NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

Pressemitteilung

Behinderte fordern zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz

Zum Auftakt der Schwerpunkveranstaltung im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen unter dem Motto «Gleich richtig stellen - Gleichstellung für Behinderte von der Kommune bis zur UN» im Conference Center des Hotel Atlantic Universum in Bremen fordert der Behindertenverband NETZWERK ARTIKEL 3 die Bundesregierung und Bundestagsfraktionen auf, auch behinderte Menschen in einem zu schaffenden zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetz aufzunehmen.
Vor über 200 TeilnehmerInnen der Kooperationsveranstaltung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung erklärten die BehindertenvertreterInnen, dass mit einem solchen Gesetz wirksamer gegen die Benachteiligung behinderter Menschen im zivilrechtlichen Bereich entgegen gewirkt werden könne.

«Nachdem das Behindertengleichstellungsgesetz auf Bundesebene schon seit über einem Jahr in Kraft ist und mittlerweile fünf Bundesländer über Landesgleichstellungsgesetze für Behinderte verfügen, zeigt eine erste Bilanz, dass vor allem bei den Behörden durch die Verabschiedung dieser Bestimmungen ein neues Denken über Behinderung in Gang gesetzt wurde. Die Verbesserung der Barrierefreiheit von Behörden, von Verkehrsmitteln und Gebäuden ist dabei genau so wichtig, wie die barrierefreie Gestaltung der Internetangebote, der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern und Hörhilfen oder die Gleichberechtigung behinderter Frauen, die mit diesen Gesetzen angeschoben wurden», erklärte Ottmar Miles-Paul, der Koordinator der Tagung vom NETZWERK ARTIKEL 3. Nun gelte es den Prozess von den Behörden in den zivilen Bereich auszuweiten und endlich das schon längst versprochene zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz auf Bundesebene zu verabschieden.

«Die Benachteiligungen behinderter Menschen müssen auch im privaten Bereich abgebaut werden. Daher muss die ohnehin aufgrund der EU-Bestimmungen anstehende Schaffung eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes aufgrund der Rasse auch auf behinderte Menschen und andere benachteiligte Gruppen wie beispielsweise homosexuelle Menschen ausgeweitet werden. Besonders im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen muss sich die Behindertenpolitik dieses Landes daran messen lassen, ob sie sich konsequent gegen jegliche Benachteiligung Behinderter stellt und die entsprechenden Rahmenbedingungen für ein gleichberechtigtes Miteinander schafft», so Miles-Paul.

Nähere Informationen zur Tagung gibt`s im Internet unter www.nw3.de/tagung/, oder unter Tel. 0561/9977172 oder 0179-235 1063.


Ihr E-Mail-Kontakt an das Tagungsbüro  ottmar.miles-paul@bifos.de

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Rolf Barthel   am 26.07.03

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