Zur Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) erklärte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Hermann Haack in einer Pressemitteilung vom 7. März 2005
» Die überwiegende Zahl der Sachverständigen und die Vertreter der behinderten Menschen haben in der Anhörung anschaulich unterstrichen, dass ein besserer Schutz behinderter Menschen im Zivilrecht nötig ist. Heute sind auch im Bundestag die Fakten auf den Tisch gekommen, die hoffentlich nun endlich zu einer Versachlichung der Diskussion führen werden:
Das Gesetz kann also, wie Christoph Nachtigäller vom Deutschen Behindertenrat in der Anhörung ausführte, » den individuellen Rechtsschutz verbessern und gesellschaftliche Breitenwirkung im Sinne der Gleichstellung behinderter Menschen entfalten. «
Dabei geht es um Veränderungen bei sog. Massengeschäften, nicht darum, den durch den Eigentumsschutz garantierten Nahbereich zu regeln. So ist etwa die Vermietung der Einliegerwohnung im eigenen Haus von dem Gesetz überhaupt nicht betroffen. Dieser Mythos wird auch durch wiederholte Behauptung nicht wahrer.
Die Anhörung hat mit einer ganzen Reihe weiterer Mythen und Horrorszenarien aufgeräumt: Mit dem Antidiskriminierungsgesetz werden - was die Kommission gegenüber Deutschland schon auf dem Klagewege angemahnt hatte - nun endlich EU-Richtlinien umgesetzt. Dies geschieht keineswegs in einer "überschießenden" Manier. Dass von den Regelungen im zivilrechtlichen Teil des Gesetzes auch Diskriminierung aufgrund von Behinderung erfasst werden soll, stellt eine auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten praktizierte horizontale Erweiterung der Richtlinien und eine konsequente Umsetzung der europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Gebote des Grundgesetzes (Artikel 3) dar: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Auch der Artikel 13 der zukünftigen EU Verfassung erfordert einen Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen.
Prof. Dr. Christian Armbrüster von der Freien Universität Berlin leitet aus diesen menschenrechtlichen Vorgaben sogar eine Verpflichtung des Staates ab, den Diskriminierungsschutz auf behinderte Menschen auszuweiten. Mit dem ADG findet Deutschland somit Anschluss an die Menschenrechtsstandards, wie sie in anderen europäischen Staaten und in den USA zum Teil schon lange bestehen. Diese Beispiele zeigen auch, dass dort keinerlei wirtschaftsschädigende Wirkungen eingetreten sind. Das Gegenteil ist richtig: Es hat sich eine Kultur des "Diversity-Managements" entwickelt, die gerade von global agierenden Unternehmen als Wettbewerbsvorteil betrachtet wird.
Die Anhörung hat ebenfalls widerlegt, dass die Vertragsfreiheit in unzulässiger Weise beeinträchtigt wird. Vielmehr attestierten die Sachverständigen dem Gesetzentwurf ein "gesundes Augenmaß" (Prof. Dr. Heide Pfarr) und den "Gebrauch ausgewogener Instrumente" (Prof. Dr. Ursula Rust). Dass im Kampf gegen Diskriminierung eine Beweiserleichterung eingeführt wird, das heißt, dass Tatsachen glaubhaft gemacht werden müssen, steht ebenfalls in "vollem Einklang mit den EU-Vorgaben" (Prof. Dr. Sibylle Raasch) und bedeutet keinesfalls eine Beweislastumkehr, wie fälschlicherweise in den letzten Tagen von Oppositionspolitikern und Medien verbreitet wurde.
Schließlich wurde auch die Behauptung, dass eine Klagewelle drohe, mit Erfahrungswerten überzeugend widerlegt. Prof. Dr. Ursula Rust führte aus, dass in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung, wo es bereits seit über 30 Jahren ein Verbot der geschlechtlichen Diskriminierung gibt, weniger als 0,1 % der Klagen auf dem § 611 a BGB basieren. Die Antwort auf die Frage, warum dies nun durch das ADG anders werden sollte, blieben die von der Opposition benannten Sachverständigen und Verbandsvertreter schuldig.
Fazit: Der Forderung von Frau Professor Rust an die Adresse der Kritiker, "das Gesetz zu lesen", kann ich mich nur anschließen. Unredlich ist es aber, ein Gesetz, mit dem Deutschland in notwendiger und maßvoller Weise die Chance hat, den Anschluss an internationale Menschenrechtsstandards zu finden, mit bewusst falschen Behauptungen zu diffamieren, Diskriminierungen Vorschub zu leisten und dadurch das Ansehen Deutschlands in Europa - wo man die hier geführte Gespensterdiskussion mit Kopfschütteln verfolgt - in unverantwortlicher Weise zu schmälern. «
Quelle: www.behindertenbeauftragter.de/presseerklaerungen
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