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Berlin (kobinet) Zum Thema «Weitgehend
unbeachtet - Agenda 2010 und die Pflege» hat der ehemalige Bundestagsabgeordnete
der PDS, Ilja Seifert, einen Artikel in der aktuellen monatlich erscheinenden
PDS-Mitgliederzeitschrift DISPUT (10/03) veröffentlicht. Seifert greift darin
zahlreiche Anregungen aus der Behindertenbewegung auf, mit denen er Einfluss
nehmen will auf die Orientierung der laufenden Programmdebatte in der PDS. Auf
ihrem bevorstehenden Parteitag am 25. und 26. Oktober in Chemnitz will die PDS
ihr neues Grundsatzprogramm, über das in den Gliederungen der Partei fünf Jahre
diskutiert wurde, beschließen.
Kernaussage von Seiferts Artikel ist,
dass Pflege und Assistenz der individuellen Persönlichkeitsentfaltung und der
Teilhabeermöglichung der einzelnen Betroffenen dienen muss. Ausdrücklich stellt
der behindertenpolitische Sprecher der PDS in seinem Beitrag einen untrennbaren
Bezug zwischen dem Würde-Konzept des Grundgesetzes (Art. 1) und dem
Sozialstaatsprinzip her. Mit Genehmigung des Autors dokumentiert
kobinet-nachrichten den Artikel nachstehend im Wortlaut. hjr
Pflege
muss Persönlichkeit entfalten und Teilhabe ermöglichen helfen
Von
Ilja Seifert
Sozialabbau hat einen Namen: «Agenda 2010». Unter
diesem Logo ist die Bundesregierung dabei, den Sozialstaat abzuschaffen. Äußerst
geschickt lenkt sie die öffentliche Debatte - auch den Protest - auf wenige
Punkte. Die kann jede/r nennen: Hartz-Gesetze, Rürup-Konzepte, Arbeitslosenhilfe
II, «Gesundheitskonsens», Demographie- bzw. Nachhaltigkeitsfaktor. Die in der
Öffentlichkeit geführte Debatte scheint mir allerdings häufig weniger Kenntnis
als vielmehr Bekenntnis vermitteln zu wollen.
Besonders deutlich wird
das, wenn nachgefragt wird. Da stellt sich nämlich - leider - oft heraus, dass
in Bezug auf andere Felder des Sozialabbaus wenig oder gar keine Kenntnis
vorhanden ist. So weiß kaum jemand, was es mit dem Kürzel SGB XII (Zwölftes
Sozialgesetzbuch) auf sich hat. Dabei handelt es sich um eine Neufassung des
Bundessozialhilfegesetzes (BSHG). Dabei war es seinerzeit - vor rund vierzig
Jahren - so etwas wie der «Schlussstein» bei der Errichtung des Sozialstaats
BRD. Wenn dieses Gesetz, das eine am Bedarf der/des Einzelnen ausgerichtete
Versorgung in Notsituationen garantiert, jetzt zur Disposition steht, kann das
ganze Gebäude einstürzen. Manchmal kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren,
dass es sogar einstürzen soll.
Irreführende
«Sozialstaats»-Rhetorik
In irreführender Rhetorik behauptet der
Kanzler unermüdlich, dass er die «Kernelemente des Sozialstaats» erhalten wolle
und deshalb Einschnitte - man liest/hört das dann wie «Auswüchse» - vornehmen
müsse. Viele Medien schüren diese Missbrauchsdebatte, indem sie Einzelfälle
gewaltig aufbauschen. Über den Missbrauch der Reichen, über ihre Steuerflucht,
ihr asoziales Lifestyle- und Jetsetgehabe, ihren Widerstand gegen die
Verbesserung der rechtlichen und tatsächlichen Lage sogenannter «Schwacher»
reden sie bestenfalls als Kavaliersdelikt. Viel öfter aber im bewundernden Ton.
Warum bewundern sie nicht viel mehr diejenigen, die mit schlechten
Ausgangsbedingungen und wenig Geld ehrlich, hilfsbereit und/oder einfach nur
anständig leben?
Über die Abschaffung des Bedarfsdeckungsprinzips redet
(fast) niemand. Aber darum geht es beim SGB XII. Wenn das der Kassenlage der
Kommune anheim gestellt wird, muss man ja befürchten, dass Menschen, die
Sozialhilfe beantragen, z.B. in Berlin noch etwas hinbringen müssen, nicht aber,
dass ihnen geholfen wird. Oder wenn bei der Hilfe zur Pflege die drei Worte «und
sonstige Verrichtungen» aus dem Leistungskatalog gestrichen werden sollen. So
schafft sich die Bürokratie einen abgeschlossenen Katalog. Wer irgendetwas
braucht, was nicht in dieses starre Schema passt, bekommt nichts. Als wenn das
Leben - beispielsweise das Leben mit Assistenzbedarf - in irgendein Schema zu
pressen wäre. Oder wenn die Einkommensfreigrenzen drastisch abgesenkt werden:
Das hat zur Folge, dass niemand mehr Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII
haben wird, der arbeitet. Das schlägt aller Gesetzes-Lyrik den Boden weg, die
gebetsmühlenartig betont, dass beispielsweise Menschen mit Behinderungen
erwerbstätig sein sollen. Häufig können sie es aber nur mit Hilfe personaler
Assistenz. Die könnte/müsste meist aus der «Hilfe zur Pflege» bezahlt werden.
Wegen des Einkommens erhält man sie aber nicht. Weil man sie nicht erhält,
bleibt man ohne Einkommen. Wird man anspruchsberechtigt, bleibt man von der
Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen. So werden Teufelskreise geschaffen.
Assistierende Pflege als Beispiel
Dieser Beitrag will
sich auf das Thema «Pflege» bzw. Assistenz beschränken. Er meint aber durchaus,
dass an dieser konkreten Lebenslage viele ähnlich schwierige Situationen
exemplarisch mitgedacht werden können.
Jeder Mensch braucht hin und
wieder fremde Hilfe. Allerdings wird sie in verschiedenen Lebenssituationen gern
unterschiedlich benannt. Bei Säuglingen scheut sich niemand, von «Pflege» zu
sprechen. Nach schweren Unfällen oder Operationen auch nicht. Und schließlich im
Alter. Da jedoch finden wir schon sprachliche Abstufungen. Jedenfalls erlebe ich
nicht selten, dass Betroffene eher von «gelegentlicher Unterstützung», von
«helfenden Handreichungen» usw. reden. Es wäre ihnen peinlich, sich als
«pflegebedürftig» zu bezeichnen. So geht es auch vielen Menschen, die aufgrund
von Behinderungen ihr Leben lang auf die Hilfe Anderer angewiesen sind. Niemand
möchte gepflegt werden müssen. Pflege macht anhängig. Unselbständig. Wer Pflege
braucht, ist/scheint schwach.
Dabei gibt es keinen Grund, Pflege als
etwas außergewöhnliches, gar abzulehnendes zu betrachten. In ihr drückt sich ein
Teil dessen aus, was das soziale, das gesellschaftliche an uns Menschen
ausmacht: Wir brauchen einander.
Liegt die Aversion vielleicht daran,
dass unter Pflege eher medizinische «Verrichtungen» verstanden werden? Diesem
Fehlverständnis leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) - und noch mehr ihre
Handhabung - massiv Vorschub.
Eigentlich geht es aber nur zu einem
geringen Teil um «Verrichtungen». Noch weniger um «abrechenbare Leistungen». Im
wesentlichen besteht Pflege aus assistierender Zuwendung, aus Anwesenheit.
Daraus, erforderliche Hilfe zu geben, wann, wo und in welchem Umfang sie
benötigt wird. Wann, wo und wie das ist, weiß am besten, wer die Unterstützung
braucht. Weniger, wer sie gibt.
Assistenzbedarfe lassen sich nicht
mit Dienstplänen regeln
Pflege, der Bedarf an assistierender Hilfe,
lässt sich nicht an institutionelle Abläufe binden. Wer kann Toilettengänge
planen? Womöglich auf Wochen im Voraus? Und wie ließen sich psychische
Schwankungen - beispielsweise Phasen, in denen man nicht allein sein sollte -
mit einem Dienstplan regeln?
Wer das Pflegen anderer zum Beruf wählt,
leistet schwere Arbeit. Körperlich und psychisch. Das ist aller Anerkennung
wert. Aber immer neue Abrechnungszwänge hindern regelrecht daran, das zu tun,
wozu man sich berufen fühlt. Zu tun, was eigentlich gebraucht würde: Mit den zu
pflegenden Frauen und Männern zu reden, ihnen Wege zu öffnen, ihre
Persönlichkeit zu entfalten, ihnen Teilhabe am Gemeinschaftsleben zu
ermöglichen. Personalnot ist Alltag in Pflegeeinrichtungen. Eben, weil die Zeit
mit Papierbergen verplempert werden muss. Weil keine Zeit für Zuwendung ist.
Bei guter Assistenz, die auch Pflege genannt werden kann, gibt es keinen
Grund, sich unüblicher Verhaltensweisen zu schämen, die in bestimmten
körperlichen oder psychischen Eigenheiten eines Individuums liegen. Wer
spastisch gelähmt ist, braucht eben sehr lange beim Sprechen. Und oft fließt
Speichel unkontrolliert aus dem Mund. Na und? Hat dieser Mensch geringere Würde?
Ist ihr/sein Leben gar weniger wert? Wohl nicht.
Wer inkontinent ist,
kann nasse Hosen bekommen. Sensible Assistenten sorgen unauffällig für Abhilfe.
Dazu müssen sie aber im rechten Moment und am richtigen Ort sein (können). Auch
unterwegs. Auf Arbeit. Im Sportstadion. Im Theater. Beim Besuch von Freunden.
Beim Studium. In der Selbsthilfegruppe. Im Kirchenchor. Auch mal beim Eis-Essen.
Eben überall, wo Teilhabe stattfindet.
Würde-Konzept und
Sozialstaats-Prinzip bedingen einander
Das wäre «Pflege» fernab der
heute «abrechenbaren» SGB-XI-«Leistung». So würde Pflege zur Assistenz für
Persönlichkeitsentfaltung und Teilhabeermöglichung. Ein hohes Ziel. Ein
lohnendes Vorhaben. Ein weiter Weg.
Denn in der Praxis ist nicht einmal
eine «satt-sauber-trocken-Garantie» gegeben. Tatsache ist, dass heutzutage
Menschen - häufig in Einrichtungen -, die auf ständige Pflege angewiesen sind,
nicht selten an Druckgeschwürden (Decubita) oder Austrocknung sterben. Dass
ihnen in ihrer letzten Lebensphase große Zuwendung zuteil wurde, darf getrost
bezweifelt werden. Also: Die Angst vor Pflegebedürftigkeit hat durchaus reale
Gründe.
Ich mache dafür am wenigsten diejenigen verantwortlich, die als
Pflegekräfte arbeiten. Sei es professionell, sei es ehrenamtlich. Das Problem
liegt in den Strukturen. Die wiederum sind Ausdruck dessen, was die herrschenden
Kräfte bereit sind, an Mitteln einzusetzen. Wenn sie jetzt sogar in neuesten
Grundgesetz-Kommentaren beginnen, die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1)
in Frage stellen zu lassen, ist diesbezüglich Schlimmes zu befürchten. Der
Sozialabbau geht mit der Beschädigung des Würde-Konzepts, das bisher die
tragende Idee des Grundgesetzes war, einher. Eins bedingt das andere. Deshalb
ist die Verteidigung des Sozialstaats-Prinzips ein Schutz vor der Aushöhlung des
Würde-Konzepts. Und die Unantastbarkeit der Würde jedes einzelnen Menschen - in
jeder Lebensphase und -situation - erschwert den Behinderern die Abschaffung des
Sozialstaats.
Solange «Pflegebedürftigkeit» - ich spräche lieber von
Assistenzbedarf - vorrangig als Kostenfaktor behandelt wird, ist echte Abhilfe
nicht zu erwarten. Daraus folgt nämlich die hanebüchenen Vorstellung, hier könne
«gespart» werden! Hier könnten private Versicherungen helfen (d.h.: daran
verdienen!). Pflege sei ein individuelles Risiko. Oder gar: Pech gehabt.
Der Entwurf für ein Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) weist leider
genau in die falsche Richtung. Beispielsweise auch damit, dass die Heranziehung
von Familienangehörigen bei der Finanzierung sozialer Leistungen (z.B. für
Pflege) wesentlich schärfer gehandhabt werden soll. Auch die diversen
Kommissionen - ob unter Herrn Rürup von der Regierung eingesetzt oder unter
Herrn Herzog von der Union beauftragt - gehen davon aus, im Pflegebereich
«sparen» zu können. Welch fatale Fehlleistung!
Assistierende Pflege
als «Job-Maschine»
Wer wirklich menschenwürdige Verhältnisse für
diejenigen schaffen will, die Assistenz brauchen, um ihre Persönlichkeit
entfalten und am Gemeinschaftsleben teilhaben zu können, muss als erstes dafür
sorgen, dass mehr - und gut motivierte - Menschen diese Arbeit leisten können.
Hier bestehen bereits massenhaft Arbeitsplätze. Sie müssen aber besetzt werden!
Und es werden - vor allem im ambulanten Bereich - noch zehntausende neue
gebraucht. Assistenz ist eine «Job-Maschine» par excellence.
Die
Tatsache, dass fünf Jahre nach der Ausbildung nur noch 20% der Pflegerinnen und
Pfleger in diesem Beruf arbeiten, ist ein Alarmsignal erster Ordnung. Die
meisten gehen, weil sie es weder mit ihrem Berufsethos noch mit ihrem Gewissen
vereinbaren können, dass sie kaum Zeit für Zuwendung finden. Sie müssen (für
sich) familienfeindliche Dienstzeiten hinnehmen und haben oft unverantwortlich
hohe Überstunden-«Konten». Sie hetzen von einem «Fall» zum anderen, ohne die
Menschen auch nur ruhig ansehen, geschweige denn anhören zu können. Sie müssen
Abrechnungen über Abrechnungen schreiben, sollen gerichtsverwertbare
Verzichtsversicherungen einholen und den Betroffenen kostensenkende, sogenannte
«pflegeerleichternde Maßnahmen» aufschwatzen. Das sind dann Magensonden, wenn
das Kauen und Schlucken «zu lange» dauert. Windeln oder Dauerkatheder, wenn
jemand «zu oft» zur Toilette muss ...
Individuelle
Persönlichkeitsentfaltung und gesellschaftliche Teilhabe, das Würde-Konzept des
Grundgesetzes und sein Sozialstaats-Auftrag dürfen nicht daran scheitern, dass
jemand den Alltag nicht allein bewältigen kann.
Erforderlich ist also,
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