25.07.2002 - 10:21:21
Berlin (kobinet) Langsam aber sicher wird es mit der
Gleichstellung Behinderter ernst. Am 23.7.02 traten drei entsprechende
Rechtsverordnungen in Kraft, die im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz
erstellt werden mussten. Hör- und sprachbehinderte Menschen haben damit ab
sofort das Recht, im Verwaltungsverfahren mit Bundesbehörden in Gebärdensprache
zu kommunizieren, díes geht aus einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums
vom Mittwoch in Berlin hervor.
Dies bedeutet konkret, dass die
Betroffenen sich auch der Hilfe von Gebärdendolmetschern bedienen können. Blinde
oder sehbehinderte Menschen haben Anspruch darauf, dass Dokumente für sie
wahrnehmbar sind. Mit dem In-Kraft-Treten der Rechtsverordnungen rückt das Ziel,
dass behinderte Menschen am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben
sollen, nach Überzeugung des Ministeriums «ein weiteres Stück näher».
Das NETZWERK ARTIKEL 3 begrüßte die schnelle Erstellung der
Rechtsverordnungen. «Dies macht deutlich, dass es der Bundesregierung ernst mit
der konsequenten Umsetzung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz ist. Jetzt
muss es auch bei den Betroffenen konsequent bekannt gemacht und genutzt werden»,
erklärte Ottmar Miles-Paul, Pressesprecher des NETZWERK ARTIKEL 3.
hjr