Logo der kobinet nachrichten

   
30.11.2002 - 12:39
Hilfsmittelversorgung dauerhaft sichern

Berlin (kobinet) In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen beim Deutschen Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf soll die Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen bei häuslicher und stationärer Pflege dauerhaft gesichert und damit Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre entgegengewirkt werden. Gleichzeitig soll geklärt werden, ob die Hilfsmittelversorgung in die Zuständigkeit der Pflegeversicherung oder der Krankenkassen fällt.

Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung ist die Zuständigkeit der Pflegeversicherung bei der Hilfsmittelversorgung nachrangig gegenüber der Zuständigkeit der Krankenkassen. Der AOK-Bundesverband dagegen meint, dass dies im Einzelfallentscheidung zu entscheiden sei. Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Verfahrensweisen soll gesetzlich geregelt werden, dass zu Lasten der Pflegeversicherung kein Hilfsmittel bewilligt oder abgerechnet werden darf, das im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgeführt ist. Darüber hinaus sollen nach Auffassung des Bundesrates vertragliche Vereinbarungen der Pflegekassen mit den Heimträgern über die Ausstattung der stationären Pflegeeinrichtungen mit Hilfsmitteln zwingend notwendig sein.

Der Gesetzentwurf wird der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. hjr

 

© 2002 kobinet-nachrichten

Ihr E-Mail-Kontakt zur Geschäftsstelle:
hgh@netzwerk-artikel-3.de
 nach oben zurück 
  Inhalt  
 Drucken 
 Fenster schließen 

Page maintained by
Rolf Barthel   am 07.12.02
 

Diese Seite wurde aktualisiert am  Mittwoch, 16.07.2003, 22:52