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Am 7. Juli 2006 war es endlich soweit: Nach vielen Jahren und vergeblichen Anläufen war das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nach der Zustimmung des Bundesrates unter Dach und Fach. Was zu dem Zeitpunkt noch nicht klar war: das Gesetz hat den Bundesrat fehlerhaft passiert, denn entgegen der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers ist es im AGG nun doch vorgesehen, dass Antidiskriminierungsverbände Arbeitnehmer vor Gericht als Prozessbevollmächtigte vertreten können.
Wie konnte das geschehen? Im Koalitionsvertrag hatte man sich bereits auf die Umsetzung der EG-Antidiskriminierungsrichtlinien verständigt. Nicht zuletzt aufgrund wachsender Kritik zahlreicher Wirtschaftsverbände geriet der Regierungsentwurf erneut in die politische Auseinandersetzung. So wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf noch einmal "überarbeitet", insbesondere mit dem Ziel, das sogenannte "Verbandsklagerecht" erheblich einzuschränken.
In diesem Punkt ist dem Gesetzgeber jedoch eine Panne passiert: er hat schlicht übersehen, die Prozessbevollmächtigung der Antidiskriminierungsverbände aus dem Gesetz zu streichen. Vor den Arbeitsgerichten dürften Antidiskriminierungsverbände somit potenziell benachteiligte Arbeitnehmer entgegen dem gesetzgeberischen Willen vertreten.
Zunächst tritt das Gesetz im August 2006 so in Kraft, wie es den Bundesrat passiert hat. Parteiübergreifend ist von der Großen Koalition aber angekündigt worden, das Versäumnis in einem Änderungsgesetz alsbald zu bereinigen. Der Gesetzgeber dürfte daher den Wettlauf mit den noch zu gründenden Antidiskriminierungsverbänden gewinnen. Denn diese müssen, bevor sie von ihrem nunmehr Gesetz gewordenen Recht Gebrauch machen können, erst einmal den steinigen Weg bis zur Eintragung in das Vereinsregister bewältigen. Bis dahin wird der Gesetzgeber das im AGG versehentlich eingeräumte Recht wieder gestrichen haben.
"Das passt zu diesem Gesetz, das von Pleiten, Pech und Pannen verfolgt zu sein scheint. Wir haben bei der Feier zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zwar schon gescherzt, dass es ja noch sein könnte, dass der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schickt, die große Koalition aufgrund der derzeitigen Streitereien auseinander bricht und dann das Gesetz einen dritten Anlauf im Bundestag nehmen muss. Aber mit dieser Variante einer Panne im Text haben selbst wir nicht gerechnet", erklärte Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL).
Quelle: PM Haufe aktuell: 13. Juli 2006 und www.kobinet-nachrichten.org
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