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27.11.2002 - 10:07
ISL fordert Leistungsgesetz
«Die Grundidee eines Leistungsgesetzes für behinderte Menschen ist recht simpel. Die Unterstützungen, die behinderte Menschen aufgrund ihrer behinderungsbedingten Einschränkungen benötigen, müssen ihnen unabhängig von ihrem Vermögen und Einkommen als Nachteilsausgleich gewährt werden. Wenn dies außerhalb der bisherigen Sozialhilfe bedarfsgerecht und möglichst selbstbestimmt geregelt wird, haben wir ein wirklich gutes Leistungsgesetz», so Hans-Reiner Bönning vom Vorstand der ISL. Nachdem vor der Bundestagswahl von allen Parteien die Bereitschaft geäußert wurde, die Verabschiedung eines solchen Gesetzes zu prüfen, fordert der Behindertenverband nun die Bundesregierung auf, konkrete Schritte für ein Leistungsgesetz einzuleiten und bei dessen Entwicklung die Betroffenen zu beteiligen. «Wenn wir die unnötigen Abhängigkeiten, die vielfältigen Benachteiligungen und die Ausgrenzung behinderter Menschen in Sondereinrichtungen wirklich beseitigen wollen, muss der begonnene Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik nun auch konsequent auf den Bereich der Unterstützung behinderter Menschen ausgeweitet werden. Das im Mai in Kraft getretene und äußerst positive Behindertengleichstellungsgesetz hilft denjenigen, die auf Assistenz angewiesen sind, um das Haus überhaupt erst verlassen zu können, bisher noch wenig, hier müssen ebenfalls echte Lösungen geschaffen werden, wie zum Beispiel in Schweden mit dem dortigen bereits seit 1994 geltenden Assistenzgesetz», so Bönning. Denn wie ein gegenwärtiges EU-Projekt der ISL mit dem Titel «OPEN DOORS» richtig betitelt ist, müssen behinderten Menschen weitere Türen geöffnet werden, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben mit den Hilfen, die sie brauchen, zu ermöglichen. omp |
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