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Warum wir in Deutschland dringend ein Antidiskriminierungsgesetz brauchen, musste kürzlich eine blinde Frau erleben, der der Zutritt zu einem Sindelfinger Freibad wegen ihrer Behinderung verwehrt wurde.
Einem Bericht der Sindelfinger Zeitung zufolge durfte Iris Eschenbacher nicht ins Sindelfinger Schwimmbad, weil die Badeordnung ihre fünfjährige Tochter nicht als Begleitperson anerkennt und eine Begleitperson gefordert wird.
Iris Eschenbacher ist dem Bericht zufolge blind und erzieht ihre fünfjährige Tochter alleine. Ins Sindelfinger Freibad durfte die 32-jährigen Physiotherapeutin allerdings nicht, was diese als Witz betrachtet, über den sie nicht lachen kann. "Ich bin eine Frau, die ihr Leben meistert, darf aber nicht mit meiner Tochter schwimmen gehen", wird sie zitiert.
An einem Sonntagnachmittag gegen 15 Uhr verwehrte ihr die Dame am Haupteingang dem Bericht zufolge erstmals den Eintritt ins Sindelfinger Freibad, weil im Ausweis der blinden Frau ein "B" für Begleitperson steht. Die Dame an der Kasse habe ihr gesagt, dass ihre Tochter zu klein sei, um auf sie aufzupassen. Dabei sei es doch anders herum. "Ich bin für meine Tochter verantwortlich", so Iris Eschenbacher. Die Dame sei aber hart geblieben, worauf sich Iris Eschenbacher beim Bäderamt beschwerte. Zu ihrer Überraschung erhielt die Kassenfrau volle Rückendeckung von Amtsleiter Peter Riedel: "Sie hat alles richtig gemacht. Ohne Begleitperson darf ein behinderter Mensch mit entsprechendem Vermerk im Ausweis das Bad nicht betreten", wird dieser in der Sindelfinger Zeitung zitiert.
omp
Quelle: www.kobinet-nachrichten.org 07.07.2006