NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

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Aktuellen Stand zum Thüringer LGG (März 2004)

Im vergangenenen Jahr wurden ein Gesetzentwurf der PDS-Fraktion und ein Entwurf der SPD-Fraktion in zwei Lesungungen mit heftigen Abwehrreaktionen der CDU-Fraktion im Landtag abgeschmettert. Der im Januar 2003 angekündigte Regierungsentwurf hat das Licht der Öffentlichkeit nie gesehen und liegt damit bis heute nicht vor.

Seit März 2003 gibt es auch die Aussage der Landesregierung, dass es in Thüringen in dieser Legislaturperiode kein Gleichstellungsgesetz geben wird. Begründet wird die Absage mit fehlenden finanziellen Mitteln.

Im Januar 2004 äußerte sich Thüringens Sozialminister Dr. Zeh noch einmal in der Öffentlichkeit zu einem Gleichstellungsgesetz, nachdem ein abgespeckter Entwurf nochmals von der SPD-Fraktion in den Landtag eingebracht und wiederum abgelehnt wurde. In einer Presseinformation vom 30.1.04 (Thüringer Allgemeine) heißt es, "daß die Landesregierung nicht grundsätzlich gegen ein Gleichstellungsgesetz sei, aber eigentlich brauche man es nicht, da die Situation vieler Behinderter in Thüringen besser sei als anderswo".

Das Außerparlamentarische Bündnis für die Gleichstellung behinderter Menschen in Thüringen hat einen Wahlprüfstein zur Gleichstellung erarbeitet und wird die Antworten in einer Veranstaltung am 3. Mai öffentlich auswerten und die Forderung nach Verabschiedung eines wirkungsvollen LGG erneuern.
Zum anderen versuchen sie mit der Einbeziehung von weiteren Verbänden, Gruppen und Einzelpersonen das Bündnis zu stärken - siehe auch  www.gleichstellung2000.de 


Ihr E-Mail-Kontakt zur Geschäftsstelle:
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Rolf Barthel   am 25.03.04
 

Diese Seite wurde aktualisiert am  Donnerstag, 25.03.2004, 05:23