Sie sind hier: www.NETZWERK-ARTIKEL-3.org \ netzinfo031 \ 011
In den späten Abendstunden des 25. August 2006 wurde in New York, die zeitgerechte Einigung für eine Konvention zu den "Rechten von Menschen mit Behinderungen" geschafft. Dies berichtete die Vizepräsidentin von Disabled Peoples’ International, Dinah Radtke aus Erlangen, aus New York. "Gestern Abend um 21.00 Uhr haben wir es geschafft, dass die Konvention verabschiedet wurde. Die Nacht davor, war bis 4.30 Uhr morgens verhandelt worden", berichtete Dinah Radtke. "Ich bin total froh und stolz, dass wir es geschafft haben, denn ich bin sicher, dass diese Konvention die Situation für behinderte Menschen in der Welt maßgeblich verbessern wird. Das ist ein Riesenerfolg", so die Rollstuhlnutzerin, die beim Zentrum für selbstbestimmtes Leben Behinderter in Erlangen arbeitet.
Für Dr. Sigrid Arnade, die für das NETZWERK ARTIKEL 3 in New York war, ist es ein besonderer Erfolg, dass auch behinderte Frauen in der Konvention deutlich sichtbar geworden sind. In den ersten Entwürfen der Konvention war die Menschenrechtsperspektive von "Behinderung" zwar recht gut verankert, aber die Diskriminierungen von Frauen mit Behinderung wurden nicht benannt. Auf diesem Hintergrund starteten das NETZWERK ARTIKEL 3 und der Sozialverband Deutschland (SoVD) bereits Ende 2004 eine Kampagne mit einer dreisprachigen Homepage, um behinderte Frauen in der geplanten UN-Konvention sichtbar zu machen ( www.un-behindertefrauen.org ). Ein zweigleisiges Vorgehen, das unter dem englischen Begriff "Twin-Track-Appoach" in der UN Geschichte machte, wurde gefordert: ein "eigener Frauenartikel" plus "Berücksichtigung in weiteren wichtigen Artikeln". Durch die intensive Lobbyarbeit behinderter Frauen weltweit und unterstützt durch die deutsche sowie durch viele andere Regierungen gelang es, dass sowohl ein eigener Frauenartikel (Artikel 6) als auch ein weitgehendes Gender-Mainstreaming in den Wortlaut der Konvention einflossen.
Der schwedische Außenminister Jan Eliasson, seit September 2005 Präsident der 60. Sitzungsperiode der UN-Vollversammlung, war einer der ersten Gratulanten. Auch wenn noch niemand exakt beurteilen kann, welchen Einfluss die Konvention im Alltag behinderter Menschen spielen kann, so ist doch einiges bemerkenswert.
"Die erste Konvention im neuen Millennium ist die schnellstverhandelste Menschenrechtskonvention und jene mit der größten Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen (mindestens 800)", berichtet die österreichische Menschenrechtsexpertin Marianne Schulze, die weiter ausführt: "Sensationell ist auch die Zustimmung zu einem Zusatzprotokoll, welches Individualbeschwerden vorsieht. Der Entwurf solcher Protokolle dauert normalerweise Jahre, manchmal ein Jahrzehnt."
Der Vorsitzende der Verhandlungsrunde zu einer UN-Behindertenkonvention, der Neuseeländer Don MacKay, dankte den Behindertenorganisationen für ihre Arbeit, berichtet die BBC. Sie haben den Prozeß gestartet und gemäß dem Motto "Nichts über uns, ohne uns" begleitet, resümiert er und blickt in die Zukunft: "Die Konvention wird die Staaten dazu zwingen, anders über Behindertenthemen zu denken."
Auch Kofi Annan, Generalsekretär der UN, begrüßte den Abschluss der Verhandlungen und nannte es "eine historische Errungenschaft für die weltweit rund 650 Millionen Menschen mit Behinderung". Er hoffe, so Annan, "dass diese lange überfällige Konvention der Beginn einer neuen Ära ist, in der sie die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie alle anderen" haben.
Doch bei aller euphorischen Stimmung sei das Ergebnis auch kritisch zu betrachten: "Die Durchsetzung der umfassenden Rechtsfähigkeit (‘Legal Capacity’) hat durch eine Blockade seitens China, Russland und der arabischen Länder eine Delle erlitten, da sie eine Fußnote eingefordert haben, die besagt, dass das Recht, umfassende Rechtsfähigkeit auszuüben, in diesen Ländern nicht gilt", erwähnt Schulze.
Doch Fußnoten sind in Menschenrechtskonventionen sehr selten und dies ist sichtlich ein Produkt der Bemühungen, in letzter Minute einen Kompromiss zu finden. Sie glaubt nicht, dass diese Delle mittelfristig Bestand hat, da sie von mehreren Seiten relativ leicht ‘auszuklopfen‘ sei. "Der Text ist nicht perfekt, aber das ist bei genauer Betrachtung kein einziger Rechtstext, nicht einmal die Menschenrechtserklärung", ruft sie in Erinnerung.
Die Freude über den Abschluss der Verhandlung in New York dürfte auch deswegen so groß sein, weil sie am 25. August gegen 18 Uhr "an einem eingerissen Seidenfaden hing", wie es Schulze bildhaft beschreibt. Die Zeit drängte. Manche strittige Punkte sollten ‘auf später’ verlegt werden, obwohl die Sitzung offiziell schon beendet sein hätte sollen. "Es wurden die Schlussbestimmungen verabschiedet, die unter anderem festhalten, wieviele Staaten die Konvention in ihre nationale Gesetzgebung übernehmen müssen (so genannte Ratifizierung), um die Konvention in Geltung zu setzen. Danach wurde ein Großteil des Implementierungsmechanismus beschlossen: d.h. es wird ein eigenes Komitee geben, dass die Einhaltung der Konventionsbestimmungen überwachen wird", berichtet Schulze weiter und informiert, dass noch nicht klar ist, in welcher Stadt dieses Komitee tagen wird, in New York oder in Genf. Danach wurden über eine Reihe von noch nicht beschlossenen Artikel der Konvention mittels des elektronischen Abstimmungssystems entschieden.
"Lasst uns feiern!", sprach dann der Präsident der UN-Generalversammlung. Vor Ort hat eine begeisterte Stimmung geherrscht.
Schulze berichtet folgendermaßen darüber: "Zu minutenlangem von zahlreichen Gebärdensprachen begleitetem Applaus wurde die Internationale Konvention für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Es ist ein historischer Moment, wie der Präsident der Generalversammlung völlig treffend meinte."
Auf der 56. Generalversammlung der Vereinten Nationen am 19. Dezember 2001 wurde beschlossen, ein Ad Hoc Komitee einzusetzen. Nun, nach fünf Jahren, liegt dieser Text vor und muss noch endgültig von der UN-Generalversammlung beschlossen werden. Ein exakter Termin dafür steht noch nicht fest. So groß die Freude der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Verhandlungsrunde in New York auch derzeit ist, aus derzeitiger Sicht ist noch nicht klar, welche Staaten diese Konvention überhaupt ratifizieren werden und welche konkreten Auswirkungen für behinderte Menschen diese Konvention im Alltag haben wird.
Quelle: UN/HGH/lad und www.kobinet-nachrichten.org vom 26.08.2006
aktualisiert:
