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06.08.2003 - 13:55
Abgeordnetenbefragung zum
Antidiskriminierungsgesetz
«Angesichts der Tatsache, dass es immer noch vorkommt, dass behinderte Menschen in Gaststätten nicht bedient, von der Anmietung von Ferienwohnungen ausgeschlossen werden, der Abschluss eines Versicherungsvertrages verweigert wird und wie erst kürzlich nicht im Flugzeug mitgenommen werden, ist es ein Hohn, dass die Bundesjustizministerin keine Notwendigkeit der Aufnahme Behinderter in das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz sieht. Gerade im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen bedarf es eines klaren Signals, dass die Benachteiligung behinderter Menschen nicht mehr akzeptabel ist», erklärte Ottmar Miles-Paul, Koordinator der Kampagne vom NETZWERK ARTIKEL 3. Die Verbände erwarteten nun von den einzelnen Bundestagsabgeordneten, dass diese Farbe bekennen und sich hinter die Aufnahme von behinderten Menschen in das ohnehin aufgrund einer EU-Richtlinie zur Vermeidung von Diskriminierungen aufgrund der Rasse und Herkunft zu schaffende Gesetz stellen. «Nicht nur, dass die rot-grüne Bundesregierung mehrfach versprochen hat, behinderte Menschen ins zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz mit aufzunehmen, so ist es völlig unverständlich, warum das, was in einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums von Ende 2001 vorgesehen war, heute plötzlich nicht mehr gelten soll. Denn damals waren behinderte Menschen als vor Diskriminierungen zu schützende Gruppe im Gesetzesentwurf selbstverständlich mit aufgenommen», so Miles-Paul. hjr |
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