einfach.machen

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Vereinte Nationen, Menschenrechte,

Aktualisiert (Donnerstag, 28. Juli 2011 um 14:35 Uhr)

Aktionsplan der Bundesregierung

Unter dem Motto „einfach.machen“ wurde am 15. Juni 2011 der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. und viele andere Verbände der Zivilgesellschaft haben den Aktionsplan als „unzureichend“, „mutlos“ und als „nicht weit gehend genug“ kritisiert.
Anlagen:
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Diese Datei herunterladen (nap-endfassung.pdf)PDFAktionsplan der Bundesregierung (nicht barrierefrei lt. BMAS)969 Kb
Diese Datei herunterladen (nw3-stellungnahme zum referentenentwurf-s.pdf)PDFStellungnahme von NETZWERK ARTIKEL 3 e.V70 Kb
 

Allianz der Zivilgesellschaft

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Samstag, 02. Juli 2011 um 06:57 Uhr

Allianz der Zivilgesellschaft zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Vorbereitung – Geschäftsstelle bei NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung der Monitoring-Stelle zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) wurden in Berlin erste Verabredungen für die Gründung einer Allianz der Zivilgesellschaft (BRK-Allianz) getroffen, die das Berichtsprüfungsverfahren für die Bundesrepublik begleiten will. Aktueller Anlass für diese Veranstaltung ist der 1. Staatenbericht der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss, der voraussichtlich am 3. August 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll und vom CRPD-Ausschuss geprüft werden wird. Ziel dieser Konferenz war es, den Grundstein für eine koordinierte Parallelberichterstattung der deutschen nichtstaatlichen Organisationen zu legen.

„Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zeigt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland kein Selbstläufer ist“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Weitere gemeinsame Strategien und Allianzen innerhalb der Zivilgesellschaft seien nötig, um den Rechten von Menschen mit Behinderungen in Deutschland den erforderlichen Stellenwert in der Politik zu verschaffen. „Daher begrüße ich die bevorstehende Gründung einer Allianz zur Parallelberichterstattung, die nicht mit einheitlicher, aber mit einer Stimme sprechen kann“, so Aichele.

Theresia Degener, deutsches Mitglied im CRPD-Ausschuss, begrüßte ebenfalls den Zusammenschluss der behindertenpolitischen Organisationen zu einer Allianz, die sich die Erstellung eines Parallelberichtes zum Ziel gesetzt hat. Dadurch werde der nationale Dialog über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gefördert, betonte Degener. „Dieser Dialog ist mindestens so wichtig wie der konstruktive Dialog in Genf zwischen unserem Ausschuss und den deutschen Regierungsvertretern.“

Im Auftrag des Deutschen Behindertenrats wird das NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. die Parallelberichterstattung der deutschen Zivilgesellschaft in Form einer „temporären Geschäftsstelle“ koordinieren. Daran können sich auch Organisationen beteiligen, die nicht Mitglied im Deutschen Behindertenrat sind. Aktuell wird an einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Organisationen gearbeitet, die auf einem ersten Treffen am 13. Oktober 2011 weiter diskutiert werden soll. Ferner ist die Einrichtung einer eigenen Website für die BRK-Allianz geplant.

BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst.

Hintergrund:

Im Rahmen des Berichtsprüfungsverfahrens durch den CRPD-Ausschuss in Genf haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) das Recht, eigenständige oder gemeinsame Berichte, sogenannte "Parallelberichte" oder "Alternativberichte" zu verfassen und vorzulegen. Deutschland muss als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention zukünftig in regelmäßigen Abständen dem CRPD-Ausschuss Staatenberichte vorlegen. Die Berichte sollen aufzeigen, wie der Vertragsstaat seine durch den Beitritt zur Konvention übernommenen Verpflichtungen umgesetzt hat. Sie werden im CRPD-Ausschuss geprüft und kommentiert. Der Parallelbericht aus der Zivilgesellschaft ist für den Ausschuss eine wichtige Informationsquelle, um Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention beurteilen zu können.

Handreichung der Monitoring-Stelle: „Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ mit wichtigen Informationen zur Erstellung des Parallelberichts und zum Verfahren der Übermittlung an den CPRD-Ausschuss:  www.institut-fuer-menschenrechte.de 

Website des CRPD-Ausschusses:
 www.ohchr.org 

(DIMR/HGH)

 

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Vereinte Nationen, Menschenrechte,

Dienstag, 07. Juni 2011 um 16:33 Uhr

Rechte behinderter Frauen weltweit

Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat mit Unterstützung der Frauenstiftung "filia"  eine barrierefreie englische Fassung des "Interpretationsstandards der UN-Behindertenrechtskonvention aus Frauensicht" veröffentlicht. "Mit diesem Dokument bekommen behinderte Frauen jetzt weltweit ein Werkzeug in die Hand, mit dem sie argumentieren und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation einfordern können", betont Dr. Sigrid Arnade, Vorstandsmitglied des NETZWERK ARTIKEL 3 und eine der Autorinnen.Das Foto zeigt die Autorinnen auf dem UN-Gelände

Schon in der Erarbeitungsphase der UN-Konvention hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 für eine Verankerung der Frauenperspektive stark gemacht. Dazu wurde die Kampagne "Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen!" ins Leben gerufen. Fachtexte wurden verfasst und veröffentlicht und dreimal haben Frauen vom Netzwerk in New York an den Verhandlungen zur Behindertenrechtskonvention teilgenommen. Im Anschluss verfassten Dr. Sigrid Arnade und Sabine Häfner den "Interpretationsstandard der UN-Behindertenrechtskonvention aus Frauensicht", der in einer Langfassung (115 Seiten) und einer Kurzfassung (23 Seiten) erhältlich ist. Mit diesem Text erhalten Staaten und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) konkrete Hinweise darauf, wie die Behindertenrechtskonvention aus Sicht und im Sinne von Frauen mit Behinderungen umzusetzen ist.

Ziel des nun abgeschlossenen Projekts war es, die Langfassung des Interpretationsstandards mit seinen 115 Seiten ins Englische zu übersetzen, um die Inhalte auch in die internationale Diskussion einzubringen. Dies betrifft zum Beispiel die International Disability Alliance oder den in Genf arbeitenden Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Von der weltweiten Selbstvertretungsorganisation behinderter Menschen (Disabled Peoples’ International - DPI) wurde signalisiert, dass eine Übersetzung ins Französische und Spanische denkbar wäre, wenn die englische Fassung vorliegt.

Siehe auch die Meldung über die deutsche Fassung des Interpretationsstandards aus Frauensicht.

Anlagen:
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Diese Datei herunterladen (crpd_interpretation_women_and_gender_provisions_nw3-de_2011.pdf)PDFInterpretationsstandard, Langfassung Englisch692 Kb
   

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Dienstag, 02. November 2010 um 09:52 Uhr

"Schatten-Motto" zur Umsetzung der UN-Konvention: Ergebnis steht fest

Pressemitteilung

Als eindeutiger Sieger des Wettbewerbs von Netzwerk Artikel 3 zu einem "Schatten-Motto" zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat sich der Slogan "Mein Leben - Mein Recht - Meine Wahl!" erwiesen. Auf Platz zwei kam das Motto: "Freiheit - Gleichheit - Zugänglichkeit!" und den dritten Platz belegte ein "Evergreen": Der bereits aus dem Europäischen Jahr 2003 bekannte Slogan "Nichts über uns ohne uns!"
Der Untertitel zu jedem Motto lautet jeweils: "UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen".

Das Netzwerk Artikel 3 hatte im Juni das Motto des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) "Mit Dir zum Wir.
UN-Behindertenrechtskonvention. Umsetzen. Gestalten. Leben" kritisiert:
Dieses Motto sei zum einen ohne die Beteiligung der Zivilgesellschaft entstanden und zum anderen spiegele sich das menschenrechtliche Modell von Behinderung darin nicht wider - der wichtige Punkt der Bewusstseinsbildung über die Konvention werde so in die falsche Richtung geleitet.

Bis zur Einsendefrist waren 38 alternative Vorschläge beim Netzwerk Artikel 3 eingegangen. Für die Bewertung aller eingehenden Vorschläge wurde eine Jury gebildet, die sich wie folgt zusammensetzte: Ministerin Ursula von der Leyen, Behindertenbeauftragter Hubert Hüppe, Tom Koenigs Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Theresia Degener, Mitglied im Überwachungsausschuss zur Konvention, der Vorsitzende des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates Adolf Bauer, Stefan Trömel, Geschäftsführer des Genfer Büros der International Disability Alliance und Stefan Göthling, Geschäftsführer von Mensch zuerst e.V..

Auf Vorschlag von Jurymitglied von der Leyen soll es jetzt wie folgt weitergehen: Auf dem Maßnahmekongress des BMAS am 4. November soll das Ergebnis des Wettbewerbs weiter verbreitet werden. Außerdem werde das BMAS zu jedem der drei Gewinnerslogans eine zusätzliche Bildmarke, also eine Grafik, erstellen. Diese drei ergänzten Vorschläge sollen dann zusammen mit dem bereits existierenden Motto mit der Zivilgesellschaft rückgekoppelt werden.

"Wir begrüßen den Vorschlag der Ministerin", betont H.-Günter Heiden, Pressesprecher des Netzwerks Artikel 3. "Die weiteren Schritte werden jetzt mit der zuständigen BMAS-Fachabteilung geplant."

 

Schattenmotto

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Vereinte Nationen, Menschenrechte,

Aktualisiert (Dienstag, 21. September 2010 um 05:39 Uhr)

Netzwerk Artikel 3 sucht „Schatten-Motto“ zur Umsetzung der BRK

Das Netzwerk Artikel 3 hat das Motto des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention kritisiert.

Auf dem Kongress „Teilhabe braucht Visionen“ Ende Juni wurde den Anwesenden das Motto „Mit Dir zum Wir. UN-Behindertenrechtskonvention. Umsetzen. Gestalten. Leben“ präsentiert. Der Pressesprecher des Netzwerks H.- Günter Heiden benennt für seine Kritik zwei Punkte: „Zum einen sind die Behindertenverbände nicht in die Entwicklung dieses Mottos einbezogen worden. Dies widerspricht den Vorgaben der Konvention. Zum anderen erinnern mich der Slogan und die grafische Umsetzung stark an das `Internationale Jahr der Behinderten 1981` als es dort betulich hieß ´Einander verstehen – miteinander leben.´“.

Ein alternatives „Schatten-Motto“, so Heiden, müsse das menschenrechtliche Modell von Behinderung wiedergeben, ansonsten werde der wichtige Punkt der Bewusstseinsbildung über die Konvention und die darin enthaltenen Menschenrechte in die falsche Richtung geleitet. Das Netzwerk Artikel 3 hat deshalb beschlossen, einen eigenen Vorschlag in die Diskussion einzubringen und ihn mit einem offenen Wettbewerb zu verbinden. Statt „Mit Dir zum Wir“ schlägt das Netzwerk das Motto „Selbstbestimmung – Gleiche Rechte – Inklusion. UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen“ vor.  „Wir würden aber gerne die Kreativität und die Vielfalt der Zivilgesellschaft an der Suche nach einem passenden Motto zur Umsetzung der Konvention nutzen“, meint Heiden. „Deshalb freuen wir uns über Beteiligung und weitere Vorschläge. Für die Bewertung aller eingehenden Vorschläge wollen wir eine Jury bilden, die zum Beispiel aus Mitgliedern des Deutschen Behindertenrates, aus Persönlichkeiten aus dem BMAS und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung bestehen könnte.“


Die Frist für Einsendungen ist abgelaufen. Die Jury für Auswahl des Schattenmottos zur UN-Konvention steht fest.

   

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