Allianz der Zivilgesellschaft zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Vorbereitung – Geschäftsstelle bei NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung der Monitoring-Stelle zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) wurden in Berlin erste Verabredungen für die Gründung einer Allianz der Zivilgesellschaft (BRK-Allianz) getroffen, die das Berichtsprüfungsverfahren für die Bundesrepublik begleiten will. Aktueller Anlass für diese Veranstaltung ist der 1. Staatenbericht der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss, der voraussichtlich am 3. August 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll und vom CRPD-Ausschuss geprüft werden wird. Ziel dieser Konferenz war es, den Grundstein für eine koordinierte Parallelberichterstattung der deutschen nichtstaatlichen Organisationen zu legen.

„Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zeigt, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland kein Selbstläufer ist“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. Weitere gemeinsame Strategien und Allianzen innerhalb der Zivilgesellschaft seien nötig, um den Rechten von Menschen mit Behinderungen in Deutschland den erforderlichen Stellenwert in der Politik zu verschaffen. „Daher begrüße ich die bevorstehende Gründung einer Allianz zur Parallelberichterstattung, die nicht mit einheitlicher, aber mit einer Stimme sprechen kann“, so Aichele.

Theresia Degener, deutsches Mitglied im CRPD-Ausschuss, begrüßte ebenfalls den Zusammenschluss der behindertenpolitischen Organisationen zu einer Allianz, die sich die Erstellung eines Parallelberichtes zum Ziel gesetzt hat. Dadurch werde der nationale Dialog über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gefördert, betonte Degener. „Dieser Dialog ist mindestens so wichtig wie der konstruktive Dialog in Genf zwischen unserem Ausschuss und den deutschen Regierungsvertretern.“

Im Auftrag des Deutschen Behindertenrats wird das NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. die Parallelberichterstattung der deutschen Zivilgesellschaft in Form einer „temporären Geschäftsstelle“ koordinieren. Daran können sich auch Organisationen beteiligen, die nicht Mitglied im Deutschen Behindertenrat sind. Aktuell wird an einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Organisationen gearbeitet, die auf einem ersten Treffen am 13. Oktober 2011 weiter diskutiert werden soll. Ferner ist die Einrichtung einer eigenen Website für die BRK-Allianz geplant.

BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hintergrund:

Im Rahmen des Berichtsprüfungsverfahrens durch den CRPD-Ausschuss in Genf haben Nichtregierungsorganisationen (NGOs) das Recht, eigenständige oder gemeinsame Berichte, sogenannte "Parallelberichte" oder "Alternativberichte" zu verfassen und vorzulegen. Deutschland muss als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention zukünftig in regelmäßigen Abständen dem CRPD-Ausschuss Staatenberichte vorlegen. Die Berichte sollen aufzeigen, wie der Vertragsstaat seine durch den Beitritt zur Konvention übernommenen Verpflichtungen umgesetzt hat. Sie werden im CRPD-Ausschuss geprüft und kommentiert. Der Parallelbericht aus der Zivilgesellschaft ist für den Ausschuss eine wichtige Informationsquelle, um Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention beurteilen zu können.

Handreichung der Monitoring-Stelle: „Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ mit wichtigen Informationen zur Erstellung des Parallelberichts und zum Verfahren der Übermittlung an den CPRD-Ausschuss:  www.institut-fuer-menschenrechte.de 

Website des CRPD-Ausschusses:
 www.ohchr.org 

(DIMR/HGH)