01.08.2002 - 13:40:18
Berlin (kobinet) Ein Gesetz zur Sicherung der Betreuung
und Pflege schwerstkranker Kinder gehört zu den Neuregelungen, die heute in der
Bundesrepublik in Kraft getreten sind.
Die bisher geltende zeitliche
Begrenzung des Kinderkrankengeldes kann für Eltern, die ein schwer krankes Kind
zu betreuen haben, zu einer zu großen Belastung werden und zu einer
Unvereinbarkeit ihrer beruflichen Verpflichtungen mit dem Betreuungsbedarf des
Kindes führen. Um hier Erleichterung zu schaffen, wird durch das Gesetz die
zeitliche Befristung der Zahlung von Kinderkrankentagegeld aufgehoben.
Voraussetzung dafür ist, dass das zu betreuende Kind an einer schweren,
lebensbedrohenden Krankheit leidet, in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert ist, das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das 12.
Lebensjahr vollendet hat, aber behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Zudem
erhält ein Elternteil den Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der
Arbeit zur Betreuung des Kindes. Dieser Anspruch gilt auch für Arbeitnehmer, die
nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
sch