Bremer Erklärung für die Aufnahme behinderter Menschen in das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz

Wir fordern die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag nachdrücklich auf, das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen nicht verstreichen zu lassen, ohne ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz, das auch Behinderte schützt, zu verabschieden.

Diese Forderung wurde im Rahmen der Bremer Erklärung zum Abschluss der Tagung «Gleich richtig stellen» am 27. Juli 2003 in Bremen verabschiedet und wird mittlerweile von über 150 Organisationen im Rahmen der Kampagne «Nicht ohne uns! Behinderte ins Antidiskriminierungsgesetz!» unterstützt.
Nähere Infos unter www.nw3.de/zag und beim
NETZWERK ARTIKEL 3 e.V., Kölnische Straße 99, 34119 Kassel, Tel. 0561/9977172 
Fax: 0561/72885-29 - E-Mail: ottmar.miles-paul@bifos.de

Spendenkonto: NETZWERK ARTIKEL 3 – KontoNr. 300 75 01 bei der
Bank für Sozialwirtschaft BLZ: 100 20 500 - Stichwort: ZAG-Kampagne

Wir unterstützen diese Erklärung:

Vorname, Nachname

Anschrift

Unterschrift