NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

informiert über das

Hamburgische Landesgleichstellungsgesetz

Sie sind hier:

Der Senat der freien und Hansestadt Hamburg hat am 14.11.2006 drei Verordnungen erlassen, um die Art und den Umfang der Ansprüche behinderter Menschen gegenüber der Hamburger Verwaltung festzulegen und die Umsetzung ihrer Rechte zu sichern.

siehe hierzu:  www.behinderung.hamburg.de 

Es handelt sich dabei um Regelungen zur Schaffung einer barrierefreien Informationstechnik, zu barrierefreien Dokumenten in der Hamburgischen Verwaltung und zu einer Kommunikationshilfenverordnung.


Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21. März 2005, veröffentlicht in HmbGVBl. Nr. 10, 29. März 2005
siehe auch  www.hamburg.de 

Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze   (hmbggbm.PDF, ca. 119 kByte)
 aus dem Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt

Kommentar von Monika Offermann:  Hamburgisches Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen in Netzwerkinfo 26, Behinderung und Menschenrecht des NETZWERK ARTIKEL 3


Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hatt sich am 24. August 2004 mit dem » Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze « befasst. Mit diesem Gesetz sollen die Behörden und sonstigen Verwaltungseinrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet werden, Menschen mit Behinderungen Gleichstellung und Barrierefreiheit zu ermöglichen. (siehe Information)

Der in dieser Fassung vorgelegte Gesetzentwurf wurde von der Behörde für Soziales und Familie gemeinsam mit dem Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen, Herbert Bienk, unter Einbeziehung der CDU- und SPD-Bürgerschaftsfraktionen erarbeitet.
Der Senat hat entschieden, das Gesetz an die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg weiterzuleiten. Die Bürgerschaft wird dann nach Beratung in den Ausschüssen darüber entscheiden, ob und wann das Gesetz in Kraft treten wird.
Der Gesetzesentwurf wurde NETZWERK ARTIKEL 3 vom Referat Eingliederungshilfe der Behörde für Soziales und Familie, Hamburg zur Veröffentlichung übermittelt:

   Gesetzentwurf vom 24.08.04  Entwurf der Behörde für Soziales und Familie, Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze   (lgg-entw-hamburg-240804.PDF, ca. 53 kByte) im PDF-Format   oder im   Entwurf der Behörde für Soziales und Familie, Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze  (lgg-entw-hamburg-240804.RTF, ca. 93 kByte) RTF-Format


Referentenentwurf vom Januar 2004 mit Begründung:

   Begründung vom Januar 2004  Begründung zum Referentenentwurf, Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze   (begr-lgg-hh-0104.PDF, ca. 88 kByte) im PDF-Format   oder im   Begründung zum Referentenentwurf, Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen  (begr-lgg-hh-0104.RTF, ca. 107 kByte) RTF-Format
   Gesetzentwurf vom Januar 2004  Referentenentwurf, Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze   (lgg-hh-ref-0104.PDF, ca. 58 kByte) im PDF-Format   oder im   Referentenentwurf, Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze  (lgg-hh-ref-0104.RTF, ca. 125 kByte) RTF-Format


Vom Senatskoordinator für Menschen mit Behinderung in Hamburg war zu erfahren: «Ein Entwurf der GAL-Fraktion sowie ein Eckpunktepapier der SPD-Fraktion werden z.Zt. in den Fachausschüssen der Bürgerschaft beraten. Der Senatsentwurf eines hamburgischen Gleichstellungsgesetzes wird derzeit erarbeitet und abgestimmt.
Eine Information der behinderten Menschen und ihrer Verbände durch den Senatskoordinator ist mit der Behörde für Soziales und Familie abgesprochen; hierzu wird der Senatskoordinator umgehend nach Erhalt des Entwurfes einladen. Eine Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch die hamburgische Bürgerschaft wird noch für das Jahr 2003 angestrebt.»

Eckpunkte für ein Hamburgisches Landesgleichstellungsgesetz von Arbeitsgruppe » Lebensqualität benachteiligter und behinderter Menschen « der SPD Landesorganisation Hamburg, Stand: 27.4.2002 /7

Antrag der GAL-Fraktion, Entwurf, «Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 24.04.2002»
   Gesetzentwurf   GAL- Entwurf, Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze    (hh.PDF, ca. 67 kByte) im PDF-Format   oder im   GAL- Entwurf, Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze  (hh.RTF, ca. 85 kByte) RTF-Format


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