dpa Gespräch
19.07.2003
Bremen (dpa/lni) - Die Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes zu
Gunsten behinderter Menschen hat die
Bochumer Rechtswissenschaftlerin Theresia Degener angemahnt. «Das Gesetz
soll vermeiden, dass Menschen ohne einen zwingenden Grund allein wegen ihrer
Behinderung von der Teilnahme am Gesellschaftsleben ausgeschlossen
werden», sagte Degener in einem Gespräch der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
«Andernfalls können - wie schon geschehen - Hotelgäste die Anwesenheit
behinderter Menschen als Minderung der Urlaubsfreude geltend machen und
Schadenersatz verlangen.»
«Es darf niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden», betont
die Juristin, die selbst ohne Hände und Arme aufgewachsen ist. Doch könnten
bislang Versicherungen, Banken und andere Privatunternehmen diesen Menschen
Verträge verweigern. Läden, Restaurants, Kinos, Theater und
Sportveranstalter könnten behinderte Besucher abweisen. Haus- und
Wohnungseigentümer brauchten sie nicht als Mieter akzeptieren, erklärte
Degener. «Daher muss die Bundesregierung das Benachteiligungsverbot von
Menschen wegen ihrer Behinderungen in Artikel 3 Grundgesetz mit
dem Antidiskriminierungsgesetz auch im Privatrecht zur Geltung bringen.»