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12.12.2002 - 13:07
Gleichstellungsgesetz in Niedersachsen umstritten

Hannover (kobinet) Niedersachsens Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) hat am gestrigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen zu einer ersten Beratung in den Landtag eingebracht. Im Zentrum des Gleichstellungsgesetzes stehe die Barrierefreiheit. Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel, aber auch Information und Kommunikation müssten für Menschen mit Behinderungen künftig ohne Einschränkungen zugänglich sein, heißt es aus dem Sozialministerium in Hannover.

Das Gesetz sieht vor, dass zur Beseitigung bestehender Barrieren Verbände behinderter Menschen und Träger öffentlicher Verwaltung Zielvereinbarungen treffen. Desweiteren ist das Verbandsklagerecht für Behindertenverbände vorgesehen, wenn das Gebot der Barrierefreiheit nicht eingehalten werde. Niedersachsen sei neben Brandenburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bayern eines der ersten Bundesländer, dass die Regelungen des Bundesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen auf die Landesebene übertrage, betonte die Ministerin.

Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte eigene Gesetzentwurf zur Durchsetzung der Gleichstellung und Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen, dessen Beratung angesichts der behindertenpolitischen Initiativen der Bundesregierung vertagt worden war, sei durch die Gesetzgebung des Bundes mittlerweile überholt und bleibe außerdem in wesentlichen Bereichen hinter dem Gesetzentwurf der Landesregierung zurück, unterstrich die Ministerin. Scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf der Sozialministerin kommt indessen von der CDU und den Grünen, die den Entwurf als «extrem verbesserungsbedürftig» bezeichneten. Es handele sich um eine «Last-Minute-Aktion» und «nichts anderes als eine Wahlkampfinszenierung», so die grüne Landtagsabgeordnete Brigitte Pothmer. Angelika Jahns von der CDU kritisierte, das Landesgesetz bleibe weit hinter dem Bundesgesetz zurück. hjr

 

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Rolf Barthel   am 29.12.02
 

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