Mit der Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde ein erster Schritt zum Abbau von Barrieren für behinderte Menschen gemacht. Für einen umfassenden Schutz behinderter Menschen gegen Diskriminierungen brauchen wir jedoch auch ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz. Angesichts der Tatsache, dass es immer noch vorkommt,
ist es ein Hohn, dass Bundesjustizministerin Brigitte Zypries keine Notwendigkeit für die Aufnahme Behinderter in das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz sieht. Gerade im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen bedarf es eines eindeutigen Signals, dass die Benachteiligung behinderter Menschen auch in Deutschland nicht mehr akzeptiert wird.
Wir sind also enttäuscht und entsetzt darüber, dass behinderte Menschen in ein aufgrund der bereits abgelaufenen Frist der EU in Kürze zu schaffendes Antidiskriminierungsgesetz nun vielleicht nicht mit aufgenommen werden sollen, obwohl es uns von der Bundesregierung und der rot-grünen Mehrheit im Bundestag mehrfach versprochen wurde.
Nach europäischem Recht ist die Bundesregierung dazu verpflichtet, ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden. Die europäische Antirassismus Richtlinie (2000/ 43/ EG) und die Rahmenrichtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/ 78/ EG) erfordern ein solches Gesetz. Die Bedenken, die gegen ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz für Behinderte in Deutschland angeführt werden, überzeugen uns nicht. Was für rassistische Diskriminierung gilt, ist auch für Behindertendiskriminierung gültig. Zumal behinderte Menschen im ursprünglichen Entwurf des Justizministeriums von Ende 2001 mit aufgeführt waren. Warum soll das, was damals galt heute nicht mehr gelten?
Mit dieser durch die Aktion Mensch geförderten Kampagne fordern wir die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag nachdrücklich auf, das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung nicht verstreichen zu lassen, ohne ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz, das auch Behinderte schützt, zu verabschieden.
Machen also auch Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktivitäten und diese Kampagne. Dabei gibt es viel zu tun: Briefe Schreiben, E-Mails senden, Abgeordnete ansprechen, an Aktionen mitmachen, sich in den Medien zu Wort melden - oder die Kampagne mit Spenden unterstützen.
In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, wie wichtig jede und jeder Einzelne - ob behindert oder nicht behindert, ob alt oder jung - für unseren Erfolg sein kann und dass sich durch eine gezielte Kampagne so manches bewirken lässt. Wenn es gelungen ist, die Aufnahme des Benachteiligungsverbotes für behinderte Menschen in Artikel 3 des Grundgesetzes 1994 gegen den langen und massiven Widerstand von Helmut Kohl durchzusetzen, wird es uns auch gelingen, Kanzler Gerhard Schröder, Justizministerin Brigitte Zypries und den Abgeordneten des Bundestages deutlich zu machen, dass ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz ohne die Aufnahme von behinderten Menschen nicht denkbar ist.
Deshalb fordern wir:
Nicht ohne uns!
Behinderte ins Antidiskriminierungsgesetz!
Ottmar Miles-Paul
Koordinator der Kampagne