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Das neue Behindertengleichstellungsgesetz ist am 1. August 2006 in Kraft getreten. "Mit dem neuen Gesetz werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt. Die Landesregierung setzt damit ihre erfolgreiche Politik für Menschen mit Behinderungen konsequent fort", sagte Sozialministerin Dr. Marianne Linke (Die Linkspartei.PDS) dazu im Landtag.
Mit dem "Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen" sollen im Bereich der öffentlichen Hand Mecklenburg-Vorpommerns Gleichstellung und Barrierefreiheit verankert werden. Dazu Frau Dr. Linke: "Menschen mit Behinderungen benötigen verbriefte Rechte, um ihre Interessen auch im täglichen Leben durchzusetzen. Das harte Ringen um das Behindertengleichstellungsgesetz hat sich deshalb gelohnt." Die Sozialministerin bewertete das Gesetz zugleich als Beweis der Leistungsfähigkeit der Regierungskoalition, die sich darauf auch ohne vorherige Vereinbarung in der Koalitionsvereinbarung verständigt habe.
Das Gesetz schafft Vorgaben für zentrale Begriffe wie Benachteiligung, Behinderung oder Barrierefreiheit. Dazu Frau Dr. Linke: "Erstmals wird landesrechtlich definiert, was Barrierefreiheit heißt: dass Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe Zugang zu allen Lebensbereichen bekommen. Dies ist eine programmatische Kernaussage des Gesetzes, auf die Menschen mit Behinderungen sich berufen können."
Zur Gleichstellung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben regelt das Gesetz unter anderem ist den Einsatz von Gebärdendolmetschern und Kommunikationshilfen in der Verwaltung. Amtliche Bescheide, Vordrucke und Internetauftritte sollen schrittweise auf die Belange von Menschen mit Behinderungen abgestimmt werden. Stimmzettelschablonen werden Blinden und Sehbehinderten die Abstimmung bei Landtagswahlen erleichtern. Außerdem sichert und stärkt das Gesetz die Rechte von Behindertenverbänden, -vereinen und Selbsthilfeorganisationen als Interessenvertretungen. So ermöglicht es u. a. Verbandsklagen.
Der bei der Landesregierung seit dem Jahr 2000 angesiedelte Integrationsförderrat aus Vertretern von Behindertenverbänden, der Kommunalen Spitzenverbände, der Sozialverbände und der Liga der Wohlfahrtsverbände wird auf der Basis des neuen Gesetzes seine erfolgreiche Beratungsarbeit im Sinne der Menschen mit Behinderungen fortsetzen.
Die Kosten für das Gesetz betragen rund 200.000 Euro. Damit werden u. a. die Leistungen von Gebärdendolmetschern finanziert. In Mecklenburg-Vorpommern leben rund 250.000 Menschen mit anerkannten Behinderungen. Hinzu kommt eine erhebliche Anzahl von Menschen, die bisher keinen Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt haben. Insgesamt ist von etwa 275.000 Menschen mit Behinderungen im Land auszugehen.
Quelle: Sozialministerium MV, PM 245 vom 01.08.2006
Anmerkung d. Red.: Der Text des Gesetzes ist auf der Homepage www.netzwerk-artikel-3.info nachzulesen. Nun ist nur noch das Bundesland Niedersachsen ohne Behindertengleichstellungsgesetz.
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