Sie sind hier: www.NETZWERK-ARTIKEL-3.org \ netzinfo031 \ 014
Kurzbericht über die Informationsreise der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen nach Schweden und Finnland vom 11.6.2006 bis 16.6.2006
Als Mitglieder einer Delegation der Bundesbehindertenbeauftragten hatten Marita Boos-Waidosch und Dieter Waidosch die Möglichkeit, die Situation für behinderte Menschen in Schweden und Finnland zu erkunden. Dabei sammelten sie auch wichtige Erkenntnisse für ein Leben Behinderter in der Gemeinde statt im "Heim". Im folgenden veröffentlichen wir den Kurzbericht von Marita Boos-Waidosch und Dieter Waidosch über die Ergebnisse der Reise.
Die Themenschwerpunkte waren:
Die Highlights zu den Themenschwerpunkten waren:
In zwei separaten Terminen mit Prof. Kent Ericsson, Pädagogikprofessor an der Universität Uppsala und Prof. Karl Grunewald, Kinder- und Jugendpsychiater, den "Vätern" einer menschenwürdigen Teilhabe behinderter Menschen in Schweden, wurden wir in diesen Themenbereich eingeführt. (Sehr lesenswert und erhellend und ein Muss für alle Politiker ist der Aufruf von Prof. Grunewald: Schließt die Anstalten für Menschen mit geistiger Behinderung! Alle können in der offenen Gesellschaft leben)
Schon vor ca. 25 Jahren wurden in Schweden die Weichen für eine unumkehrbare Abschaffung von Sondereinrichtungen aller Art (Heime, Anstalten, Sonderschulen etc.) gestellt und ein konsequenter Prozess für die Eingliederung in Regelsysteme eingeleitet und die dafür notwendigen Unterstützungsformen entwickelt. Diese Entwicklung wurde über die Jahre durch eine Reihe von Gesetzen nachdrücklich bestimmt und vorangebracht.
In Schweden wurden sämtliche Wohnheime für geistig und mehrfach behinderte Menschen konsequent abgeschafft. Persönliche Assistenz in der eigenen Wohnung ist auch für diesen Personenkreis die Regel.
Persönliche Assistenz für jegliche Art von Behinderung ist keine Sozialhilfeleistung, sondern wird einkommensunabhängig gewährt. Dies ist ein Rechtsanspruch.
Nach dem tatsächlichen Bedarf wird ein persönliches Budget ermittelt, das die behinderte Person erhält und damit ihre Assistenzleistungen selbständig und selbstbestimmt organisieren und bezahlen kann.
Bis zu 20 Stunden pro Woche ist die jeweilige Kommune Kostenträger, darüber hinausgehender Bedarf wird vom Staat finanziert. Die zuständige Verwaltungsbehörde für die Durchführung des Gesetzes zur persönlichen Assistenz ist die staatliche Sozialversicherungskasse.
Somit haben behinderte Menschen in ganz Schweden nur einen Ansprechpartner für die Sicherstellung und Finanzierung ihrer persönlichen Assistenz.
Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, die AssistentInnen vermitteln und verwalten. Unsere Delegation bekam die Gelegenheit, zwei besonders eindrucksvolle Organisationen in Stockholm kennenzulernen, die von behinderten Menschen selbst geleitet werden.
Das eine war STIL,
eine Assistenzgenossenschaft mit einem breitgefächerten Angebot vor allem für körperbehinderte Menschen. Unter anderem wird ein sogenannter Boss-Kurs angeboten, in dem die behinderten Arbeitgeber lernen, geeignete Assistenten zu finden, anzuleiten, zu verwalten etc.
Die andere war JAG.
JAG ist eine Organisation, die persönliche Assistenz für Menschen mit mehrfachen Behinderungen und eingeschränkten intellektuellen Fähigkeiten anbietet. Die Abkürzung "JAG" steht für "Gleichberechtigung, Assistenz und Teilhabe" und ist gleichzeitig das schwedische Wort für "ja". Geleitet und vertreten wird "JAG" durch neun Vorstandsmitglieder, die gemäß Satzung alle mehrfachbehindert sein müssen.
370 mehrfachbehinderte Menschen sind dort Kunden und erhalten persönliche Assistenz für eine selbständige Lebensführung in ihrem natürlichen Lebensumfeld, zugeschnitten auf ihre individuellen Bedürfnisse.
In der schwedischen Politik und Gesellschaft besteht Übereinstimmung über folgende Grundprinzipien:
Beim Treffen mit MitarbeiterInnen aus dem Ministerium für Bildung, Forschung und Kultur in Stockholm wurde deutlich, dass diese Prinzipien konsequent und pragmatisch auch in den Regelschulen umgesetzt werden. Unter vielem anderen gibt es ein staatliches Institut, das die Schulen bei diesen Aufgaben berät und unterstützt und das geeignetes Lehrmaterial für behinderte Schüler entwickelt und problemlos in den Regelschulen zur Verfügung stellt. Auch SchülerInnen mit geistiger Behinderung besuchen überwiegend die Regelschulen an ihrem Heimatort. Ohne Zustimmung der Eltern dürfen diese Kinder nicht in (ohnehin kaum noch vorhandene) Sonderschulen verwiesen werden.
Quelle: www.isl-ev.de vom 05.07.2006
aktualisiert:
