Fast 300 Teilnehmer diskutierten am 25. und 26. Oktober 2002 auf Einladung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karl Hermann Haack, die Perspektiven kommunaler Behindertenpolitik unter der Überschrift «Barrierefreie Kommune - machbar oder Utopie?». In sechs Arbeitsgruppen zu den Themen «Mobilität und Verkehr - Gebaute Umwelt - Pädagogische Einrichtungen für Kinder und Jugendliche - Sport, Freizeit, Kultur - Tourismus und Informationsangebote der Kommunen - Barrierefreie Internet-Präsentationen» wurden Probleme, Lösungen und Grenzen der Realisierung von Barrierefreiheit in Städten und Gemeinden erörtert. An dem Kongress in Düsseldorf beteiligten sich kommunale Behindertenbeauftragte und Vertreter kommunaler Verwaltungen ebenso wie Fachleute zu den genannten Themenkreisen, insbesondere Selbstbetroffene als Experten in eigener Sache.
Wesentlich für die Schaffung von Barrierefreiheit auf kommunaler Ebene ist eine anerkannte und fest verankerte Vertretung der behinderten Menschen und ihrer Interessen. Dies war die Auffassung der großen Mehrheit der Kongressteilnehmer. Insbesondere kommunale Behindertenbeauftragte sollten - versehen mit konkreten Rechten und Kompetenzen - auf die politischen und administrativen Entscheidungen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen einwirken können.
«Die Kommunen werden feststellen, dass die Betroffenen und ihre Vertreter oft die besten, einfachsten und wirtschaftlichsten Lösungen zur Schaffung von Barrierefreiheit parat haben, und sie sollten deshalb entsprechende Möglichkeiten der Beteiligung einrichten. Von einer barrierefreien Umwelt, die mit geeigneten Lösungen erreicht wird, profitieren wir alle. Frühzeitig nachdenken und miteinander reden ist viel besser als im Nachhinein streiten und teuer umbauen», so kommentierte Karl Hermann Haack das Ergebnis des Kongresses.
Nach Auffassung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung setzte die Veranstaltung eine breite Diskussion über Barrierefreiheit fort, die ausgehend von dem am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes über die jetzt in Vorbereitung befindlichen Landesgleichstellungsgesetze (ein weiteres wird Anfang 2003 in Rheinland-Pfalz folgen) nun auch die kommunalen Entscheidungsgremien erfasst.
Der Behindertenbeauftragte kündigte in seinem Schlusswort an, dass er beabsichtige, die anlässlich des Kongresses geknüpften ergebnisorientierten Gesprächsfäden zwischen Kommunalvertretern und behinderten Expertinnen und Experten weiter zu pflegen. In jährlichem Rhythmus sollten bundesweite Treffen stattfinden, auf denen am Ziel «barrierefreie Kommune» weiter gearbeitet werden könne. Haack resümierte: «Es wurden Fehler und Defizite bisheriger Entscheidungen deutlich, aber es zeigte sich auch, dass an vielen Orten in vielen Teilen Deutschlands schon Manches erreicht worden ist, auch durch das Engagement kommunaler Politik. Durch einen kontinuierlichen bundesweiten Austausch wollen wir dazu beitragen, beste Lösungen zu verbreiten und den betroffenen Menschen vor Ort ebenso wie den kommunalpolitischen Verantwortlichen Mut zu geben, die richtigen Schritte einzuleiten.»
PM