05.08.2002 - 14:00:28
Berlin (kobinet) Einen Gesetzentwurf für die Änderung
des Urheberrechts hat die Bundesregierung beschlossen. Das neue Gesetz sieht
besondere Bestimmungen für behinderte Menschen vor. «Die Integration Behinderter
geht vor und ist privilegiert», heißt es seitens des
Bundesjustizministeriums.
Neu in das Gesetz eingefügt wurde eine
sogenannte Schrankenregelung zugunsten behinderter Menschen. Das kann
beispielsweise den Kopierschutz auf einer Literatur-CD betreffen, die für blinde
und sehbehinderte Menschen mit einer speziellen Texterkennungssoftware lesbar
gemacht werden muss. «Die Hersteller sollen verpflichtet werden, die technischen
Möglichkeiten und Mittel zu schaffen, den Inhalt von Datenträgern für behinderte
Menschen verfügbar zu machen», erklärte Christian Arns, Pressesprecher des
Bundesjustizministeriums gegenüber kobinet. Dies, so sieht der Gesetzentwurf
vor, könne konkret für Blinde und Sehbehinderte bei einem Werk der Literatur
etwa die Aufnahme auf Tonträger oder die Übertragung in Blindenschrift umfassen.
Auch die Verbreitung der hergestellten Vervielfältigungstücke soll für Menschen
mit Behinderungen künftig zulässig sein. Diese Vervielfältigungen dürfen jedoch
nicht einem «Erwerbszweck» dienen, so Arns. In einem neu eingefügten Paragrafen
45 a sollen diese «Privilegien für die Integration Behinderter» geregelt
werden.
Weiterhin sollen Musikunternehmen kopiergeschützte CDs verkaufen
dürfen. Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin: «Solche CDs müssen allerdings
deutlich gekennzeichnet sein, damit die Verbraucher das wissen und sich darauf
einrichten können. Niemand soll die Katze im Sack kaufen und erst zuhause
merken, dass die neue CD nicht kopiert werden kann.» Das neue Gesetz verbietet
es, den Kopierschutz zu knacken und bezieht auch die Herstellung und die
Verbreitung der sogenannten «Hacker-Software» in das Verbot mit ein. Um die
Daten für Behinderte nutzbar zu machen, darf der Kopierschutz jedoch übergangen
oder muss vom Hersteller entfernt werden.
«Selbstverständlich darf sich
jeder von seiner Lieblings-CD eine Kopie zum Beispiel für seinen CD-Player im
Auto brennen», so die Justizministerin. Wenn sich beispielsweise ein Schüler
Software aus dem Internet herunterlädt, um einem Klassenkameraden ein
geschütztes Musikstück zu kopieren, bleibt dies straffrei. «Uns geht es nicht um
die Kriminalisierung solcher Verstöße, sondern um die gewerblichen
Rechtsverletzer», betont Däubler-Gmelin.
Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung wird an den Bundesrat übermittelt. Damit, so Arns, sei
gesichert, dass sich der nächste Bundestag nach der Wahl am 22. September mit
dieser Gesetzsnovelle befassen muss.
hjr
Download des Entwurfs der
Bundesregierung für ein «Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft»: www.bmj.bund.de/images/11476.pdf (PDF-Datei)