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07.10.2002 - 10:04
Erwartungen nicht erfüllt

Der Allgemeine Behindertenverband Brandenburg - hier das Foto aus einer ABB-Freizeit - will ein wirksames Gleichstellungsgesetz   
Potsdam (kobinet) Mit der ersten Lesung zum Brandenburgischen Gleichstellungsgesetz wird im November gerechnet. Der bisher vorliegende Entwurf hat die Erwartungen behinderter Menschen in dem ostdeutschen Bundesland nicht erfüllt. Der Allgemeine Behindertenverband des Landes kritisierte, dass Bundesregelungen bei der Übernahme auf Landesebene «praktisch gänzlich aufgeweicht» wurden. So werde zur Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr die Einschränkung des «unverhältnismäßig hohen Mehraufwandes» eingeführt.

Auch die Rechte des Behindertenbeauftragten würden in Brandenburg deutlich geringer ausfallen als auf Bundesebene oder in anderen Ländern. Er habe weder ein Auskunfts- noch ein Akteneinsichtsrecht gegenüber anderen Behörden. Die Bestellung des Beauftragten erfolge ohne Beteiligung der Behindertenverbände. Der Gesetzentwurf bleibe hinter derzeit geltenden Regelungen in Brandenburg zurück. Hier hatte der Landesbeauftragte Rainer Kluge mit Unterstützung der früheren Sozialministerin Regine Hildebrandt ein bundesweit beispielhaftes Netz kommunaler Behindertenbeauftragter aufgezogen.

Der Entwurf schaffe Rechtsunsicherheit bei den Kommunen ebenso wie bei den Betroffenen, weil die Reichweite dieses Gesetzes noch völlig offen bleibt, monierte der ABB. Bei einer Annahme dieses Entwurfs würde der Gesetzgeber den Streit auf die Kontrahenten verlagern. Die könnten im Zweifel nur vor Gericht klären, welche rechtliche Ansicht wohl zutreffend sei. «Dies kann nicht im Interesse der Beteiligten sein. Hier muss sich das Land durch genauere Formulierungen bekennen - in die eine oder die andere Richtung», erklärte der Behindertenverband in seiner Stellungnahme zum Entwurf. sch

 

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Rolf Barthel   am 21.10.02
 

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