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Nach mehrwöchiger Verzögerung ist das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seit dem 18. August 2006 in Kraft. Arbeitgebervertreter fürchten, das Gesetz werde bei Stellenausschreibungen und Kündigungen für Unsicherheit sorgen.
Die Regelung wurde am 17. August im Bundesgesetzblatt verkündet, somit tritt sie einen Tag danach in Kraft, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.
Ursprünglich hatte das Gesetz bereits am 1. August in Kraft treten sollen. Es kam aber zu einer Verzögerung, weil der vom Bundestag beschlossene Gesetzestext das Präsidialamt erst Ende Juli erreichte. Dann musste das Präsidialamt prüfen, ob das Gesetz der Verfassung entspricht, wie es bei allen Gesetzen üblich ist. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) äußerte die Befürchtung, das Gesetz werde im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen, Bewerbungsgesprächen und Kündigungen für Unsicherheit bei den Unternehmen sorgen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht einen weit reichenden Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz und in weiten Teilen des privaten Geschäftsverkehrs vor. Festgelegt ist darin, dass niemand wegen des Geschlechts, Alters, der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf. Wäre es zu weiteren Verzögerungen gekommen, hätten Deutschland empfindliche Strafen der Europäischen Union gedroht. Denn mit der Regelung werden verschiedene EU-Richtlinien umgesetzt, die Fristen dafür sind aber schon seit längerem verstrichen. Noch am 23. Februar 2006 wurde die Bundesrepublik dafür bereits zum zweiten Mal dafür vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt, diesmal wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG). Bereits im April 2005 hatte ein Richterspruch Deutschland wegen Nichtumsetzung der "Anti-Rassismus"-Richtlinie(2000/43/EG) getroffen.
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) begrüßte, dass nach Jahren des politischen Ringens endlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet worden ist. "Es ist gelungen, trotz aller politischen Widerstände ein Antidiskriminierungsgesetz durchzusetzen, das auch behinderte Menschen vor Benachteiligung schützen soll", erklärt die DBR-Sprecherratsvorsitzende Brigitte Setzer-Pathe. "Auch wenn nicht alle Forderungen der Behindertenverbände erfüllt worden sind, geht von dem Gesetz ein wichtiges Signal in die Gesellschaft aus. Die klare Botschaft des Gleichbehandlungsgesetzes lautet: Diskriminierung ist nicht akzeptabel und wird sanktioniert." Es müsse allerdings kritisch angemerkt werden, so der DBR, dass Union und SPD in letzter Minute einige unnötige und fragwürdige Veränderungen am Gleichstellungsgesetz vorgenommen haben. Es bleibe abzuwarten, ob die EU dies als richtlinienkonforme Umsetzung der EU-Richtlinien bewerten wird.
DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben erwartet durch das Gesetz negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: "Vor allem werden die Chancen derer verringert, die dringend einen Arbeitsplatz suchen. Denn die Folge wird sein, dass sich die Unternehmen bei Neueinstellungen zurückhalten werden." Insgesamt werde das neue Gleichbehandlungsgesetz die Standortbedingungen in Deutschland verschlechtern, weil es immer noch über die EU-Richtlinie hinausgehe. B&M verweist auf den Text des Gesetzes unter www.netzwerk-artikel-3.info) , er kann dort in verschiedenen Varianten barrierefrei gelesen werden.
Doch noch immer nicht ist dieser Text der Weisheit letzter Stand, wie die nachfolgende Meldung zeigt.
(tso/AFP/DBR/HGH)
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