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07.10.2002 - 10:04
Erwartungen nicht erfüllt
Auch die Rechte des Behindertenbeauftragten würden in Brandenburg deutlich geringer ausfallen als auf Bundesebene oder in anderen Ländern. Er habe weder ein Auskunfts- noch ein Akteneinsichtsrecht gegenüber anderen Behörden. Die Bestellung des Beauftragten erfolge ohne Beteiligung der Behindertenverbände. Der Gesetzentwurf bleibe hinter derzeit geltenden Regelungen in Brandenburg zurück. Hier hatte der Landesbeauftragte Rainer Kluge mit Unterstützung der früheren Sozialministerin Regine Hildebrandt ein bundesweit beispielhaftes Netz kommunaler Behindertenbeauftragter aufgezogen. Der Entwurf schaffe Rechtsunsicherheit bei den Kommunen ebenso wie bei den Betroffenen, weil die Reichweite dieses Gesetzes noch völlig offen bleibt, monierte der ABB. Bei einer Annahme dieses Entwurfs würde der Gesetzgeber den Streit auf die Kontrahenten verlagern. Die könnten im Zweifel nur vor Gericht klären, welche rechtliche Ansicht wohl zutreffend sei. «Dies kann nicht im Interesse der Beteiligten sein. Hier muss sich das Land durch genauere Formulierungen bekennen - in die eine oder die andere Richtung», erklärte der Behindertenverband in seiner Stellungnahme zum Entwurf. sch |
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