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Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 20. April 2005,
| Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 4279 |
Der Gesetzentwurf (Stand: 1. März 2005) ist unverändert (siehe auch /www.sm.bwl.de/ ) in der 3. Lesung am 20.04.2005 beschlossen worden. Im Verlauf des Gesetzesverfahren gestellte Änderungsanträge der SPD und der GRÜNEN wurden von den Regierungsfraktionen zurückgewiesen.
LGG - Baden-Württemberg: Lobbyarbeit von Amts wegen? in Netzwerkinfo 26, Behinderung und Menschenrecht des NETZWERK ARTIKEL 3
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2004 einen Gesetzentwurf für ein Landes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen.
Erklärung des Sozialministeriums zum Gesetzentwurf für das Behindertengleichstellungsgesetz
Am 23.07.2002 hatte der Ministerrat entschieden, dass für Baden-Württemberg ein Landes-Behindertengleichstellungsgesetz erarbeitet werden soll. Nach Fertigstellung des Entwurfs und Abstimmung mit allen Ressorts hat der Ministerrat den Entwurf in seiner Sitzung vom 27.07.2004 zur Anhörung frei gegeben.
Das Anhörungsverfahren erfolgte bis Anfang Oktober 2004. Nach Auswertung der Ergebnisse kann nach Beschluss des Ministerrats mit einer Einbringung des Entwurfes in den Landtag im Frühjahr 2005 gerechnet werden.
Den Gesetzentwurf einschließlich Vorblatt und Begründung können Sie hier einsehen, Stand 30.07.2004:
(Quelle: Homepage der Landesbehindertenbeauftragten zugleich Sozialministerin Tanja Gönner)
Entwurf L-BGG Vorblatt | |
Entwurf des L-BGG | |
Entwurf der Begründung zum L-BGG |
Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg (LGG-E)
herausgegeben von Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (LAGH) Baden-Württemberg e.V., Dachverband von Selbsthilfevereinigungen behinderter und chronisch kranker Menschen,
Stuttgart 2002
Diese Seite wurde aktualisiert am Donnerstag, 16.10.2008, 19:31 |