NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.
informiert über das
Landesbehindertengleichstellungsgesetz des Landes Schleswig - Holstein
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig -
Holstein und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (gültig von: 21.12.2002 )
Aus dem Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung bei der Ministerpräsidentin des Landes:
Dieser Regierungsentwurfeines Landesgleichstellungsgesetzes für Behinderte wurde den Verbänden im Lande zur Anhörung im Gesetzgebungsverfahren vorgelegt. Nach der Anhörung soll im Anschluss an die Sommerpause ein Gesetzesentwurf erstellt und ins Parlament eingebracht werden. Wenn allles planmäßig verläuft, wird dieses Gesetz zum 1.1.2003 in Kraft treten können.
Ihr E-Mail-Kontakt zur Geschäftsstelle: HGH@nw3.de