dpa-Meldung vom 27.07.2003
Bremen (dpa) - Im Zusammenhang mit der geplanten Gesundheitsreform hat der
Bundesbehindertenbeauftragte Karl Hermann Haack die rot-grüne Regierung
kritisiert und ein Anti-Diskriminierungsgesetz verlangt. «Mit
ihrer Theorieversessenheit haben sich die Juristen im Bereich der
Bundesregierung und des Parlamentes als unfähig erwiesen, das seit
langem versprochene Regelwerk auf den Weg zu bringen», sagte der
SPD-Bundestagabgeordnete am Wochenende in Bremen bei einer Tagung zur
Gleichstellung behinderter Menschen.
Das Fehlen eines Anti-Diskriminierungsgesetzes sei ärgerlich, da nach
dem Gesundheits-Kompromiss künftig Zahnersatz, Krankengeld und
Berufsunfähigkeit privat versichert werden müssten. Bislang würden
Versicherungen behinderte Menschen gar nicht oder nur gegen hohe
Risikozuschläge versichern, sagte Haack.
Der behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert
Hüppe, sagte Unterstützung für konkrete Schritte gegen die Diskriminierung
behinderter Menschen zu. Praktikable Vorschläge würde seine Fraktion
mittragen, sagte er am Sonntag in Bremen.
Ein Anti-Diskriminierungsgesetz solle ausschließen, dass Menschen auf Grund
ihrer Behinderung im Privatrechtsverkehr benachteiligt werden, sagte der
Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Kurth. Bislang könnten
Versicherungen, Banken, Urlaubs- und Reiseanbieter sowie Hauseigentümer
Verträge mit Behinderten ablehnen.
Die Bochumer Rechtswissenschaftlerin Theresia Degener beklagte, dass die
Bundesregierung zwei EU-Richtlinien noch nicht in deutsches Recht umgesetzt
habe. Mit den Richtlinien soll eine Diskriminierung
behinderter Menschen unter anderem im Beruf verhindert werden. Eine
Menschenrechtskonvention sei notwendig, damit behinderte Menschen ihre
Rechte weltweit durchsetzen könnten.