Presseerklärung vom 22. Februar 2003
Gesetzentwurf ist indiskutabel
Allgemeiner Behindertenverband
fordert wirksames Gleichstellungsgesetz
Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg e.V. lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesgleichstellungsgesetz in seiner jetzigen Fassung ab. Dies beschloss der Vorstand des Verbandes auf seiner Sitzung am 22.02.2003 in Potsdam.
Mit einem solchen Gesetz sollten bestehende Benachteiligungen der über 310.000 behinderten Menschen im Land Brandenburg abgebaut werden. Auf Bundesebene und in einer Reihe von Ländern existieren derartige Gesetze bereits. Die Landesregierung hatte im Oktober vergangenen Jahres den Entwurf für ein Landesgleichstellungsgesetz in den Landtag eingebracht. Die Behindertenverbände übten massive Kritik an diesem Vorschlag und formulierten ihre Vorstellungen in einem eigenen Gesetzentwurf.
Der Landtag wird voraussichtlich auf seiner Sitzung am 05./06. März 2003 abschließend über die Regierungsvorlage entscheiden.
„Besser kein Gesetz, als ein so schlechtes!" sagte der Vorsitzende des Verbandes Karl-Heinz Lauterbach (Eberswalde) im Hinblick auf den Regierungsentwurf.
Nach dem Willen der Landesregierung soll das zu verabschiedende Gesetz nur für Landesbehörden, nicht aber für die Landkreise und kreisfreien Städte gelten. Für den Behindertenverband ist dies nicht akzeptabel. An der Lebenssituation Betroffener ändere sich damit wenig, denn sie haben zumeist Umgang mit den örtlichen Ämtern ihrer Stadt oder ihres Kreises.
Eine tatsächliche Gleichstellung wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nach Ansicht des Verbandes nicht erreicht. Das Land hat selbst jene Bestimmungen gestrichen, die beim Neubau eigener Verwaltungsgebäude einen barrierefreien Zugang für behinderte Menschen sichern sollten.
Der Allgemeine Behindertenverband hat sowohl gegenüber der Landesregierung als auch gegenüber dem Landtag seine Kritik am Gesetzentwurf mehrfach ohne Erfolg deutlich gemacht.
„Wir halten es für ehrlicher, wenn die Landesregierung ihren Gesetzentwurf zurückzieht. Er verdient den Namen Landesgleichstellungsgesetz nicht", sagte Lauterbach.
Nach Ansicht des Vorstandes des ABB zeigt der vorliegenden Entwurf, dass es der Landesregierung im diesjährigen Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen über bloße Lippenbekenntnisse hinaus am politischen Willen mangelt, für den tatsächlichen Abbau von Benachteiligungen für behinderten Menschen im Land Brandenburg einzutreten.