Informiert über
Im vergangenenen Jahr wurden ein Gesetzentwurf der PDS-Fraktion und ein
Entwurf der SPD-Fraktion in zwei Lesungungen mit heftigen
Abwehrreaktionen der CDU-Fraktion im Landtag abgeschmettert. Der im Januar
2003 angekündigte Regierungsentwurf hat das Licht der Öffentlichkeit nie
gesehen und liegt damit bis heute nicht vor.
Seit März 2003 gibt es auch
die Aussage der Landesregierung, dass es in Thüringen in dieser
Legislaturperiode kein Gleichstellungsgesetz geben wird. Begründet wird
die Absage mit fehlenden finanziellen Mitteln.
Im Januar 2004 äußerte
sich Thüringens Sozialminister Dr. Zeh noch einmal in der Öffentlichkeit
zu einem Gleichstellungsgesetz, nachdem ein abgespeckter Entwurf
nochmals von der SPD-Fraktion in den Landtag eingebracht und wiederum
abgelehnt wurde. In einer Presseinformation vom 30.1.04 (Thüringer
Allgemeine) heißt es, "daß die Landesregierung nicht grundsätzlich gegen
ein Gleichstellungsgesetz sei, aber eigentlich brauche man es nicht, da
die Situation vieler Behinderter in Thüringen besser sei als anderswo".
Das Außerparlamentarische Bündnis für die Gleichstellung behinderter
Menschen in Thüringen hat einen Wahlprüfstein zur Gleichstellung
erarbeitet und wird die Antworten in einer Veranstaltung am 3. Mai
öffentlich auswerten und die Forderung nach Verabschiedung eines
wirkungsvollen LGG erneuern.
Zum anderen versuchen sie mit der Einbeziehung von weiteren Verbänden, Gruppen und Einzelpersonen das Bündnis
zu stärken - siehe auch www.gleichstellung2000.de
Diese Seite wurde aktualisiert am Donnerstag, 25.03.2004, 05:23 |