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Die vor allem auch in der Behindertenpolitik äußerst umstrittene Föderalismusreform ist zum 1. September in Kraft getreten. Mit dem größten Verfassungsumbau seit 1949 treten 21 Grundgesetzänderungen für die Föderalismusreform in Kraft, mit denen die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern in vielen Bereichen neu geregelt werden.
Das Gesetzespaket wurde am 31. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, so dass es zum 1. September wie geplant in Kraft treten konnte. Von den Behindertenverbänden war vor allem kritisiert worden, dass mit der Reform das Heimrecht auf die Länder verlagert werde und wichtige Elemente des Behindertengleichstellungsgesetzes ausgehebelt und auf die Länderebene verlagert werden. Dies betrifft unter anderem die Beteiligung der Behindertenverbände bei Maßnahmen im Verkehrsbereich und die barrierefreie Gestaltung neuer Gaststätten.
Mit der Neuregelung büßt der Bundesrat einem tagesschau-Bericht zufolge an Macht ein, da die Länderkammer durch eine Reduzierung der zustimmungspflichtigen Gesetze an Blockade-Möglichkeiten verliert. Die Quote der Bundesgesetze, zu dem der Bundesrat "Ja" sagen muss, soll damit von jetzt 60 Prozent auf 30 bis 40 Prozent sinken. Dafür werden Bundestag und Länderparlamente gestärkt, weil sie bei mehr Gesetzen als bisher das letzte Wort haben.
Die neuen Regeln sollen dem Bericht zufolge die Gesetzgebungsverfahren beschleunigen. Erstmals wird im Grundgesetz das Recht der Länder festgeschrieben, von der Gesetzgebung des Bundes abzuweichen. Dies soll zu mehr "Wettbewerbsföderalismus" führen. Heute treten zunächst die Grundgesetzänderungen selbst in Kraft. Die Begleitgesetze sollen Zug um Zug folgen. Demnächst werden auch die Gespräche über die zweite Stufe der Föderalismusreform beginnen, die die Finanzbeziehungen neu regeln soll, berichtete die tagesschau.
opmp
Quelle: www.kobinet-nachrichten.org vom 01.09.2006
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