NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

informiert über das

Behindertengleichstellungsgesetz in Nordrhein-Westfalen

Im Reformtrubel der letzten Wochen ist die Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen worden. Das am 11. Dezember vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete Gesetz umfasst 13 Artikel und trat zum 1. Januar 2004 in Kraft.


Stellungnahme vom Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) Landesverband NRW zum Referentenentwurf eines Landesgleichstellungsgesetzes zugunsten behinderter Menschen.

Stellungnahme zum Referentenentwurf, RTF, ca. 514 kByte Stellungnahme zum Referentenentwurf, komprimiert, ca. 54 kByte SoVD-NRW zum Referentenentwurf eines Landesgleichstellungsgesetzes zugunsten behinderter Menschen (29.01.2003)


Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen vorgelegt, der noch bestehende Benachteiligungen Behinderter, z.B. Barrieren beim Zugang öffentlicher Gebäude und Einrichtungen oder bei der Nutzung von Informationstechnik, beseitigen soll. Der Gesetzentwurf soll allen «betroffenen» Organisationen und Verbänden zugestellt worden sein. Diese können dazu bis zum 30.1.2003 Stellung nehmen.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier:

Landesgleichstellungsgesetz, PDF, ca. 245 kByte Landesgleichstellungsgesetz, RTF, ca. 130 kByte Referentenentwurf   L a n d e s g e s e t z  zur Gleichstellung behinderter Menschen (13.12.2002)

Aktionsprogramm «Mit gleichen Chancen leben»

Bericht der Arbeitsgruppe  - Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen   (aktionsprogramm.PDF, ca. 770 KByte)    Bericht  
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Diese Seite wurde aktualisiert am  Sonntag, 11.01.2004, 05:14