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01.08.2002 - 13:40:18

Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder

Berlin (kobinet) Ein Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder gehört zu den Neuregelungen, die heute in der Bundesrepublik in Kraft getreten sind.

Die bisher geltende zeitliche Begrenzung des Kinderkrankengeldes kann für Eltern, die ein schwer krankes Kind zu betreuen haben, zu einer zu großen Belastung werden und zu einer Unvereinbarkeit ihrer beruflichen Verpflichtungen mit dem Betreuungsbedarf des Kindes führen. Um hier Erleichterung zu schaffen, wird durch das Gesetz die zeitliche Befristung der Zahlung von Kinderkrankentagegeld aufgehoben.

Voraussetzung dafür ist, dass das zu betreuende Kind an einer schweren, lebensbedrohenden Krankheit leidet, in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das 12. Lebensjahr vollendet hat, aber behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Zudem erhält ein Elternteil den Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des Kindes. Dieser Anspruch gilt auch für Arbeitnehmer, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
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