24.07.2002 - 18:22:21
Marburg (kobinet) Blinde und sehbehinderte Menschen
haben bald ungehinderten Zugang zu den Internetseiten der Bundesbehörden. Die
Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) ist am Mittwoch (24.7.) in
Kraft getreten. Nur einen Tag vorher war die Verordnung nach Paragraph 11 des
Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes vom Bundesminister des Innern im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. «Das ist ein Erfolg gerade auch unserer
Arbeit», freut sich Jens Bertrams, Vorsitzender des Arbeitskreis Barrierefreies Internet
(AKBI).
Für den uneingeschränkten Zugang Behinderter zur Information
hat der Arbeitskreis Barrierefreies Internet (AKBI) seit dem Sommer 1998
gekämpft. Mit der neuen Vorschrift sieht Bertrams «endlich Licht am Ende des
Tunnels». Die BITV gibt den Bundesbehörden einen Standard für ihre
Internetseiten vor. Alle neuen Web-Angebote müssen nach diesen Regeln
barrierefrei gestaltet werden. Bestehende Webseiten müssen bis zum 31. Dezember
2005 von Zugangshürden befreit werden, die Blinde und Sehbehinderte
ausschließen.
«Damit verwirklicht die Bundesregierung ihr im
Behindertengleichstellungsgesetz gegebenes Versprechen eines ungehinderten
Zugangs zur Information», stellt Bertrams fest. Der AKBI-Vorsitzende sieht in
der Informationsfreiheit eine unerlässliche Vorausetzung für die
gleichberechtigte Teilhabe Behinderter am demokratischen
Diskurs.
Sehbehinderte und Blinde informieren sich im Internet mit Hilfe
sprechender Computer oder Brailleschriftzeilen. Diese «Screenreader» oder
«Textbrowser» setzen nur Texte in synthetische Sprache oder die ertastbare
Blindenschrift um. Bilder und Grafiken müssen also mit Text hinterlegt sein,
damit der blinde User sie wahrnehmen kann. Probleme bereiten Menschen mit
Sehbeeinträchtigungen auch Javascripts, Flash und PDF-Downloads. Sie sollen
Sehbehinderte und Blinde künftig nicht mehr von wichtigen Informationen der
Bundesbehörden ausschließen.
Bertrams hofft, dass von der neuen
Verordnung eine Signalwirkung auch auf andere Bereiche ausgeht. «Die Länder und
Kommunen werden nachziehen müssen. Aber auch private Anbieter von Webseiten
sollten sich überlegen, ob unnötige Einschränkungen ihrer Internetangebote
sinnvoll sind.»
hjr