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18.12.2002 - 14:51
Leistungsgesetz dringend nötig
Düsseldorf (kobinet) Die Zuschüsse für Behindertenwerkstätten und Wohnheime müssen nach Schätzungen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in den nächsten Jahren von jetzt zwei auf drei Milliarden aufgestockt werden, um die Existenz der Einrichtungen sicherzustellen. Die Landschaftsverbände benötigen dieses Geld, um 46.000 behinderte Menschen in Behindertenwerkstätten und 41.000 behinderte Menschen, die in Wohnheimen leben, zu unterstützen. Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe und der Sozialverband VdK in Nordrhein-Westfalen schlagen Alarm: Behinderte Menschen in NRW sind auf besseren Schutz und mehr Hilfe angewiesen. Es liege auf der Hand, dass Städte und Gemeinden in der gegenwärtigen Finanzkrise die Kosten dafür allein kaum noch aufbringen können, warnt der Vorsitzende des VdK-Landesverbands NRW, Berthold Holzgreve. Im Rahmen der anstehenden Gemeinde- und Länderfinanzreform sei ein bundeseinheitliches Leistungsgesetz für behinderte Menschen erforderlich. Durch eine Drittelung der Kostenlast (Bund, Länder und Gemeinden) könnte die Finanzierung sichergestellt werden. Ein Leistungsgesetz, so der Holzgreve, biete auch die Möglichkeit der übersichtlicheren und gleichmäßigen Gewährung der erforderlichen Hilfen. hjr |
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