NETZWERK ARTIKEL 3

Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

Presseerklärung zur Bundes-Fachtagung

Gleiche Rechte für behinderte Frauen

Wenn Gleichstellungsgesetze zugunsten behinderter Menschen geschaffen werden, müssen die besonderen Bedürfnisse behinderter Frauen berücksichtigt werden. Das forderten am Wochenende (12./13. Juni 1998) in Berlin rund 50 behinderte Frauen aus dem gesamten Bundesgebiet in der Abschlußresolution einer Bundes-Fachtagung des «Bildungs- und Forschungsinstituts zum selbstbestimmten Leben Behinderter e.V.» (bifos).

So sei der Grundsatz der aktiven Frauenförderung in Gleichstellungsgesetzen auf Bundes- und Länderebene zu verankern. Weiter heißt es in der Resolution, daß es als Aufgabe von Behinderten- und Frauenbeauftragten festgeschrieben werden müsse, den besonderen Benachteiligungen behinderter Frauen nachzugehen. Gremien seien grundsätzlich paritätisch zu besetzen und Statistiken müßten geschlechtsdifferenziert ausgewertet werden.

In Gleichstellungsgesetzen sei außerdem das Wahlrecht der Assistenzperson festzuschreiben. «Es ist unerträglich, daß hilfeabhängige Frauen nach wie vor gezwungen sind, sich sogar bei der Intimpflege von Männern assistieren zu lassen,» sagte die bifos-Geschäftsführerin Gisela Hermes. Auch das Zwei-Klassen-System im Sexualstrafrecht müsse dringend reformiert werden, fordern die Frauen in ihrer Resolution. So hätten Täter, die sogenannte widerstandsunfähige Frauen mißbrauchen, mit geringeren Strafen zu rechnen als andere Sexualstraftäter. Um sexueller Gewalt vorzubeugen, seien flächendeckend Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse anzubieten.

Bestandteil von Gleichstellungsgesetzen solle es auch sein, Nachteilsausgleiche unabhängig von der Erwerbstätigkeit zu gewähren. «Das kommt insbesondere behinderten Müttern zugute, die nach der derzeitigen Rechtslage nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen finanzielle Unterstützung beim Autokauf oder behinderungsbedingt notwendigen Wohnungsumbauten erhalten,» erläuterte Andrea Schatz, Vorstandsfrau beim Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V..

Weiter gelte es, die berufliche Situation behinderter Frauen durch Quotierungen bei der Erfüllung der Beschäftigungsquote und bei der Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe zu verbessern. Außerdem seien dezentrale Rehabilitationsangebote zu schaffen, und die Frauen müßten in ihrer Grundsicherung und bei der Kinderbetreuung finanziell unterstützt werden.

«Nach dem Vorbild der USA wollen wir Gleichstellungsgesetze mit einklagbaren Normen», sagte Gisela Hermes. «Dabei soll Deutschland weltweit das erste Land sein, daß in seinen Gleichstellungsgesetzen behinderte Frauen berücksichtigt!»



Ihr E-Mail-Kontakt zur Geschäftsstelle: HGH@nw3.de
 nach oben zurück 
  Inhalt   Drucken 
 Fenster schließen 

Page maintained by webmaster@nw3.de , Copyright(c) NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. Created: 25.10.98 Updated: