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Die Maßnahmen für Jugendliche mit schlechteren Startchancen, junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung, gering Qualifizierte und Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen werden bedarfs- und zielgerecht weiterentwickelt. Die Förderung Jugendlicher mit Migrationshintergrund werden wir verstärken, damit eine bessere Integration in die Gesellschaft gelingt.
Das Programm für mehr Sicherheit im Straßenverkehr wird umgesetzt und weiterentwickelt. Dabei steht im Vordergrund, vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer (Kinder, Behinderte und ältere Menschen) und Fußgänger zu schützen und Unfallrisiken junger Fahrer zu reduzieren.
Von der Versorgung zu Teilhabe und Selbstbestimmung - unter diesem Gesichtspunkt haben wir einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik eingeleitet. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir
das größte gesetzgeberische Programm der Behindertenpolitik seit Mitte der 70er Jahre verabschiedet. Eine zukunftsweisende Politik für Menschen mit Behinderung wird auch weiterhin ein Schwerpunkt unseres Regierungshandelns sein.
Wir werden die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auf allen Ebenen und insbesondere den Abschluss von Zielvereinbarungen fördern. Wir wollen das Prinzip der Barrierefreiheit weiter im Alltag verankern. Im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 werden wir die Bevölkerung weiter für dieses Thema sensibilisieren. Wir werden die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken und Schritte zur Fortentwicklung der Eingliederungshilfe prüfen. Die mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter verfolgte Strategie ist erfolgreich und wird mit weiter entwickelten Zielvorgaben fortgesetzt.
Die Pflegeversicherung bleibt für uns ein wesentlicher ergänzender Zweig einer modernen, auf die Bedürfnisse der zu pflegenden Menschen ausgerichteten Sozialversicherung. Wir stimmen die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung und die Rehabilitation besser aufeinander ab.
Die Pflegeversicherung muss leistungsfähig erhalten und weiterentwickelt werden. Es geht im Sinne einer ganzheitlichen Pflege vor allem um die Sicherung der Qualität und eine bedarfsgerechte Versorgungsinfrastruktur im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Familienlastenausgleich bei der Pflege wird fristgerecht umgesetzt.
Wir lösen noch bestehende Konflikte zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung auf und sorgen für eine abgestimmte Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen ihnen. Der Pflege sichern wir im Rahmen der integrierten Versorgung ebenso ihren Platz wie in der Rehabilitation. Die Rechte der Pflegebedürftigen werden gestärkt.
Den erfolgreichen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen werden wir mit den zuständigen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen fortschreiben. Nachdem in der letzten Legislaturperiode der zivilrechtliche Schutz der Betroffenen im Vordergrund stand, sollen jetzt der arbeitsrechtliche und der strafrechtliche Schutz verbessert werden. Frauen mit Behinderung und Widerstandsunfähige haben den
gleichen Anspruch auf Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit wie Menschen ohne Behinderung. Dies ist sicher zu stellen.
Für Frauen mit Behinderung sind in der letzten Legislaturperiode vielfältige Beteiligungsrechte im Sozialgesetzbuch IX und im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz geschaffen worden. Wir wollen dafür sorgen, dass diese Beteiligungsrechte auch über ein Bundesnetzwerk gesichert werden.
Wir werden die Fußball-WM 2006 weiter vorbereiten und die Bewerbungen um weitere internationale Wettbewerbe des Spitzensports unterstützen (Handball-WM 2005, Olympische Sommerspiele 2012). Die Spitzensport-Förderung werden wir weiterführen. Das schließt die besonderen Trainingsbedingungen für Sportlerinnen und Sportler im Dienst des Bundesgrenzschutzes oder der Bundeswehr ein. Wir stärken den Behindertensport. Den „Goldenen Plan Ost“ werden wir verlängern.
Wir werden die Doping-Bekämpfung auf hohem Niveau fortsetzen.
Die Regierungskoalition wird auf der Grundlage der Vorarbeiten aus der 14. Legislatur ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg bringen und die EU-Richtlinien hierzu umsetzen.
Der Zivildienst als staatlicher Pflichtdienst wird zukünftig stärker als qualifizierender Lerndienst für junge Männer ausgestaltet. Dazu wird den Zivildienstleistenden im Rahmen ihres Dienstes ein breit gefächertes Qualifizierungsangebot in sozialen, ökologischen und politischen Themenfeldern angeboten werden. Die Einführungslehrgänge werden fortgeführt.
Die Bundesregierung wird sich weiterhin für die größtmögliche Gerechtigkeit und Gleichbehandlung zwischen Wehr- und Zivildienstleistenden einsetzen und sich bemühen, die Anzahl der Zivildienstplätze dem Wehrdienst anzugleichen.