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12.12.2002 - 10:23
Bayerns Gleichstellungsgesetz geht in den Landtag

München (kobinet) Der von der Staatsregierung beschlossene Entwurf eines Bayerischen Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderung wird voraussichtlich im Januar 2003 vom Landtag in erster Lesung behandelt. Der Ministerrat hat den von Sozialministerin Christa Stewens vorgelegten Entwurf eines Landesgesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung nach der Verbandsanhörung endgültig beschlossen.

Das Gesetz soll das Bundesgleichstellungsgesetzes, das am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist, in vielen wichtigen Lebensbereichen ergänzen. Schwerpunkte sind insbesondere die Verbesserung der Barrierefreiheit und Mobilität behinderter Menschen, die Erleichterung der Kommunikation unter anderem durch Anerkennung der Gebärdensprache und die Einrichtung von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Wie Ministerin Stewens mitteilte, sei der Gesetzentwurf bei der im Herbst durchgeführten Verbandsanhörung auf breite Zustimmung gestoßen. «Insbesondere die Verankerung des Verbandsklagerechts wurde von den Betroffenen als Zeichen dafür gewertet, dass es die Bayerische Staatsregierung mit der Durchsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ernst meint», sagte Stewens.

Verbesserungen bringe der Gesetzentwurf vor allem in den Bereichen «Barrierefreiheit und Mobilität» und «Kommunikation». Stewens: «Entscheidend für die uneingeschränkte Teilhabe behinderter Menschen am täglichen Leben ist die Verbesserung der Mobilität. Wir werden deshalb die Förderung eines barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs verstärkt fortführen. Außerdem soll die barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen Gebäuden verbessert und auch im privaten Wohnungsbau verstärkt auf barrierefreies Bauen geachtet werden.» Zur Verbesserung der Kommunikation von Menschen mit Sinnesbehinderungen wird die deutsche Gebärdensprache im Umgang mit den Behörden anerkannt. Außerdem erhalten sie einen Anspruch auf Kostenerstattung bei Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers im Verwaltungsverfahren.

Mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten des Gesetzes im nächsten Jahr, so die Ministerin, werde der Rahmen dafür geschaffen, die Situation von Menschen mit Behinderung im Freistaat künftig weiter zu verbessern. Die Gleichstellung behinderter Menschen im Alltag mit Leben zu erfüllen, obliege letztlich allen Bürgern - im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003, aber auch darüber hinaus. sch

 

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Rolf Barthel   am 13.12.02
 

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