Aus der Presseerklärung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Karl Hermann Haack vom 12. März 2005
Im Vorfeld der Anhörung der Verbände und Sachverständigen am 7. März im Familienausschuss des Deutschen Bundestages machte sich der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack (SPD) erneut für das Gesetz stark. Er stellte klar: » Das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz muss kommen und behinderte Menschen mit einschließen. «
» Nach zwei vergeblichen Anläufen ist es jetzt den Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gelungen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der gleichzeitig Augenmaß beweist und konsequent die Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung einzelner Gruppen in unserer Gesellschaft umsetzt. Dass dabei im zivilrechtlichen Teil auch behinderte Menschen mit eingeschlossen werden, zeigt, dass die Koalitionsfraktionen es ernst meinen mit mehr Teilhabe und Gleichstellung behinderter Menschen. Dafür hat sich auch die von mir geleitete rot-grüne Koalitionsarbeitsgruppe stets vehement und erfolgreich eingesetzt. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist in seiner Gesamtheit ein gemeinsames rot-grünes Projekt und nicht etwa ein Zugeständnis an die Grünen, wie in den vergangenen Tagen in Medienberichten kolportiert wurde «, erklärte Haack.
Das Gesetz zeige Augenmaß, weil es sich auf Massengeschäfte beschränke. Der gesamte Nahbereich jedoch, das heißt zum Beispiel die Vermietung einer Einliegerwohnung im eigenen Haus, bleibe ausdrücklich ausgenommen. » Ich frage die Kritiker des Gesetzes, wie sie es eigentlich rechtfertigen wollen, dass zukünftig bei einer von ihnen geforderten 1: 1 Umsetzung der EU-Richtlinie ein farbiger Diskothek- , Kino, oder Gaststättenbesucher nicht mehr mit Verweis auf seine ethnische Herkunft abgewiesen werden dürfte, wohl aber der Rollstuhlfahrer, der sehbehinderte, gehörlose oder geistig behinderte Mensch mit Verweis auf seine Behinderung? Ist das die Gesellschaft, in der wir zukünftig leben wollen? «, fragt Haack.
Alle diejenigen Mitglieder der Bundesregierung, die jetzt forderten, das Antidiskriminierungsgesetz zu kippen oder sich erklärtermaßen bedeckt halten, forderte Haack auf, ihm zu erklären, wieso sie beim notwendigen Umbau des Sozialstaates gemeinsam mit ihm für mehr Eigenverantwortung und Privatisierung von Risiken etwa bei der Kranken- und Rentenversicherung auch für behinderte Menschen eingetreten seien, jetzt aber Vorschub leisteten, dass behinderten Menschen auch zukünftig private (dazu zähle im übrigen auch die alltägliche Auslandskrankenversicherung) oder berufsständische Versicherungen verweigert werden und ihnen zahlreiche Formen der privaten Altersicherung lediglich unter Verweis auf ihre Behinderung verwehrt bleiben.
» Als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sehe ich mich als Fürsprecher der acht Millionen behinderten Menschen in Deutschland. Ein Schicksal, das im Übrigen jeden von uns jederzeit treffen kann. Es macht mich wütend, miterleben zu müssen, wie meine eigenen Fraktionskollegen auf das Funktionärsgequatsche der Kritiker aus den Wirtschaftverbänden hereinfallen und gemeinsam mit der CDU/CSU/FDP Opposition sachlich in keiner Weise zu belegende Horrorszenarien entwerfen «, erklärte Haack.
Quelle: www.behindertenbeauftragter.de/presseerklaerungen
aktualisiert:
