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08.06.2003 - 9:32
Recht auf weibliche Pflegekräfte
Mulfingen (kobinet) Immer wieder verweisen Kostenträger behinderte Frauen auf die «billige» Versorgung durch Zivildienstleistende. Der Einsatz von hauptamtlichen, weiblichen Pflegekräften sei mit unverhältnissmäßigen Mehrkosten verbunden. Das ist laut Schellhorn (siehe BSHG-Kommentar, 16. Auflage, 2002, Seite 66, 17a) nicht korrekt, meint Elke Bartz, Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA). «Wir haben immer wieder Anfragen verzweifelter Frauen, die auf keinen Fall von Männern gepflegt werden wollen. Teilweise haben sie sexuellen Missbrauch erfahren müssen, oder fürchten sich davor, eines Tages Opfer zu werden.» Keine nichtbehinderte Frau würde Situationen ausgeliefert, in denen bekanntermaßen die Missbrauchsquote sehr hoch ist. Behinderte Frauen würden ausschließlich aus Kostengründen von einigen Sozialhilfeträgern unnötigerweise zu potenziellen Opfern gemacht. Ihnen drohen die Sozialhilfeträger, sich entweder mit der Hilfe von Zivis zu begnügen, oder sich nach einem Heimplatz umzusehen. Schellhorn in seinem Kommentar: «Angemessen ist der Wunsch einer Hilfeempfängerin, dass bei einer notwendigen ambulanten Pflege, die sich auch auf den Intimbereich erstreckt, weibliche Pflegekräfte eingesetzt werden und sie nicht auf die kostengünstigere Pflege durch Zivildienstleistende verwiesen wird (Hess. VGH, NDV 1988,188)» hjr |
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