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22.11.2002 - 10:04
Ausführungsgesetz zur sozialen Grundsicherung
beschlossen
Hannover (kobinet) Als einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut begrüßt Niedersachsens Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht das Gesetz zur sozialen Grundsicherung. Vom 1. Januar 2003 an sichert das Gesetz älteren Menschen und schwerbehinderten Erwachsenen ein Grundeinkommen. Das Ausführungsgesetz hat der Niedersächsische Landtag jetzt beschlossen. Viele ältere Menschen, vor allem Frauen mit geringem Einkommen, berichtet die Ministerin, machen Sozialhilfeansprüche oft nicht geltend. Sie möchten nicht als Bittsteller auftreten oder haben Angst, dass ihre Kinder oder Verwandte für den Unterhalt aufkommen müssen. Auch behinderte Menschen, die im eigenen Haushalt leben oder mit Angehörigen, erhielten mit dem Gesetz eine eigene finanzielle Absicherung. Das Gesetz über die bedarfsorientierte Grundsicherung war Teil der Rentenreform. Anspruch auf Grundsicherung haben Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder über 18-Jährige, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden täglich zur Verfügung stehen. Der Grundsicherungsbedarf errechnet sich wie in der Sozialhilfe aus dem Regelsatz, den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, etwaigen Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung, einer Pauschale zur Abdeckung einmaliger Bedarfe und einem Mehrbedarf für schwerbehinderte Menschen mit festgestellter Gehbehinderung. Vor einer Bewilligung sind zunächst eigenes Einkommen und Vermögen der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie das der Ehepartner oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft einzusetzen. Die Differenz zwischen dem errechneten Bedarf und dem Einkommen wird als Grundsicherungsleistung gezahlt. Insgesamt ergibt dies ein Leistungsvolumen von durchschnittlich 608 €uro monatlich. Kinder und Eltern anspruchsberechtigter Personen werden nur herangezogen, wenn ihr steuerliches Einkommen 100.000 €uro jährlich übersteigt. Beantragt werden kann die Grundsicherung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie bei der Region Hannover. Alle älteren Menschen, die für die Grundsicherung in Frage kommen, erhalten unaufgefordert Antragsformulare. Die Zahlung der Grundsicherung beginnt mit dem Monat der Antragstellung, frühestens ab Januar 2003. Nachzahlungen sind nicht möglich, deshalb sollten Anträge rechtzeitig gestellt werden. Bewilligt wird die Grundsicherung in der Regel für ein Jahr. Für die Weiterbewilligung muss rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt werden. Auskünfte und Unterstützung gibt es auch bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger. hjr Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Grundsicherungsgesetz geben das Faltblatt und die Broschüre «Die neue Grundsicherung», die angefordert werden können unter: Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales, Postausgangsstelle, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2, 30159 Hannover, eMail: postausgangsstelle@mfas.niedersachsen.de, Internet: http://www.mfas.niedersachsen.de/. |
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