher der PDS- Bundestagsfraktion, Ilja Seifert:
Die vorgesehene Verabschiedung eines "Gesetzes zur Gleichstellung behinderter und nichtbehinderter Menschen in Sachsen-Anhalt" ist zu begrüßen. Damit wird nach zweijähriger ausgiebiger Diskussion mit Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen und Verbänden der Freien Wohlfahrt nicht nur für die Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt ein echter Durchbruch erzielt. Das Landesgesetz trägt auch dazu bei, die Erarbeitung und Verabschiedung eines bundesweiten Gleichstellungsgesetzes zu befördern. Die Impulse aus Sachsen-Anhalt sollten aufgegriffen werden.
Kern des neuen Landesgleichstellungsgesetzes ist der Artikel 1 "Gesetz für die Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderter Menschen im Land Sachsen-Anhalt". Er folgt weitgehend einem von der PDS eingebrachten Gesetzentwurf.
Vorbildlich sind insbesondere Regelungen, die von einem zeitgemäßen und anwendbaren Verständnis der Begriffe "Behinderung" und "Diskriminierung" ausgehen. Im Vordergrund steht hier nicht ein defizitäres und sich vorrangig an medizinischen Defekten orientiertes Verständnis, sondern die gesellschaftliche Behinderung, die von "Maßnahmen, Verhältnissen oder von Verhaltensweisen von Staat und Gesellschaft" ausgehen. Damit wird nicht nur ein recht enger Behindertenbegriff überwunden, wie er gerade erst im SGB IX verankert wurde, sondern auch eine solide Grundlage für die bürger- und zivilrechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Auch in anderen Bereichen enthält das Landesgleichstellungsgesetz in Sachsen-Anhalt beispielgebende Regelungen. Im Bundestag wird sich die PDS dafür einsetzen, dass ein bundesweites Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen nicht hinter den Standards zurückbleibt, die in Sachsen-Anhalt bereits auf Landesebene gesetzt werden.
Hinweis: Der Gesetzentwurf (Landtags-Drucksache 3/5027) kann in der PDS - Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt unter der Tel. - Nr. 0391 - 560 5005 abgefordert werden.
Frauenpolitik - Frauen mit Behinderungen endlich beachtet!
In den Beratungen zum zweiten Gleichberechtigungsgesetz ist vergeblich versucht worden, Frauen mit Behinderungen einzubeziehen. Ausdrücklich wehrte man sich gegen das Image, `Frauen` mit `Behinderungen` in Verbindung zu bringen. Eher sollte die Assoziation in Richtung `junge` Frauen gehen. Danach sind Jahre ins Land gegangen, in denen immer wieder versucht wurde, die besondere Situation von Frauen mit Behinderungen ins Bewusstsein zu bringen. Immer wieder musste darauf hingewiesen werden, dass Statistiken den Gender - Aspekt in der Behindertenpolitik beachten müssten. Oft saßen Frauen mit Behinderungen zwischen den Stühlen - in der Frauenpolitik waren sie nicht integriert und in der Behindertenpolitik wurden sie untergemischt. Das Ergebnis waren falsche Konsequenzen und unzureichende Maßnahmen.
Im Jahr 2001 gibt es nun gleich mehrere interessante Entwicklungen. Im Juni wurde im Bundestagsausschuss Familie, Senioren Frauen und Jugend das Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz (BT-Drs. 14/5679) mit einem Änderungsantrag der FDP beraten. Es gelang die CDU ins Boot zu nehmen. Die SPD war zunächst ablehnend. Man erinnere sich an die Anhörung, mitinitiiert von Antje Marie Steen MdB, auf der Wolfgang Schmitz MdB, der jetzige parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, energisch die Einbeziehung der Frauen mit Behinderungen in die frauenpolitischen Maßnahmen ablehnte.
Diesmal fand ein Gesinnungswechsel statt. Nach einer Sitzungsunterbrechung
einigte man sich auf den Vorschlag, den Änderungsantrag als interfraktionellen Antrag („Dabei wird den besonderen belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung getragen.“) zu beschließen. In diesem kleinen Ausschnitt ist das m.E. doch ein Erfolg!
Auch in den Parteien wird es besser. Am 5. Mai, dem Europatag, beschloss der Bundesparteitag der FDP einen Antrag zur Behindertenpolitik, der in seine Präambel die besondere Situation behinderter Frauen aufnahm. Auch die liberalen Frauen Berlin haben ihr Programm entsprechend ergänzt. Es ist an der Zeit, dass unsere Bemühungen auf vielen Ebenen einsetzen. Die Mosaiksteine haben dann eine Chance das allgemeine Bewusstsein zu ändern und auch unsere Situation in die Normalität einfließen zu lassen.
Elke Lehning-Fricke
Änderung des Verwaltungskostengesetzes – gefordert von Behindertenbeauftragter Finke
Anhaltender Widerstand behinderter Menschen zeigt erste Erfolge
Hannover. Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen hat darauf hingewiesen, dass die geplante Änderungsverordnung zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr bis auf weiteres nicht an den Bundesrat zur Zustimmung weitergeleitet wird.
"Dies ist", so Karl Finke, "ein Erfolg des anhaltenden Widerstandes behinderter Menschen, insbesondere vertreten durch die großen Sozialverbände, gegen die geplante Ausweitung und zum Teil Verdreifachung der entstehenden Gebühren für Sondererlaubnisse, auf die behinderte Menschen wegen ihrer Behinderung und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen angewiesen sind.”
Nach Ansicht von Finke verstößt schon die alte Gebührenordnung gegen geltendes Recht. Es sei nicht mit dem Benachteiligungsverbot von Artikel 3 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes vereinbar, wenn behinderte Menschen zur Erlangung eines Führerscheins erheblich mehr bezahlen müssten als Menschen ohne Behinderung.
Um hier im Vorgriff auf das zu erwartende Bundesgleichstellungsgesetz Rechtssicherheit zu erreichen, schlägt Finke vor, den Paragrafen 9 Absatz 1 Nummer 2 des Verwaltungskostengesetzes dahingehend zu ändern, dass Gebühren, die ausschließlich in Folge einer Behinderung entstehen, nicht erhoben werden dürfen. “Dies würde”, so Finke, “die Verpflichtung des Artikels 3 des Grundgesetzes - “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden” - und des bevorstehenden Gleichstellungsgesetzes in praktisches Handeln umsetzen und sicher stellen, dass behinderte Menschen nur die Gebühren tragen müssen, die auch von nicht behinderten Menschen erbracht werden.”
Diskriminierungen
Phantasialand in Brühl bei Köln
Rollstuhlfahrern/innen wird es seit diesem Sommer untersagt - die Fahrgeschäfte des Phantasialandes zu nutzen !! Mit Bestürzung las ich am 6. August 2001 auf der Homepage des Freizeitparks "Phantasialand" in Brühl bei Köln, dass ab diesem Sommer Menschen die die Fahrgeschäfte nicht ohne Hilfe verlassen können - diese nicht benutzen dürfen. Dieser kurze Satz veranlasste mich dazu, zunächst eine e-mail an das Phantasialand zu schicken. Ich bekam innerhalb eines Tages folgende Antwort:
"Sehr geehrte Frau M., vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr damit verbundenes Vertrauen in Phantasialand. Gäste, die nicht in der Lage sind, selbstständig und ohne Hilfe aus den Fahrgeschäften auszusteigen, können diese nicht benutzen. Diese Sicherheitsvorkehrung wurde, wie bei anderen Parks z.T. seit längerem üblich, in dieser Saison im Phantasialand eingeführt. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, da diese Maßnahme für das Wohl aller unserer Gäste initiiert wurde.
Freundliche Grüße aus Brühl
i.A. Heike Euskirchen“
Da mich diese Antwort nicht zufrieden stellte, habe ich im Servicebüro des Phantasialandes angerufen. Dort bekam ich von Frau N. ( Name ist mir bekannt ) die Auskunft, dass ab diesem Sommer " Menschen die nicht wenigstens 5 Schritte selbständig laufen können "- der Zutritt zu den Fahrgeschäften verwehrt wird - diese sich aber gerne die Shows anschauen können. Als Argument wurde mir der Brand des letzten Jahres genannt.
Als ich anführte, dass sicherlich das Phantasialand verpflichtet ist auf erhöhte Gefahr aufmerksam zu machen, aber jeder Mensch selbstbestimmt entscheiden kann, verneinte sie dies und verwies mich an die Geschäftsführung. Ich habe dann sogleich die Geschäftsführung angefaxt und ihnen meinen Unmut über die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung mitgeteilt. Des weiteren habe ich sie darauf aufmerksam gemacht, ggf. Organisationen der Behindertenhilfe über diesen Zustand zu informieren. Gerade im Zuge der Diskussion über das selbstbestimmte Leben, die Barrierefreiheit, die individuelle Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderung, setzt hier das Phantasialand ein gefährliches Zeichen in die falsche Richtung aufgrund eines falsch verstandene Sicherheitsverständnisses.
Ich rufe nun zum gemeinsamen Protest auf : Mailt, Faxt und schreibt die Geschäftsführung des Phantasialandes an. Macht euren Unmut Luft aber auf einer sachlichen Ebene. Ruft im Servicebüro an und fragt an - ob Menschen mit Behinderung die Fahrgeschäfte ohne Behinderung nutzen können. Die Adresse ist:
Phantasialand
Geschäftsführung
Berggeiststr. 31-41
50321 Brühl
Tel. 02232/36200 ( Servicebüro)
Fax: 02232 / 36236
e-mail info@phantasialand.de
Des weiteren habe ich heute den Beauftragten für Behindertenfragen im Sozialministeriums bzw. dessen Stellvertreter über diesen Zustand informiert. Er machte mir Hoffnung - möchte jedoch zuvor beide Seiten hören . Er versprach mir Klärung in den nächsten 2-3 Wochen ( so hofft er ). Auch ihn kann man anfaxen :
Sozialministerium
z.Hd. Herr Kolb und Herr Burkhardt
Fax Nummer 0211/ 8618 - 3045
Wichtig - Bitte immer euren vollen Namen und Adresse mit angeben ! Anmerken möchte ich noch, dass für mich das Phantasialand bisher immer federführend in der Integration von Menschen mit Behinderung war und dies ein wahrer Rückschritt für diesen Freizeitpark bedeutet. Selbstverständlich könnt ihr mich bei Fragen, Kritik etc. anmailen unter Towanda@gmx.de .
Apartheid in der Kölner Philharmonie?
Sonntag morgen in der Kölner Innenstadt: Elisabeth Plum, Managerin des Kabarettisten Jürgen Becker, kämpft sich durch die Wirren des Köln-Marathons zur Philharmonie. Jürgen Becker hat ihr eine Freikarte für die Matinee „15 Jahre Kölner Philharmonie“ besorgt, aber nun hat sie durch das Verkehrschaos schon die erste Hälfte verpasst. Bis zur Pause ist sie aber angekommen und will gerade ihren Platz einnehmen. Da gibt es Tumult: Mitarbeiter verweisen Elisabeth Plum auf einen Platz weit oben in der Philharmonie; Elisabeth Plum besteht auf ihrem Platz im vorderen Block; der herbeigerufene Intendant, Prof. Dr. Albin Hänseroth, verbietet der 37-jährigen Frau, ihren Platz einzunehmen; Gründe werden zunächst nicht genannt; erst auf Nachfrage heißt es, die Bestimmungen seien eben so. „Ich persönlich bin verantwortlich,“ sagt Hänseroth und fährt fort: „Ihretwegen will
ich nicht nach Ossendorf (Standort des Kölner Gefängnisses, Anm. d. Red.)“. Letztlich tragen Mitarbeiter Eli-sabeth Plum raus: „Gegen meinen Willen wurde ich entfernt. Das war unglaublich entwürdigend,“ berichtet sie.
Im Vorfeld hatte Jürgen Becker mit dem Sekretariat eines technischen Leiters der Philharmonie abgesprochen, dass Frau Plum sich auf ihren Platz setzen und ihr Rollstuhl während der Vorstellung weggestellt würde. „Mir wurde gesagt, das sei kein Problem,“ so Becker.
Bei der Pressestelle der Philharmonie ist man gerne zur Auskunft bereit. Sebastian Loelgen, stellvertretender Pressesprecher, war Zeuge der Ereignisse. Er argumentiert mit der Sicherheit von Frau Plum: Es gäbe in der Philharmonie Plätze für RollstuhlfahrerInnen weit oben und unten im Rücken der Bühne, von denen aus eine Evakuierung im Notfall leicht möglich sei. Der Platz aber, für den Elisabeth Plum eine Freikarte hatte, gehöre nicht dazu. Loelgen erklärt sich zwar bereit, die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen zu faxen – das geschieht allerdings trotz mehrmaliger Zusagen nicht.
„Sicherheitsargumente oder sogenannte ´feuerpolizeilichen Bestimmungen´ werden oft vorgeschoben, um einen Ausschluss zu rechtfertigen,“ weiß Hans-Günter Heiden, Referent für Öffentlichkeitsarbeit des NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.. „Die entsprechenden Bestimmungen existieren meist gar nicht. Selbst wenn es sie gäbe, wären sie eine Diskriminierung behinderter Menschen. In allen Veranstaltungsorten müssen behinderte Menschen die freie Platzwahl haben wie alle anderen auch.“ Im übrigen, fügt Heiden hinzu, wäre es sicherlich kein großes Problem gewesen, die zierliche Frau im Notfall zu retten. „Mit etwas gutem Willen hätte sich bestimmt eine Lösung finden lassen.“
Von gutem Willen hat Elisabeth Plum nichts gespürt. Alle seien sehr unfreundlich gewesen, sagt sie, und nach dem „Rausschmiss“ ging es ihr richtig schlecht. „Ich fühlte mich an das Apartheidsregime in Südafrika erinnert,“ erklärt Plum. „Dort gab es für Schwarze auch nur bestimmte Sonderplätze, die Weißen aber durften überall hin.“ Sebastian Loelgen sieht das anders: „Wir tun viel für die Rollstuhlfahrer. Und wir bemühen uns laufend um Verbesserungen.“
Hans-Günter Heiden betont, dass es solch einen Vorfall in den USA mit den dort geltenden Antidiskrimierungsgesetzen nicht gegeben hätte. „Auch wir in Deutschland und Europa brauchen endlich gesetzliche Regelungen, die derartige Diskriminierungen verhindern. Wir wollen nicht mehr vom guten Willen abhängig sein – wir wollen gleiche Rechte!“
Sigrid Arnade
Wichtiges in Kürze
Grundrecht der Behinderten
Michael Buch aus Lahnstein hat seine Dissertation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Bonn zum Thema „Das Grundrecht der Behinderten (Art.3 Abs.3 S.2 GG) vorgelegt. Der Titel ist erschienen bei „Der andere Verlag, Kollegienwall 22 A, 49074 Osnabrück“.
Tel.: 0541/2020125
mail: talkto@der-andere-verlag.de
Bündnis Menschenwürde
Das „Bündnis Menschenwürde“ hat sich erneut am 31.Mai 2001 gegründet. Es ist ein überfraktioneller Zusammenschluss der Bundestagsabgeordneten und Mitglieder der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin Dr. Wolfgang Wodarg (SPD), Hubert Hüppe (CDU), Dr. Gerhard Scheu (CSU), Monika Knoche (B90/Grüne) und Dr. Ilja Seifert (PDS). Infos unter: www.buendnismenschenwuerde.de
Bioethik
Der Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen, Karl Finke, hat eine Broschüre zum Thema Bioethik herausgegeben. Der Titel: „Was alle angeht, müssen alle entscheiden. Standpunkte in der medizin-ethischen Debatte“ (Bezug: Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen, Postfach 141, 30001 Hannover).
Wahlprüfsteine
Anlässlich der Berliner Landtagswahlen am 21. Oktober hatte der Landesbeirat für Behinderte Wahlprüfsteine für die Parteien formuliert. Sie sind – in abgewandelter Form – auch für andere Bundesländer, etwa für die Wahl in Sachsen-Anhalt am 21. April 2002 zu verwenden. (Bezug bei NW3-Geschäftsstelle).
Schwarzbuch DB und Behinderte
Ein „Schwarzbuch DB und Behinderte“ plant Gusti Steiner, langjähriger Aktivist für gleiche Rechte und Selbstbestimmung. In diesem „Schwarzbuch“ soll der (Nicht-) Umgang der DB mit behinderten Kunden thematisiert werden. Gusti Steiner bittet deshalb um möglichst viele konkrete Berichte zu diesem Thema:
MOBILE e.V. z. Hd. Gusti Steiner, Roseggerstr. 36, 44137 Dortmund,
Tel.: 0231/9128375,
Fax: 0231/9128377 mail: MOBILEe.V-UZ@t-online.de
Pferdemarkt = Heiratsmarkt? Krankheit und Behinderung als Gewährsmängel?
„Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ sagt der Volksmund. Wenn man Geld für den Pferdekauf ausgibt, sollte man sich allerdings genau anschauen, was man da einkauft. Aber das bundesdeutsche Gesetz schützt KäuferInnen vor gravierenden Fehlkäufen. So kann der Pferdekauf rückgängig gemacht werden, wenn innerhalb bestimmter Fristen sogenannte „Gewährsmängel“ auftreten. Dabei handelt es sich größtenteils um chronische Krankheiten.
Italienische Richter sehen anscheinend auch die Eheschließung als eine Art Pferdekauf an. Einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom 15. Oktober 2001 zufolge hat das höchste italienische Gericht eine Ehe für nichtig erklärt, weil die Ehefrau ihrem Mann vor der Eheschließung ihre Erkrankung an Multipler Sklerose verschwiegen hatte. Zwei gerichtliche Instanzen hatten den Antrag des Ehemannes abgelehnt, ehe das Gericht dem Mann nun Recht gab, weil er von seiner Partnerin getäuscht wurde. Bleibt zu hoffen, dass sich solch eine Rechtsauffassung im Rahmen der europäischen Harmonisierung nicht auch in Deutschland durchsetzt.
Si
Frauengesundheit in Deutschland
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat kürzlich den 700 Seiten umfassenden „Bericht zur gesundheitlichen Situation von Frauen in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme unter Berücksichtigung der unter-schiedlichen Entwicklung in West- und Ostdeutschland“ veröffentlicht.
Das Thema „Frauen mit Behinderung“ wird auf 15 Seiten besprochen. Dabei wird informiert über die Datenlagen zur Situation behinderter Mädchen und Frauen in Deutschland, über die berufliche und ökonomische Situation, über Gewalterfahrungen, soziale Netzwerke und die Versorgungssituation der betroffenen Mädchen und Frauen.
(Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Bd. 209; ISBN 3-17-071755-0, Bezug: Broschürenstelle -Tel.: 01805-329329)
Si
NETZWERK ARTIKEL 3 - VEREIN FÜR MENSCHENRECHTE UND GLEICHSTELLUNG BEHINDERTER E.V.
Protokoll der Mitgliederversammlung
am 20. Oktober 2001 im Blauen Café in Kassel
Anwesend (alphabetisch): Sigi Arnade (Protokoll), Max Bleif, Bernd Dörr, Rudolf Heyen (ZsL Mainz), Elke Lehning-Fricke, Ottmar Miles-Paul, Uwe Riedl
1. Begrüßung und Eröffnung
Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch Vorstandsfrau Sigi Arnade;
weitere Moderation durch Ottmar Miles-Paul;
Vorstellungsrunde
2. Beschluss der Tagesordnung
Die vorgeschlagene Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.
3. Berichte aus der Vorstandsarbeit
Elke Lehning-Fricke berichtet über ihre Aktivitäten auf Bundesebene und auf der Landesebene Berlin. Auf Bundesebene hat sie an einigen behindertenpolitischen Aktivitäten der FDP-Bundestagsfraktion wie kleinen Anfragen etc. mitgewirkt; auf Landesebene vertritt sie das NETZWERK ARTIKEL 3 im Landesbeirat für Behinderte und wirkt dort in einer Arbeitsgruppe zum Thema „Barrierefreiheit“ mit.
Sigi Arnade berichtet über den Erfolg des „Aufrufs zur Schaffung eines bürger-rechtsorientierten Bundesgleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen“ mit fünf Kernpunkten. Die Kernpunkte hatte die Mitgliederversammlung des Netzwerks im Mai 2000 erarbeitet und verabschiedet.
Inzwischen (Stand: 26. September 2001) haben 90 Behindertenorganisationen, die über 2,5 Millionen Mitglieder repräsentieren, und rund 4.400 Einzelpersonen den Aufruf unterzeichnet.
Sigi Arnade berichtet des Weiteren von zahlreichen Stellungnahmen des NETZWERK ARTIKEL 3 während der Entstehung des SGB IX und von ersten Stellungnahmen zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
4. Berichte der KoordinatorInnen/Website/Kampagne Gleichstellungsgesetz
Ottmar Miles-Paul als Pressesprecher des NETZWERK ARTIKEL 3 berichtet von der Kampagne „Wir zählen mit!“, die den Prozess zur Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen auf Bundesebene begleitet. Aktuelle Informationen dazu sind auf der Kampagnenhomepage www.gleichstellung.behindertenrat.de nachzulesen.
Im Januar wurden die Abgeordneten nach der Weihnachtspause durch behinderte Menschen vor dem Reichstag mit Marsriegeln und Traubenzucker begrüßt, um ihnen Energie für die große, vor ihnen liegende Aufgabe zu spenden. Vom 5. Mai 2001 an fuhr ein Gleichstellungsbus der Aktion Mensch durch Berlin, um immer wieder auf das Gesetzesanliegen aufmerksam zu machen. Ottmar Miles-Paul koordinierte die Bustouren.
Im Rahmen der Kampagne wurde das Literaturarchiv durch den Koordinator für Öffentlichkeitsarbeit, Hans-Günter Heiden, aktualisiert. Die aktuelle Literaturdatenbank ist ebenfalls auf der Kampagnenhomepage nachzulesen.
Der Koordinator für Öffentlichkeitsarbeit stellte im Jahr 2001 bislang zwei Ausgaben von „Behinderung und Menschenrecht“ zusammen, die an alle Mitglieder versandt wurden und in denen über die Kampagne berichtet wurde.
Ottmar Miles-Paul versorgt die Homepage regelmäßig mit aktuellen Informationen, den online-news, und versendet Presseerklärungen.
Der Webmaster des Netzwerks, Rolf Barthel, informiert die Mitgliederversammlung schriftlich über seine Aktivitäten und kann auf enorme Zugriffszahlen auf die beiden Homepages des Netzwerks verweisen, vgl. Anhang. Zur Erinnerung: die Netzwerk-Homepage ist www.nw3.de Die Kampagnen-Homepage ist www.gleichstellung.behindertenrat.de
Ottmar berichtet außerdem über die EU-Bus-Richtlinie, die am 3. Oktober 2001 vom EU-Parlament beschlossen wurde. Danach werden auf europäischer Ebene barrierefreie Busse mit gewissen Übergangsfristen verbindlich vorgeschrieben.
5. Stand Gleichstellungsgesetz(e)
- Bundesgleichstellungsgesetz
Ottmar Miles-Paul informiert über den derzeitigen Zeitplan: Zur Zeit wird der überarbeitete BGG-Entwurf den Ministerien zugeleitet. Am 7. November soll er ins Kabinett eingebracht werden, für Dezember ist die erste Lesung geplant. Im Februar 2002 sollen die 2. und 3. Lesung sein, dann muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. Wenn alles planmäßig läuft, soll das Gesetz zum 1. Mai 2002 in Kraft treten. Diese ungewöhnliche Datum wurde mit Blick auf die Bedeutung des 5. Mai für die Behindertenverbände gewählt.
Es wird diskutiert, ob und wie es gelingen kann, noch in dieser Legislaturperiode ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz (ADG), wenigstens für behinderte Menschen, zu bekommen. Das zuständige Bundesministerium für Justiz (BMJ) war diesbezüglich bislang noch nicht sehr aktiv. Nachdem wir erfahren haben, dass Anfang November erste Aktivitäten in dieser Richtung beginnen, wollen wir zunächst einmal abwarten.
Weiter wird hinsichtlich des ÖPNV überlegt, einen konkreten Stichtag zu fordern, von dem an alle neuen Fahrzeuge und alle neuen Verkehrsanlagen barrierefrei sein müssen. In der jetzigen Fassung des BGG ist solch ein Datum nicht vorgesehen, womit das Gesetz diesbezüglich hinter EU-Regelungen zurückbleibt, s.o. (Ein Musterbrief und die potentiellen AdressatInnen finden sich in dieser Ausgabe von „Behinderung und Menschenrecht“.)
Außerdem hält die MV es für sinnvoll, im BGG ein „Vorschags- und Vetorecht des Deutschen Behindertenrates“ bei der Bestimmung des/der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen festzuschreiben.
- Landesgleichstellungsgesetze
Sachsen-Anhalt hat am 12. Oktober ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen verabschiedet, dessen Wortlaut allerdings noch nicht veröffentlicht wurde. Dem Netzwerk ist lediglich ein Entwurf bekannt, der zwar eine Definition von Behinderung in unserem Sinne enthält (Behinderung weniger als individuelles Merkmal, sondern vielmehr als gesellschaftliche Ausgrenzung); der aber ansonsten keine einklagbaren Normen enthält.
Niedersachsen will das Bundesgesetz abwarten.
Nordrhein-Westfalen hat in einem Bericht die Notwendigkeit eines Landesgleichstellungsgesetzes festgestellt, darüber hinaus sind den MV-TeilnehmerInnen keine Aktivitäten bekannt.
In Hessen hat das Landesparlament einen Antrag der Grünen/B 90 verabschiedet, demzufolge das BGG begrüßt wird und seine Umsetzung forciert werden soll.
Da in Baden-Württemberg bislang wenig geschieht, will Max Bleif den dortigen Grünen/B 90 einen ähnlichen Antrag vorschlagen.
Das Forum behinderter JuristInnen will in naher Zukunft Kernpunkte für Ländergleichstellungsgesetze erarbeiten.
- Kommunale Ebene
Ottmar Miles-Paul, der seit neuestem Stadtverordneter in Kassel ist, will seine Anträge zu einem Paket zusammenstellen und ins Netz setzen in der Hoffnung, dass weitere Anregungen zurückkommen.
6. Verschiedenes
- 3. Dezember
Am diesjährigen Welttag der Behinderten organisiert der Deutsche Behindertenrat eine Veranstaltung in Berlin zum Thema Gleichstellungsgesetze. Für TeilnehmerInnen wird es vermutlich einen Reisekostenzuschuss geben, da EU-Gelder beantragt werden.
- Feiern
Wenn das BGG verabschiedet oder in Kraft getreten ist, sollten wir dieses Ereignis mit allen Beteiligten entsprechend feiern.
- Perspektiven für die Gleichstellungs-Kampagne
Für 2002 werden verschiedene potentielle Aktivitäten des Netzwerks vorgeschlagen:
• MultiplikatorInnenschulungen zu Zielvereinbarungen und zu den anderen Inhalten des BGG.
• Aktivitäten Richtung BMJ, um die Bedeutung eines zivilrechtlichen ADG zu unterstreichen.
• Übergabe der Unterschriften unter den „Aufruf zur Schaffung eines bürgerrechtsorientierten Bundesgleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen“.
- nächste Mitgliederversammlung
Die nächste MV, auf der auch wieder ein Vorstand gewählt wird, soll im ersten Halbjahr 2002 stattfinden.
In Anlehnung an die Kernpunkte für Ländergleichstellungsgesetze, die derzeit vom Forum behinderter JuristInnen erarbeitet werden, wollen wir uns auf der MV mit dieser Thematik beschäftigen.
Berlin, den 25. Oktober 2001
Sigi Arnade
Anhang: Webnutzung – NW3 + Gleichstellungskampagne
Im Zeitraum von November 2000 bis Oktober 2001 (16.10.01) hatte das NETZWERK ARTIKEL 3 insgesamt 165.822 Seitenaufrufe (einschließlich der Wiederholungen von den gleichen PC). Das sind durchschnittlich 14.849 pro Monat, ohne dem bisher schwachen Oktober 01. Die Spitzen Monate waren April, Mai, Juni, Juli und Sept. mit jeweils mehr als 16.600 Zugriffen.
September 2001:
An Hand des September 01 zeigt sich, dass die Hauptzugriffe immer in der Wochenmitte Di bis Do und im Tagesverlauf von 8:00 bis 23:00 mit der Spitze zwischen 10:00 und 16:00 erfolgen. Also im Wesentlichen während der Arbeitszeit. Die am häufigsten aufgerufenen Seiten im September waren die News, Literaturarchiv, Aufruf zur Unterschrift für das Bundesgleichstellungsgesetz, Berliner Betroffenen-Entwurf und der Referentenentwurf.
Die Zugriffe mit einfachen Browsern, die unsere barrierefreien Seiten aufrufen, lässt sich leider nicht feststellen, sie liegt zwischen 10 bis 50 %. Die Differenz sind nicht erkannte Browser. Sonst überwiegt der InternetExplorer ab 5.0 von Microsoft mit ca. 30 %.
Unsere Seiten erhalten Zugriffe aus der ganzen Welt mit den Schwerpunkten aus Deutschland, deutschsprachig, Europa, 14 % US Commercial, US Educational, Australien, Kanada, Taiwan.
www.gleichstellung.behindertenrat.de
Da das nur eine Seite ist, sind die Zugriffe von rund 20.000 seit dem Februar 2001 bis jetzt echt gemessen. Das sind monatlich mehr als 2.000, im Spitzenmonat Mai 4.069. Im September 01 waren es 2.365. Das Nutzungsverhalten (Wochentage und Uhrzeit) sind ganz ähnlich wie bei NW3.
rb
Juristischer Rat – juristische Vertretung
Das NETZWERK ARTIKEL 3 arbeitet eng mit den nachstehenden Kanzleien zusammen. Ratsuchende können sich für eine Erstberatung dorthin wenden. Die Kosten für eine solche Erstberatung werden nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) berechnet und liegen zwischen 50,- und 350,- Mark.
51465 – RA Andreas Fritsch, Laurentiusstr. 14 51465 Bergisch Gladbach,
Tel.:
02202/330-15/-16,
Fax: 02202/30867
email: mail@fritsch-graf.de Web: www.fritsch-graf.de
(Sozialrecht, Pflegeversicherung)
90409 - RAin Julia Zinsmeister, Am Stadtpark 41, 90409 Nürnberg,
Tel.: 0911/366
80 510
Fax: 0911/366 805 13, email: zinsmeister.rechtsanw.@gmx.de
(Sozialrecht, Arzthaftungsrecht, Frauen mit Gewalterfahrungen, Mietrecht)
Impressum
"Behinderung & Menschenrecht" (ehem. "Netzwerk-Info") ist der Informationsdienst des NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.. Er erscheint 3 - 4 mal im Jahr und ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Redaktion freut sich über eingesandte Beiträge, weist jedoch darauf hin, dass Beiträge redaktionell bearbeitet werden, bzw. dass kein Anspruch auf Veröffentlichung besteht.
Redaktionsadresse: NETZWERK ARTIKEL 3, Krantorweg 1, 13503 Berlin,
Tel.: 030/4317716 o. 030/4364441
Fax: 030/4364442,
e-mail: HGH@nw3.de Webpage: www.nw3.de
Konto: Bank für Sozialwirtschaft Berlin BLZ 100 20 500 - Kontonummer: 300 75 00
Zusammenstellung und Bearbeitung: H. – Günter Heiden
Endredaktion und Gestaltung der Onlineversion: Rolf Barthel, webmaster@nw3.de
Versandadresse: ISL e.V., Kölnische Str.99, 34119 Kassel (InteressentInnen an der Kassettenversion wenden sich bitte an die Versandadresse in Kassel.)
Antidiskriminierungshotline: 030/611 64 93 (Tel/Fax) jeden Montag von 18 – 20 Uhr
Aktionshomepage: www.gleichstellung.behindertenrat.de