Vereinte Nationen, Menschenrechte,

UN-Konvention —  Dokumente und Berichte

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Erster Staatenbericht Deutschlands

Das Bundeskabinett hat am 3. August 2011 den Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen. Der Staatenbericht wird nach englischer Übersetzung zusammen mit einer Kurzfassung des Aktionsplans der Bundesregierung dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vorgelegt.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 ist der Ansicht, dass dieser Staatenbericht keine menschenrechtlich begründete Bestandsaufnahme der Umsetzung der Konvention im Berichtszeitraum darstellt, sondern lediglich aus einer Erläuterung der gesetzlichen Lage in der Bundesrepublik besteht, die kaum mit differenzierten Daten zur Situation und zur Vielfalt der Menschen mit Behinderungen unterfüttert ist. Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. hatte deshalb keine detaillierte Stellungnahme zum Entwurf des Staatenberichtes abgegeben, sondern wird sich auf die begleitende Parallelberichterstattung der Zivilgesellschaft konzentrieren.
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Aktualisiert (Donnerstag, 28. Juli 2011 um 14:35 Uhr)

Aktionsplan der Bundesregierung

Unter dem Motto „einfach.machen“ wurde am 15. Juni 2011 der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. und viele andere Verbände der Zivilgesellschaft haben den Aktionsplan als „unzureichend“, „mutlos“ und als „nicht weit gehend genug“ kritisiert.
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Rechte behinderter Frauen weltweit

Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat mit Unterstützung der Frauenstiftung "filia"  eine barrierefreie englische Fassung des "Interpretationsstandards der UN-Behindertenrechtskonvention aus Frauensicht" veröffentlicht. "Mit diesem Dokument bekommen behinderte Frauen jetzt weltweit ein Werkzeug in die Hand, mit dem sie argumentieren und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lebenssituation einfordern können", betont Dr. Sigrid Arnade, Vorstandsmitglied des NETZWERK ARTIKEL 3 und eine der Autorinnen.Das Foto zeigt die Autorinnen auf dem UN-Gelände

Schon in der Erarbeitungsphase der UN-Konvention hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 für eine Verankerung der Frauenperspektive stark gemacht. Dazu wurde die Kampagne "Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen!" ins Leben gerufen. Fachtexte wurden verfasst und veröffentlicht und dreimal haben Frauen vom Netzwerk in New York an den Verhandlungen zur Behindertenrechtskonvention teilgenommen. Im Anschluss verfassten Dr. Sigrid Arnade und Sabine Häfner den "Interpretationsstandard der UN-Behindertenrechtskonvention aus Frauensicht", der in einer Langfassung (115 Seiten) und einer Kurzfassung (23 Seiten) erhältlich ist. Mit diesem Text erhalten Staaten und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) konkrete Hinweise darauf, wie die Behindertenrechtskonvention aus Sicht und im Sinne von Frauen mit Behinderungen umzusetzen ist.

Ziel des nun abgeschlossenen Projekts war es, die Langfassung des Interpretationsstandards mit seinen 115 Seiten ins Englische zu übersetzen, um die Inhalte auch in die internationale Diskussion einzubringen. Dies betrifft zum Beispiel die International Disability Alliance oder den in Genf arbeitenden Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Von der weltweiten Selbstvertretungsorganisation behinderter Menschen (Disabled Peoples’ International - DPI) wurde signalisiert, dass eine Übersetzung ins Französische und Spanische denkbar wäre, wenn die englische Fassung vorliegt.

Siehe auch die Meldung über die deutsche Fassung des Interpretationsstandards aus Frauensicht.

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Dienstag, 02. November 2010 um 09:52 Uhr

"Schatten-Motto" zur Umsetzung der UN-Konvention: Ergebnis steht fest

Pressemitteilung

Als eindeutiger Sieger des Wettbewerbs von Netzwerk Artikel 3 zu einem "Schatten-Motto" zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat sich der Slogan "Mein Leben - Mein Recht - Meine Wahl!" erwiesen. Auf Platz zwei kam das Motto: "Freiheit - Gleichheit - Zugänglichkeit!" und den dritten Platz belegte ein "Evergreen": Der bereits aus dem Europäischen Jahr 2003 bekannte Slogan "Nichts über uns ohne uns!"
Der Untertitel zu jedem Motto lautet jeweils: "UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen".

Das Netzwerk Artikel 3 hatte im Juni das Motto des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) "Mit Dir zum Wir.
UN-Behindertenrechtskonvention. Umsetzen. Gestalten. Leben" kritisiert:
Dieses Motto sei zum einen ohne die Beteiligung der Zivilgesellschaft entstanden und zum anderen spiegele sich das menschenrechtliche Modell von Behinderung darin nicht wider - der wichtige Punkt der Bewusstseinsbildung über die Konvention werde so in die falsche Richtung geleitet.

Bis zur Einsendefrist waren 38 alternative Vorschläge beim Netzwerk Artikel 3 eingegangen. Für die Bewertung aller eingehenden Vorschläge wurde eine Jury gebildet, die sich wie folgt zusammensetzte: Ministerin Ursula von der Leyen, Behindertenbeauftragter Hubert Hüppe, Tom Koenigs Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Theresia Degener, Mitglied im Überwachungsausschuss zur Konvention, der Vorsitzende des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates Adolf Bauer, Stefan Trömel, Geschäftsführer des Genfer Büros der International Disability Alliance und Stefan Göthling, Geschäftsführer von Mensch zuerst e.V..

Auf Vorschlag von Jurymitglied von der Leyen soll es jetzt wie folgt weitergehen: Auf dem Maßnahmekongress des BMAS am 4. November soll das Ergebnis des Wettbewerbs weiter verbreitet werden. Außerdem werde das BMAS zu jedem der drei Gewinnerslogans eine zusätzliche Bildmarke, also eine Grafik, erstellen. Diese drei ergänzten Vorschläge sollen dann zusammen mit dem bereits existierenden Motto mit der Zivilgesellschaft rückgekoppelt werden.

"Wir begrüßen den Vorschlag der Ministerin", betont H.-Günter Heiden, Pressesprecher des Netzwerks Artikel 3. "Die weiteren Schritte werden jetzt mit der zuständigen BMAS-Fachabteilung geplant."

 

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Aktualisiert (Dienstag, 21. September 2010 um 05:39 Uhr)

Netzwerk Artikel 3 sucht „Schatten-Motto“ zur Umsetzung der BRK

Das Netzwerk Artikel 3 hat das Motto des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention kritisiert.

Auf dem Kongress „Teilhabe braucht Visionen“ Ende Juni wurde den Anwesenden das Motto „Mit Dir zum Wir. UN-Behindertenrechtskonvention. Umsetzen. Gestalten. Leben“ präsentiert. Der Pressesprecher des Netzwerks H.- Günter Heiden benennt für seine Kritik zwei Punkte: „Zum einen sind die Behindertenverbände nicht in die Entwicklung dieses Mottos einbezogen worden. Dies widerspricht den Vorgaben der Konvention. Zum anderen erinnern mich der Slogan und die grafische Umsetzung stark an das `Internationale Jahr der Behinderten 1981` als es dort betulich hieß ´Einander verstehen – miteinander leben.´“.

Ein alternatives „Schatten-Motto“, so Heiden, müsse das menschenrechtliche Modell von Behinderung wiedergeben, ansonsten werde der wichtige Punkt der Bewusstseinsbildung über die Konvention und die darin enthaltenen Menschenrechte in die falsche Richtung geleitet. Das Netzwerk Artikel 3 hat deshalb beschlossen, einen eigenen Vorschlag in die Diskussion einzubringen und ihn mit einem offenen Wettbewerb zu verbinden. Statt „Mit Dir zum Wir“ schlägt das Netzwerk das Motto „Selbstbestimmung – Gleiche Rechte – Inklusion. UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen“ vor.  „Wir würden aber gerne die Kreativität und die Vielfalt der Zivilgesellschaft an der Suche nach einem passenden Motto zur Umsetzung der Konvention nutzen“, meint Heiden. „Deshalb freuen wir uns über Beteiligung und weitere Vorschläge. Für die Bewertung aller eingehenden Vorschläge wollen wir eine Jury bilden, die zum Beispiel aus Mitgliedern des Deutschen Behindertenrates, aus Persönlichkeiten aus dem BMAS und dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung bestehen könnte.“


Die Frist für Einsendungen ist abgelaufen. Die Jury für Auswahl des Schattenmottos zur UN-Konvention steht fest.

   

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