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Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat sich Ende 1996 als Nachfolger des "Initiativkreises Gleichstellung Behinderter" gegründet, der wesentlich am Zustandekommen des Benachteiligungsverbotes für behinderte Menschen im Grundgesetz mitgewirkt hat. Es ist ein bundesweit arbeitendes Netzwerk der Gleichstellungsinitiativen, das sich einer menschenrechtsorientierten Sichtweise von Behindertenpolitik verschrieben hat.
In der Gründungsphase arbeitete das Netzwerk in Form eines ISL-Projektes. Am 19. September 1998 hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 als eingetragener Verein gegründet.
Das NETZWERK gibt einen regelmäßigen Informationsdienst (B&M, "Behinderung & Menschenrecht") in Schwarzschrift und auf Cassette heraus und veranstaltet Fachtagungen für seine Mitglieder bzw. Interessierte. Im Rahmen der AKTION GRUNDGESETZ hat das NETZWERK ein Info-Center zur Gleichstellung eingerichtet, das eine Gleichstellungsbibliothek enthält. Außerdem werden in Form von INFO-BOOKLETS Fachinformationen zur Gleichstellung herausgegeben.
NETZWERK ARTIKEL 3
Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.
Krantorweg 1
D-13503 Berlin
Tel.: +4930/4317716 o. +4930/4364441
Fax: +4930/4364442
e-mail: hgh@netzwerk-artikel-3.de
Diese Seite wurde aktualisiert am Montag, 14.01.2008, 16:46