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Einem seit Geburt gehörlosen Schüler wurden 20.000 Dollar wegen Diskriminierung in der Schulklasse zugesprochen. Das australische Bildungsministerium muss 20.000 Dollar an Dylan Beasley (14 Jahre) wegen Diskriminierung während der drei Jahre Schulzeit an der Pearcedale Primary School (1999 bis 2003) zahlen.
In diesem Zeitraum wurde Dylan hauptsächlich in gesprochenem, geschriebenem und gebärdetem Englisch unterrichtet, was aber für ihn nahezu unmöglich zu verstehen war (da seine Muttersprache die australische Gebärdensprache ist - Anm. d. Red.).
Das Viktorianische Zivil- und Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass das Bildungsministerium Dylan aufgrund seiner Behinderung direkt und indirekt diskriminiert hat. Die Gerichtsvorsitzende Cate McKenzie sagte, dass Dylan in seiner Entfaltung in jeder Schulklasse eingeschränkt war.
McKenzie sagte: "Seine Teilnahme am Unterricht war stark beschränkt und ich akzeptiere, dass seine Frustation und Langeweile gestiegen wären". Dylans Mutter, Robyn Beasley, ebenfalls gehörlos, führte die Diskriminierungsbeschwerde im Namen ihres Sohnes. Dylan befindet sich nun im 8. Schuljahr des Mt Erin Secondary College, wo er von einer Dolmetscherin unterstützt wird, die ALLES in AUSLAN, die australische Gebärdensprache, übersetzt.
Übersetzung des Artikels aus "Herald Sun" von der ÖGLB-Redaktion;
Quelle: www.gleichstellung.at/news.php?nr=6944
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