NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

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Presseerklärung im Sächsischen Landtag


PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag

SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

Behinderten-Gleichstellungsgesetz soll für Barrierefreiheit in Sachsen sorgen

Die Fraktionen von PDS und SPD haben heute auf einer Pressekonferenz im Sächsischen Landtag ihren gemeinsamen Entwurf eines "Gesetzes zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze" vorgestellt. Dabei wurde Sinn und Zweck dieses Gesetzentwurfs beider Oppositionsfraktionen durch die verantwortlichen fachpolitischen Sprecher der Fraktionen Jürgen Dürrschmidt (PDS) und Johannes Gerlach (SPD) erläutert:

Notwendigkeit eines Sächsisches Behindertengleichstellungsgesetzes

In Artikel 7 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen heißt es: "Das Land bekennt sich zur Verpflichtung der Gemeinschaft, alte und behinderte Menschen zu unterstützen und auf die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinzuwirken.". PDS und SPD wollen im sächsischen Landesrecht durch ein Sächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (SächsBGG) die in der Praxis in zahlreichen Bereichen immer noch bestehenden Benachteiligungen, Barrieren und Ungleichbehandlungen für behinderte Menschen schrittweise abbauen und beseitigen.

Ausgewählte Inhalte und Ziele des SächsBGG

Im Artikel 1 des Sächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes werden in 21 Paragrafen ausgehend vom Gesetzesziel, einschließlich der Definition von Behinderungen, Benachteiligungsverbot, Barrierefreiheit, Gleichstellungs- und Nachteilsausgleichsgebote, Beteiligungsrechte, Klagebefugnisse und Vorschriften über eine wirksame Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung geregelt. In weiteren Artikeln des Gesetzes werden wichtige Landesgesetze und Verordnungen geändert, z.B. die sächsische Bauordnung, das sächsische Schulgesetz, das ÖPNV-Gesetz und das Landesblindengeld-Gesetz.

Ziel des Gesetzes ist es, gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit von Menschen mit und ohne Behinderung herzustellen und zu gewährleisten, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern bzw. zu beseitigen sowie die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Die Herstellung und Sicherung von Barrierefreiheit ist dabei ein zentrales Anliegen des Gesetzentwurfes. Die Barrierefreiheit ist ein wichtiger Gradmesser von Lebensqualität. Sie wird in diesem Sinne nicht nur als Beseitigung baulicher Hindernisse für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte betrachtet, sondern umfasst beispielsweise auch die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für Sehbehinderte oder den Abbau von Kommunikationsbarrieren für hörgeschädigte Menschen.
Weitere Regelungen beinhalten


Dresden, den 14. Juli 2003

Marcel Braumann, Pressesprecher PDS-Fraktion     Andreas Beese, Pressesprecher SPD-Fraktion


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Rolf Barthel   am 17.07.03
 

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