18.07.2002 - 14:14:44
von Keyvan Dahesch
Frankfurt a.M.
(kobinet) Der Bundesrat hat neuen Regelungen für Gerichtsverfahren zugestimmt,
die für blinde und gehörlose Menschen Erleichterungen bedeuten. Gerichte müssen
Mitteilungen und Entscheidungen künftig für blinde oder stark sehbehinderte
Menschen in einer für sie wahrnehmbaren Form vorlegen - etwa in Blindenschrift,
auf Hörkassette oder in vergrößerter Schrift.
Mit gehörlosen Menschen
müssen sich die Richterinnen und Richter durch Gebärdensprachdolmetscher
verständigen. Solche Regelungen gelten bereits für Bundeseinrichtungen,
festgeschrieben sind sie im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom 1. Mai.
Volljährige Menschen mit geistiger Behinderungen dürfen zudem künftig so
genannte Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, etwa kleinere Einkäufe,
selbstständig tätigen.
Mit diesen Erleichterungen setzt die rot-grüne
Bundesregierung den letzten Mosaikstein ihrer Behindertenpolitik. Damit haben
Sozialdemokraten und Grüne den größten Teil ihrer Vorhaben in diesem Bereich
verwirklicht - ein Antidiskriminierungsgesetz brachten sie allerdings nicht mehr
zu Stande.
Auf Erleichterungen für die schätzungsweise zehn Millionen
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen haben insbesondere die Grünen und
der Bundesbehindertenbeauftragte Karl Hermann Haack gedrängt. Der
SPD-Bundestagsabgeordnete Haack hat dank seines geschickten taktischen
Verhaltens Repräsentanten der Wirtschaft, Gewerkschaften und kommunalen
Spitzenverbände ebenso wie die Oppositionsparteien mit ins Boot geholt. So
wurden die Änderungen des Schwerbehindertengesetzes im Herbst 2000 und das
neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) im Sommer 2001 sowie das BGG im Frühjahr 2002
mit großer Mehrheit im Bundestag und Bundesrat beschlossen. Nur die PDS enthielt
sich der Stimme, weil ihr die Regelungen nicht weit genug gingen.
Unternehmen, die weniger als zwei Prozent aller Stellen mit Behinderten
besetzen, müssen heute mehr als doppelt so viel zahlen wie früher. Dies führte
dazu, dass die Zahl der arbeitslosen Gehandicapten von mehr als 190 000 im
Herbst 2000 auf etwa 160 000 sank. Zu diesem Erfolg trugen auch die gestärkte
Position der Schwerbehinderten-Vertretungen, die neu geschaffenen
Integrationsfachdienste und die Förderung der Integrationsfirmen bei. Die in
unzähligen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verstreuten
Leistungen für behinderte und chronisch kranke Menschen fasste die
Bundesregierung im SGB IX zusammen. Die gesetzlichen Versicherungen sowie die
Arbeits-, Sozial-, Jugend- und Versorgungsämter wurden dazu verpflichtet,
gemeinsame Service-Zentren in jeder kreisfreien Stadt und jedem Landkreis
einzurichten. Hier sollen die auf Hilfe angewiesenen Menschen umfassend beraten
und ihre Anträge schnell an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Obwohl
eine Entscheidung spätestens neun Wochen nach Antragseingang vorgeschrieben ist,
warten nicht wenige schon
seit einem Jahr auf die beantragte Hilfe. Auch die
gesetzliche Forderung, behinderte Menschen und ihrer Selbsthilfeverbände bei der
Errichtung der Service-Stellen zu beteiligen, wird bislang nicht überall ernst
genommen.
Das BGG schreibt vor, Bundeseinrichtungen frei von Barrieren
zu gestalten. Dies bleibt Stückwerk, so lange dies nicht auch für Institutionen
der Länder und Kommunen gilt. Barrierenfrei meint generell, dass Bauten,
Verkehrsmittel und Produkte für alle Menschen erkennbar, erreichbar und nutzbar
sind. Weil ein Antidiskriminierungsgesetz fehlt, können Unternehmen - etwa
Versicherungen oder Reiseveranstalter - Verträge mit Behinderten verweigern,
ohne nachweisen zu müssen, dass dies unabhängig von dem Handicap geschieht.
Der Autor und der Verlag der Frankfurter Rundschau haben uns den Abdruck
dieses Artikels aus der Ausgabe der Frankfurter Rundschau vom 16. Juli 2002,
Seite 4, dankenswerter Weise gestattet.