Sie sind hier: www.NETZWERK-ARTIKEL-3.org \ netzinfo031 \ 032
Endlich gibt es barrierefreie Bescheide für blinde und sehbehinderte Menschen und Lorm-Dolmetscher für Taubblinde in Bayern, wo zwei neue Rechtsverordnungen in Kraft getreten sind. Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) hatte dies gemeinsam mit weiteren Verbänden und der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung seit drei Jahren gefordert.
Mit den Rechtsverordnungen "Barrierefreie Bescheide" und "Kommunikationshilfen" wird das seit 1. August 2003 geltende Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz "endlich mit Leben erfüllt", stellte die Landesvorsitzende des BBSB, Judith Faltl, fest. Für blinde und stark sehbehinderte Menschen bringt die Rechtsverordnung "Barrierefreie Bescheide" zum Beispiel die Möglichkeit, den Lohnsteuerbescheid oder Bescheide über die Gewährung von Sozialleistungen in einer behindertengerechten Form zu erhalten, zum Beispiel in tastbarer Blindenschrift, in MAXI-Druck (Großdruck für Sehbehinderte), zum Anhören auf Kassette oder CD. Für entsprechend ausgestattete und versierte Computerbenutzer wird es die Möglichkeit geben, Bescheide und Informationen per Email zu bekommen, wobei eine künstliche Sprachausgabe den Inhalt vorliest.
BBSB-Landesgeschäftsführer Christian Seuß betonte, dass mit dieser Rechtsverordnung die Selbstbestimmung und Unabhängigkeit blinder und sehbehinderter Menschen gestärkt wird. "Wer lässt sich schon gerne von Außenstehenden seinen Steuerbescheid vorlesen?", so Seuß. Fortschritte erwartet er auch für die Teilhabebedingungen der rund 150 taubblinden Menschen in Bayern, die jetzt im Verwaltungsverfahren das Recht haben, einen Lorm-Dolmetscher mitzunehmen. Das Lormen ist die Fingersprache taubblinder Menschen, mit deren Hilfe sie an der zwischenmenschlichen Kommunikation teilhaben
sch
Quelle: www.kobinet-nachrichten.org vom 01.09.2006
aktualisiert:
