Im Reformtrubel der letzten Wochen ist die Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen worden. Das am 11. Dezember vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete Gesetz umfasst 13 Artikel und trat zum 1. Januar 2004 in Kraft.
Stellungnahme vom Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) Landesverband NRW zum Referentenentwurf eines Landesgleichstellungsgesetzes zugunsten behinderter Menschen.
| SoVD-NRW zum Referentenentwurf eines Landesgleichstellungsgesetzes zugunsten behinderter Menschen (29.01.2003) |
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung behinderter Menschen vorgelegt, der noch bestehende Benachteiligungen Behinderter, z.B. Barrieren beim Zugang öffentlicher Gebäude und Einrichtungen oder bei der Nutzung von Informationstechnik, beseitigen soll. Der Gesetzentwurf soll allen «betroffenen» Organisationen und Verbänden zugestellt worden sein. Diese können dazu bis zum 30.1.2003 Stellung nehmen.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier:
| Referentenentwurf L a n d e s g e s e t z zur Gleichstellung behinderter Menschen (13.12.2002) |
Aktionsprogramm «Mit gleichen Chancen leben»
| Bericht lesen und "speichern unter" oder nur herunterladen |
Diese Seite wurde aktualisiert am Sonntag, 11.01.2004, 05:14 |