Es war 1994, dass behinderte
Frauen auf zwei Fachtagungen ihre
Lebenssituation analysierten und die
Bereiche benannten, in denen sie
besonders diskriminiert werden: in
Ausbildung und Beruf, bei Assistenz und
selbstbestimmtem Leben, in Mutterschaft
und Sexualität.
Sie
erarbeiteten ihre Vorstellungen zum
Inhalt von Gleichstellungsgesetzen, und
stellten ihre Forderungen an verschiedene
Verantwortliche an
GesetzgeberInnen, MitarbeiterInnen in
Verwaltung, in Frauenprojekten oder
Einrichtungen für Behinderte, an
Gleichstellungs- und
Behindertenbeauftragte. Diese Forderungen
sind dokumentiert im Band 2 der
bifos-Schriftenreihe zum selbstbestimmten
Leben Behinderter «Mit Recht
verschieden sein - Forderungen
behinderter Frauen an
Gleichstellungsgesetze».
Fast vier
Jahre hat es auch gedauert, bis die
PolitikerInnen einiger Bundesländer die
Initiativen behinderter Frauen und
Männer zur Schaffung von
Landesgleichstellungsgesetzen
aufgegriffen haben. Inzwischen liegen
für Hessen, Bremen, Berlin, Brandenburg,
Sachsen-Anhalt und Thüringen Entwürfe
für Landesgleichstellungsgesetze vor,
die fast ausschließlich von Betroffenen
erarbeitet wurden.
Keiner der
Entwürfe berücksichtigt jedoch in
angemessener Weise die
geschlechtsspezifischen Benachteiligungen
behinderter Mädchen und Frauen.
In vier
Entwürfen kommen behinderte Frauen
überhaupt nicht vor.
Drei
Entwürfe zeigen erfolgversprechende
Ansätze, indem sie wichtige Forderungen
behinderter Frauen aufgreifen:
So sieht
der Bremische Entwurf in § 11 (2) vor,
den Landesbehindertenbeauftragten zu
verpflichten, der besonderen
Benachteiligung behinderter Frauen
nachzugehen und mit
Interessenvertretungen der Frauen und der
Zentralstelle für die Verwirklichung der
Gleichberechtigung der Frau
zusammenzuarbeiten.
Im Hessischen Entwurf
ist in Artikel 8 zur Änderung des
Hessischen Ausführungsgesetzes zum
Bundessozialhilfegesetz vorgesehen, dass
Maßnahmen der Eingliederungshilfe im
Sinne des § 40 BSHG auch Hilfen für
behinderte Mütter und Väter zur
Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben
sind. Im Artikel 9 zur Änderung des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind
Beratungsangebote für behinderte Eltern
vorgesehen.
Auch in den Berliner Entwurf
der Behindertenverbände und
initiativen sind einige Vorschläge
des Netzwerks behinderter Frauen
aufgenommen worden. Ihre grundsätzlichen
und wichtigsten Forderungen fanden jedoch
keine Mehrheit.
Mit Recht fordern die
Aktiven der Gleichstellungsbewegung
wirksame und einklagbare
Gleichstellungsgesetze, Gesetze "mit
Biss", wie es immer wieder heißt.
Um die Lebenssituation behinderter Frauen
zu verbessern, müssen
Gleichstellungsgesetze aber auch für
behinderte Frauen "bissfest "
sein.
Frauenpolitische Mindestforderungen an Gleichstellungsgesetze für Behinderte sind:
- Der Abbau und die Verhinderung geschlechtsspezifischer Benachteiligung müssen als eine Aufgabe des Gleichstellungsgesetzes benannt werden.
- Im Teil der allgemeinen Bestimmungen muss der Grundsatz einer aktiven Frauenförderung verankert werden.
- Es muss festgeschrieben werden, dass alle vorgesehenen Gremien paritätisch zu besetzen sind.
- In der Aufgabenbeschreibung von Gleichstellungs- bzw. Behindertenbeauftragten auf Landes- und kommunaler Ebene muss festgelegt werden, dass sie verpflichtet sind, sich für den Abbau der spezifischen Diskriminierungen behinderter Frauen einzusetzen und mit den Interessenvertretungen behinderter Frauen und allen Gleichstellungsstellen zusammenzuarbeiten.
- Wenn (einkommensunabhängige) Pflege/Assistenzleistungen vorgesehen sind, muss festgeschrieben werden, dass diese auch Leistungen zur Kinderbetreuung und -erziehung umfassen.
- Bei der Benennung von Wahlmöglichkeiten der/des Pflege- bzw. Assistenzbedürftigen muss das Wahlrecht bezüglich des Geschlechts der Pflege- bzw. Assistenzperson festgeschrieben werden.
- Nicht zuletzt muss eine sprachliche Form gefunden werden, in der sich auch behinderte Frauen wiederfinden können.
Zusätzlich zu diesen Mindestforderungen ist es notwendig, die Entwürfe der Gleichstellungsgesetze dahingehend zu überprüfen, ob sie auch in hier noch nicht genannten Bereichen geeignet sind, geschlechtsspezifische Diskriminierungen abzubauen.Dafür empfehle ich dringend, die eingangs erwähnte Dokumentation "Mit Recht verschieden sein" zu lesen und die Forderungen behinderter Frauen an den Inhalt von Gleichstellungsgesetzen zu berücksichtigen.
Andrea Schatz
Koordinatorin für behinderte Frauen -
NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.